Drucksache 18 / 13 776 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 14. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. März 2018) zum Thema: Warum brennt es bei der Berliner Feuerwehr? und Antwort vom 27 März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Apr. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 4 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13 776 vom 14. März 2018 über Warum brennt es bei der Berliner Feuerwehr? ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Seit wann nutzt die Berliner Feuerwehr das Einsatzleitsystem "Ignis+" und wer hat dieses wann zu welchen Kosten (einmalige und laufende) eingeführt? Zu 1.: Die Berliner Feuerwehr hat das Einsatzleitsystem IGNIS-Plus am 03.09.2017 eingeführt, offiziell wurde es am 18.09.2017 in Betrieb genommen. Der Zentrale Service Informationstechnik sowie die Serviceeinheit Einsatzlenkung der Berliner Feuerwehr haben das gemeinsame Projekt bearbeitet. Die Projektkosten beliefen sich auf ca. 2.000.000 Euro. Im Zuge der Weiterentwicklung von IGNIS-Plus sind als weitere Investitionsmaßnahme 1.163.000 Euro im Haushaltsplan ausgewiesen. Für Wartungs- und Serviceleistungen sind für dieses Haushaltsjahr 1.481.000 Euro veranschlagt. 2. Trifft es zu, dass das Einsatzleitsystem Ignis+ bei Eingang eines Notrufs schematisch die Beantwortung bestimmter Fragen erfordert? Falls ja, um welche Fragen handelt es sich im Einzelnen? Zu 2.: Bei Annahme eines Notrufes werden im Einsatzleitsystem IGNIS-Plus folgende Informationen erfragt: - Adresse und Hinweise (beispielsweise Vorderhaus, Etage usw.), - Meldender (Name und Rückrufnummer), - Betroffener (Name), - Was ist passiert? Anschließend erfolgt die Abfrage mit dem standardisierten Notrufabfrageprotokoll (SNAP) für Brände/Technische Hilfeleistungen oder medizinische Notfälle. 3. Trifft es weiter zu, dass auf Grundlage der Beantwortung dieser Fragen das System selbst entscheidet - oder jedenfalls eine Empfehlung ausgibt - ob ein Einsatz ausgelöst wird? Seite 2 von 4 Zu 3.: Die in IGNIS-Plus hinterlegten Informationen entscheiden nicht über die Auslösung eines Einsatzes. Für Sonderobjekte (beispielsweise Hochhäuser, Pflegeheime usw.) sind taktische Informationen hinterlegt, die nach Prägung des Alarmierungsstichwortes auf eine vorzunehmende Erhöhung oder Abweichung bei der Wahl des Einsatzmittels hinweisen. Ob und wie ein Einsatz ausgelöst wird, wird durch das Ergebnis der Notrufabfrage mittels standardisiertem Notrufabfrageprotokoll (siehe dazu die Beantwortung zu 4. und 5.) entschieden. Hierbei werden Alarmierungsstichworte geprägt, die ein oder mehrere Einsatzmittel vorschlagen. 4. Gibt es eine entsprechende Dienstanweisung, nach der den automatisierten Empfehlungen des Systems zu folgen ist? Wer hat diese wann erlassen? Wie ist der Wortlaut? (sollte diese als VS eingestuft sein, bitte Beantwortung dieser Teilfrage als VS an mich) Zu 4.: Nein, es gibt keine entsprechende Dienstanweisung. Im § 8 des Gesetzes über den Rettungsdienst für das Land Berlin (RDG) ist festgelegt, dass Notrufe, die unter der Notrufnummer 112 eingehen, unter Verwendung einer standardisierten Notrufabfrage bearbeitet werden. Die Festlegung der Alarmierungsstichworte, die sich im Ergebnis der standardisierten Notrufabfrage ergeben, erfolgt durch die Berliner Feuerwehr. 5. Welchen Entscheidungsspielraum haben die Disponenten noch konkret? Können diese die Empfehlungen des Systems übergehen? Mit welchen persönlichen Konsequenzen? Zu 5.: Die Disponierenden der Leitstelle der Berliner Feuerwehr sind bei der Notrufabfrage an die geltenden rechtlichen Vorgaben gebunden (siehe 4). Das standardisierte Notrufabfrageprotokoll bietet den geschulten Disponierenden Orientierung. Die Disponierenden können in diesem Rahmen den Vorschlägen des standardisierten Notabrufprotokolls folgen oder davon abweichen. In jedem Fall liegt die Verantwortung bei den disponierenden Fachkräften. 6. Auf meine Anfrage 18/13512 zu 2) hat der Senat geantwortet, diesem sei nur die Gesamtgesundheitsquote der Berliner Feuerwehr bekannt, nicht aber die monatliche Krankenquote seit 2011 für die Leitstelle der Feuerwehr. Da die Gesamtquote denklogisch aus den Meldungen der einzelnen Fälle zusammengesetzt sein muss, müssen diese Daten auch zumindest bei der Feuerwehr vorliegen. Ich frage daher noch einmal: Wie hoch war die Krankenquote in den Jahren 2011 bis heute monatlich in der Leitstelle? Zu 6.: Die statistische Auswertung zu Gesundheitsquoten erfolgt heruntergebrochen bis zur Ebene der Direktionen der Berliner Feuerwehr ausschließlich durch die bei der Senatsverwaltung für Finanzen angesiedelte Statistikstelle Personal, die dazu den jährlichen und zuletzt für das Jahr 2016 veröffentlichten „Bericht über die Pauschale Gesundheitsquote der Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst Berlin“ herausgibt. 7. Wie viele der für den Doppelhaushalt 2018/2019 beschlossenen neuen Stellen bei der Feuerwehr sind in den jeweiligen Direktionen, wie viele in der Behördenleitung nebst Stab und Abteilungen und wie viele in den jeweiligen Serviceeinheiten vorgesehen? (bitte mit Eingruppierung der Stellen angeben) Seite 3 von 4 Zu 7.: Die für den Doppelhaushalt 2018/2019 beschlossenen neuen Stellen verteilen sich wie folgt: Dienststelle Neu zugeteilte Stellen Direktionen (0562) 214 Landesbranddirektor / Stab (0561) 26 Serviceeinheiten (0565) 79 Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie (0566) 35 Summe 354 Die Stellenbewertungen stellen sich wie folgt dar: Dienststellen / Eingruppierung Direktionen (0562) Landesbranddirektor / Stab (0561) Serviceeinheiten (0565) Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst- Akademie (0566) A8 11x A9S 55x 22x A9Z 84x 8x 10x A10 5x 11x 3x A11 9x 2x 13x 7x A12 2x 1x 3x 7x A13 A14 1x 7x 1x A15 4x 1x B2 1x E6 6x E8 47 2x 4x E10 1x E11 5x 5x E12 1x 2x 7x E13 1x 1x E14 2x 2x Summe 214 26 79 35 8. Gab es seit dem 08.12.2016 eine Änderung des Dienstplanmodells bei der Berliner Feuerwehr? Falls ja, wer (intern/extern/welche Abteilung) hat dieses entwickelt? Sind die Betroffenen aus den einzelnen Wachen (e.g. Wachleiter) einbezogen worden und wenn ja, wann und wie? Zu 8.: Das am 08.12.2016 geltende Dienstplanmodell für alle Feuerwachen, Stützpunkte und den Technischen Dienst war Bestandteil einer Dienstvereinbarung zwischen dem Landesbranddirektor und dem Personalrat der Berliner Feuerwehr vom Oktober 2012. Diese Dienstvereinbarung ist vom Personalrat fristgerecht zum 31.12.2017 gekündigt worden. Behördenleitung und Personalrat verständigten sich darauf, die neue Dienstvereinbarung und das neue Dienstplanmodell im Rahmen eines Projektes erarbeiten zu lassen. In der Projektgruppe stellte der Personalrat als Vertreter der Dienstkräfte 50 Prozent der Mitglieder (6 Personen). Zu diesem Personenkreis zählten auch die Frauenvertreterin und die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen. Die Seite 4 von 4 übrigen Projektgruppenmitglieder setzten sich zusammen aus zwei Wachleitern, einem Wachleiter-Vertreter, einem Direktionsleiter sowie einem Vertreter des Stabsbereiches und des Zentralen Service. Die in der Projektgruppe gemeinschaftlich erarbeiteten Ergebnisse wurden in Teilschritten einer Abstimm- und einer Entscheidungsinstanz zur Abstimmung bzw. Entscheidung vorgelegt. Sobald Sachverhalte abschließend geregelt waren, wurden die Betroffenen auf den Wachen per E-Mail durch eine schriftliche Mitteilung der Projektgruppe über die bereits beschlossenen Maßnahmen informiert. Insgesamt wurden innerhalb der dreimonatigen Projektzeit drei schriftliche Projektinformationen herausgeben. Zum 01.01.2018 wurde eine neue Dienstvereinbarung zwischen der Behördenleitung und dem Personalrat abgeschlossen. Am 06.12.2017 erhielten die Wachleiter in einer Informationsveranstaltung, an der auch bis zu zwei weitere Vertreter jeder Feuerwache teilnehmen konnten, umfassende und ausführliche Hinweise zur neuen Dienstvereinbarung und insbesondere zu den Regelungen des ab 01.01.2018 geltenden Dienstplanmodells. 9. Sind die Leiter der Direktionen in die Entwicklung einbezogen gewesen und wenn ja, wie? Zu 9.: Die Leiter der Direktionen waren mit einem Mitglied in der Projektgruppe vertreten. Alle drei Direktionsleiter waren ebenso wie drei Mitglieder des Personalrates sowie zwei Vertreter des Stabsbereiches und ein Vertreter des Zentralen Service Mitglieder der Abstimminstanz. Ihnen oblag die Prüfung der Teilergebnisse auf inhaltliche und fachliche Richtigkeit, Realisierbarkeit und Kompatibilität. Änderungserfordernisse oder Alternativvorschläge wurden an die Projektgruppe bereits während der laufenden Projektarbeit weitergeleitet und bei den Arbeitsinhalten berücksichtigt. 10. Wie ist dieses Modell konkret ausgestaltet? Welche Unterschiede zum bisherigen Dienstplanmodell bestehen und worin sieht der Senat den Mehrwert des neuen Modells? Zu 10.: Das zum 01.01.2018 eingeführte Dienstplanmodell sieht, wie bisher, eine regelmäßige Wochenarbeitszeit von 48 Stunden vor. Im Vergleich zum bisherigen Dienstplanmodell wird seit 01.01.2018 nach einem festen Regeldienstplan gearbeitet, der den Dienstkräften größere Planungssicherheit gibt. Ferner sieht der neue Dienstplan überwiegend 12-Stunden-Schichten vor, die für die Dienstkräfte weniger belastend sind als die bisher häufigen 24-Stunden-Schichten. Berlin, den 27. März 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-13776 S18-13776a