Drucksache 18 / 13 775 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 14. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. März 2018) zum Thema: Leitstelle der Polizei II und Antwort vom 26. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 1 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13775 vom 14. März 2018 über Leitstelle der Polizei II ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Auf meine Anfrage 18/13513 zu 2) hat der Senat geantwortet, diesem sei nur die Gesamtgesundheitsquote der Berliner Polizei bekannt, nicht aber die monatliche Krankenquote seit 2011 für die Einsatzleitzentrale der Berliner Polizei. Da die Gesamtquote denklogisch aus den Meldungen der einzelnen Fälle zusammengesetzt sein muss, müssen diese Daten auch zumindest bei der Polizei vorliegen. Ich frage daher noch einmal: Wie hoch war die Krankenquote in den Jahren 2011 bis heute monatlich in der Leitstelle der Berliner Polizei (Einsatzleitzentrale)? Antwort: Angaben über krankheitsbedingte Abwesenheitszeiten werden über das Landesverfahren IPV (Integrierte Personalverwaltung) erfasst. Die statistische Auswertung erfolgt ausschließlich durch die bei der Senatsverwaltung für Finanzen angesiedelte Statistikstelle Personal, die dazu den jährlichen „Bericht über die Pauschale Gesundheitsquote der Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst Berlin“ herausgibt. Der derzeit aktuellen Fassung dieses Berichtes sind die Gesundheitsquoten der einzelnen Behörden für das Berichtsjahr 2016 zu entnehmen . Für die Polizei Berlin sind die Angaben dort nur bis zur Ebene der Dienststellen im personalvertretungsrechtlichen Sinne heruntergebrochen. Darüber hinausgehende behördeninterne Auswertungen von IPV zur Erkrankungsdauer sind nicht möglich. Berlin, den 26. März 2018 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-13775 S18-13775