Drucksache 18 / 13 773 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Evers (CDU) vom 14. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. März 2018) zum Thema: Wahlberechtigte zur Europawahl und Antwort vom 27. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Apr. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Stefan Evers (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13 773 vom 14. März 2018 über Wahlberechtigte zur Europawahl --------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch war die Zahl der Wahlberechtigten zur Europawahl 2014 in Berlin? Zu 1.: Zur Europawahl am 25. Mai 2014 waren in Berlin 2.519.758 Personen wahlberechtigt . 2. Wie hoch war 2014 die Zahl der zur Europawahl Wahlberechtigten aus anderen EU- Mitgliedsländern ohne deutsche Staatsbürgerschaft (insgesamt)? Zu 2.: Zur Europawahl am 25. Mai 2014 waren 14.312 Unionsbürgerinnen und Unionsbürger nicht-deutscher Staatsangehörigkeit wahlberechtigt. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass nur diejenigen in Berlin mit Hauptwohnung gemeldeten Unionsbürgerinnen und Unionsbürger nicht-deutscher Staatsangehörigkeit wahlberechtigt sind, die zur Europawahl 2009 oder einer der nachfolgenden Europawahlen auf ihren Antrag hin in ein Wählerverzeichnis eingetragen wurden. Dies waren bei der Europawahl 2014 ungefähr 7 % der hier gemeldeten mindestens 18 Jahre alten Unionsbürgerinnen und Unionsbürger nicht-deutscher Staatsangehörigkeit. 3. Wie hoch war 2014 die Zahl der zur Europawahl Wahlberechtigten aus anderen EU- Mitgliedsländern ohne deutsche Staatsbürgerschaft (aufgeschlüsselt nach Herkunftsländern)? Zu 3.: Die Staatsangehörigkeit der bei einer Europawahl wahlberechtigten Unionsbürgerinnen und Unionsbürger wird in den Wählerverzeichnissen nicht erfasst und kann daher statistisch nicht ausgewertet werden. Allerdings werden im Rahmen der Bevölkerungsstatistik Zahl und Herkunftsstaat aller in Berlin mit Hauptwohnung gemeldeten mindestens 18 Jahre alten Unionsbürgerinnen und Unionsbürger nicht-deutscher Seite 2 von 3 Staatsangehörigkeit erfasst und halbjährlich ausgewertet. Ob eine Unionsbürgerin oder ein Unionsbürger nicht-deutscher Staatsangehörigkeit zur Europawahl 2009 oder einer späteren Europawahl auf Antrag in ein Wählerverzeichnis eingetragen wurde, wird dabei jedoch nicht erfasst und ausgewertet. Zahl und Herkunftsstaat aller in Berlin mit Hauptwohnung gemeldeten mindestens 18 Jahre alten Unionsbürgerinnen und Unionsbürger nicht-deutscher Staatsangehörigkeit zu dem der Europawahl 2014 nächsten Auswertungsstichtag (30. Juni 2014) können der Übersicht zu 6. entnommen werden. 4. Wie hat sich die Zahl der zur Europawahl wahlberechtigten Berliner seitdem entwickelt? 5. Wie hat sich die Zahl der zur Europawahl wahlberechtigten Berliner aus anderen EU- Mitgliedsländern ohne deutsche Staatsbürgerschaft seitdem entwickelt (insgesamt)? Zu 4. und 5.: Zum aktuellsten Auswertungsstichtag (31. Dezember 2017) waren in Berlin insgesamt 2.740.160 mindestens 18 Jahre alte Unionsbürgerinnen und Unionsbürger mit Hauptwohnung gemeldet. Davon besaßen 2.495.039 auch die deutsche Staatsangehörigkeit und 245.121 ausschließlich eine andere Staatsangehörigkeit. Da die Wahlberechtigung des letztgenannten Personenkreises von einer auf Antrag erfolgenden Eintragung in ein Wählerverzeichnis zu einer Europawahl seit 1999 abhängt und dieser Umstand in der Bevölkerungsstatistik nicht erfasst wird, lässt sich vor einer Aufstellung der Wählerverzeichnisse im Vorfeld einer Europawahl allerdings keine belastbare Aussage darüber treffen, wie viele dieser Personen bei einer künftigen Europawahl tatsächlich konkret wahlberechtigt sein werden. 6. Wie hat sich die Zahl der zur Europawahl wahlberechtigten Berliner aus anderen EU- Mitgliedsländern ohne deutsche Staatsbürgerschaft seitdem entwickelt (aufgeschlüsselt nach Herkunftsländern )? Zu 6.: Die Entwicklung der Zahl der in Berlin mit Hauptwohnung gemeldeten mindestens 18 Jahre alten Unionsbürgerinnen und Unionsbürger nicht-deutscher Staatsangehörigkeit zwischen dem Auswertungsstichtag 30. Juni 2014 und dem aktuellsten Auswertungsstichtag 31. Dezember 2017 kann nachstehender Übersicht entnommen werden . Auf die Ausführungen zur Erforderlichkeit der nur auf Antrag erfolgenden Eintragung in ein Wählerverzeichnis für die Wahlberechtigung dieses Personenkreises in den Antworten zu 3., 4. und 5. wird verwiesen. In Berlin mit Hauptwohnung gemeldete Unionsbürgerinnen und Unionsbürger nicht-deutscher Staatsangehörigkeit ab 18 Jahre: Stichtag: 30.06.2014 31.12.2017 Insgesamt: 207.153 245.121 Nach Herkunftsstaaten: Belgien 1.585 1.899 Bulgarien 16.630 22.684 Dänemark 3.144 3.095 Estland 626 801 Finnland 1.944 2.111 Frankreich 16.323 18.106 Seite 3 von 3 Griechenland 11.006 12.853 Irland 2.259 2.881 Italien 22.699 27.613 Kroatien 10.431 12.571 Lettland 3.092 3.271 Litauen 2.321 2.963 Luxemburg 569 750 Malta 66 88 Niederlande 5.339 6.344 Österreich 10.164 11.094 Polen 47.214 51.116 Portugal 3.899 4.860 Rumänien 9.898 16.514 Schweden 3.678 3.859 Slowakei 1.074 1.399 Slowenien 1.384 1.480 Spanien 12.908 13.649 Tschechische Republik 1.885 2.268 ehem. Tschechoslowakei 1) 303 154 Ungarn 4.040 5.380 Vereinigtes Königreich 12.433 14.961 Zypern 239 357 1) Zuordnung auf die Nachfolgestaaten Tschechische Republik, Slowakische Republik nicht möglich - 7. Mit welcher Zahl von Wahlberechtigten rechnet der Senat zur Europawahl 2019? Zu 7.: Eine derartige Prognose kann belastbar nicht getroffen werden, da insbesondere die Entwicklung der Zahl der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger nicht-deutscher Staatsangehörigkeit von einer Vielzahl äußerer Faktoren abhängt, die sich nicht seriös antizipieren lassen. Berlin, den 27. März 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-13773 S18-13773a