Drucksache 18 / 13 771 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Oliver Friederici (CDU) und Danny Freymark (CDU) vom 12. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. März 2018) zum Thema: Plastik- und Kartonverzicht bei Umverpackungen und Antwort vom 20. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Oliver Friederici (CDU) und Herrn Abgeordneten Danny Freymark (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13771 vom 12. März 2018 über Plastik- und Kartonverzicht bei Umverpackungen Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Betrachtet der Senat den gewünschten Verzicht auf Plastik und Karton bei Umverpackungen als konkretes wünschenswertes Ziel der Landesregierung und im bejahenden Falle, welche Maßnahmen und Ziele beabsichtigt er, umzusetzen? Frage 3: Wäre es ratsam Berliner Unternehmen, die auf Umverpackungen verzichten würden, ein Bonus-System einzuräumen, bspw. mit einem speziellen Berliner Verpackungs-Vermeidungs-Umweltsiegel? Frage 4: Welche Anlaufstelle in der Berliner Verwaltung können Unternehmen aufsuchen, wenn sie sich hinsichtlich der Umverpackungsvermeidung beraten lassen wollen? Antwort zu 1, 3 und 4: Der Senat unterstützt generell das lang gehegte Ziel der Vermeidung von Verpackungsabfällen, das erstmalig im Rahmen der Produktverantwortung mit der Verpackungsverordnung festgeschrieben und künftig mit dem Verpackungsgesetz weiter verfolgt wird. Dabei geht es nicht nur um Umverpackungen aus Plastik und Karton. Das Vermeidungsgebot richtet sich an alle Hersteller und Vertreiber sämtlicher Verpackungen; darin inbegriffen sind Verkaufs-, Um- und Transportverpackungen aller Materialfraktionen. Die jeweils gültigen Rechtsgrundlagen des Bundes regeln das Marktverhalten der verpflichteten Hersteller und Vertreiber entsprechend und abschließend. 2 Frage 2: Gibt es hinsichtlich der Absicht künftig auf Umverpackungsvermeidung zu setzen, Gespräche mit anderen Bundesländern, der Bundesregierung, Verbänden oder der Industrie? Antwort zu 2: Nein, siehe auch Anwort zu den Fragen 1, 3 und 4. Berlin, den 20.03.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-13771 S18-13771a