Drucksache 18 / 13 777 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) vom 14. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. März 2018) zum Thema: Gewaltschutzambulanz und Antwort vom 27. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Apr. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13777 vom 14. März 2018 über Gewaltschutzambulanz ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie verteilen sich in Berlin die angezeigten Gewalttaten auf die Wochentage? Gibt es dabei Unterschiede bezüglich der Fälle häuslicher Gewalt? 2. Wie verteilen sich in Berlin die angezeigten Gewalttaten auf die Tageszeiten? Gibt es dabei Unterschiede bezüglich der Fälle häuslicher Gewalt? Zu 1 und 2: Die in den folgenden tabellarischen Übersichten dargestellten Fallzahlen beruhen auf verlaufsstatistischen Daten des Systems Data Warehouse Führungsinformation (DWH FI). Es handelt sich um Daten, die den tagesaktuellen Stand der im Polizeilichen Landessystem für Information, Kommunikation und Sachbearbeitung (POLIKS) erfassten Vorgänge abbilden. Da es sich um eine Eingangsstatistik handelt, können sich aufgrund möglicher Änderungen der Erfassungsgründe im Ermittlungsverlauf geringfügige Abweichungen ergeben. Die Erfassung zum jeweiligen Wochentag und zur jeweiligen Uhrzeit stellt auf den Beginn der Tatzeit ab. Die Anfrage bezieht sich allgemein auf Gewalttaten . Zur Beantwortung wurden alle Fälle aus den Deliktsbereichen Straftaten gegen das Leben, Sexualdelikte sowie Rohheitsdelikte ausgewertet. Als „Häusliche Gewalt“ werden die Fälle erfasst, in denen das Opfer zur Tatverdächtigen oder zum Tatverdächtigen in einem partnerschaftlichen oder familiären Verhältnis steht. Die erfassten Fälle der „Häuslichen Gewalt“ sind Teilmenge der dargestellten Gewalttaten. Zu 1: Die für das Jahr 2017 erfassten Gewalttaten verteilen sich wie folgt auf die Wochentage : Wochentag Erfasste Vorgänge Montag 6.873 Dienstag 7.178 Mittwoch 7.066 Donnerstag 7.114 Freitag 7.485 Samstag 8.383 Sonntag 8.000 Gesamtergebnis: 52.099 Quelle: DWH FI, Stand: 19.03.2018, 12:30 Uhr, Polizei Berlin 2 Die für das Jahr 2017 erfassten Gewalttaten in Fällen der „Häuslichen Gewalt“ verteilen sich wie folgt auf die Wochentage: Wochentag Erfasste Vorgänge Montag 1.746 Dienstag 1.855 Mittwoch 1.817 Donnerstag 1.905 Freitag 1.820 Samstag 1.998 Sonntag 2.286 Gesamtergebnis: 13.427 Quelle: DWH FI, Stand: 19.03.2018, 12:30 Uhr, Polizei Berlin Zu 2: Die für das Jahr 2017 erfassten Gewalttaten verteilen sich auf folgende Tageszeiten : Uhrzeit Erfasste Vorgänge 00.00 - 01.00 2.628 01.00 - 02.00 1.591 02.00 - 03.00 1.373 03.00 - 04.00 1.194 04.00 - 05.00 996 05.00 - 06.00 802 06.00 - 07.00 761 07.00 - 08.00 991 08.00 - 09.00 1.321 09.00 - 10.00 1.580 10.00 - 11.00 1.912 11.00 - 12.00 2.018 12.00 - 13.00 2.711 13.00 - 14.00 2.467 14.00 - 15.00 2.701 15.00 - 16.00 2.749 16.00 - 17.00 2.872 17.00 - 18.00 2.926 18.00 - 19.00 3.222 19.00 - 20.00 3.024 20.00 - 21.00 2.987 21.00 - 22.00 2.601 22.00 - 23.00 2.469 23.00 - 00.00 2.182 unbekannt 2.021 Gesamtergebnis 52.099 Quelle: DWH FI, Stand: 19.03.2018, 12:30 Uhr, Polizei Berlin 3 Die für das Jahr 2017 erfassten Gewalttaten in Fällen der „Häuslichen Gewalt“ verteilen sich auf folgende Tageszeiten: Uhrzeit Erfasste Vorgänge 00.00 - 01.00 847 01.00 - 02.00 327 02.00 - 03.00 273 03.00 - 04.00 191 04.00 - 05.00 171 05.00 - 06.00 159 06.00 - 07.00 198 07.00 - 08.00 206 08.00 - 09.00 346 09.00 - 10.00 347 10.00 - 11.00 466 11.00 - 12.00 422 12.00 - 13.00 750 13.00 - 14.00 559 14.00 - 15.00 576 15.00 - 16.00 670 16.00 - 17.00 667 17.00 - 18.00 667 18.00 - 19.00 787 19.00 - 20.00 811 20.00 - 21.00 869 21.00 - 22.00 761 22.00 - 23.00 775 23.00 - 00.00 646 unbekannt 936 Gesamtergebnis 13.427 Quelle: DWH FI, Stand: 19.03.2018, 12:30 Uhr, Polizei Berlin Die hohe Anzahl von Fällen, bei denen die Tatzeit „00.00 - 01.00 Uhr“ erfasst wurde, kann u. a. darauf zurückgeführt werden, dass bei Taten, bei denen der Tatzeitbeginn nicht genau festzustellen ist, ein Tatzeitraum beginnend ab 00.00 Uhr gesetzt wird. 3. Hält der Senat diesbezüglich die Öffnungszeiten der Gewaltschutzambulanz an der Charité (Mo-Fr 08.30 bis 15 Uhr) für ausreichend und angemessen? Zu 3: Die derzeitigen Öffnungszeiten der Gewaltschutzambulanz einschließlich der mobilen Dienste - montags bis freitags 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr - und hinsichtlich der Fälle sexualisierter Gewalt - montags bis freitags 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr - sowie die telefonische Erreichbarkeit - montags bis freitags 08:30 Uhr bis 15:00 Uhr; außerhalb dieser Zeiten ist ein Anrufbeantworter geschaltet - sind ausreichend und angemessen. Die Gewaltschutzambulanz dient nicht der medizinischen Versorgung. Akute Verletzungen , die einer schnellen medizinischen Versorgung bedürfen, werden in den Rettungsstellen der Stadt behandelt. Die Untersuchungen von Opfern sexualisierter Gewalt, ggf. in Zusammenarbeit mit der Gynäkologie/Chirurgie, erfolgen in den Rettungsstellen der 4 Charité - Universitätsmedizin Berlin. In der Zeit von montags bis freitags 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr ist dort auch die sogenannte vertrauliche Spurensicherung ohne polizeiliche Anzeige möglich. Der Polizei Berlin steht bei Bedarf einer zeitnahen rechtsmedizinischen Begutachtung der reguläre, rund um die Uhr durch Rufbereitschaft erreichbare, Bereitschaftsdienst der beiden rechtsmedizinischen Institute zur Verfügung. Durch die bestehende Kooperationsvereinbarung zwischen der Charité - Universitätsmedizin Berlin und der Polizei Berlin ist, wenn eine Anzeige bei der Polizei erstattet wurde, eine beweissichernde Untersuchung von Opfern sexualisierter Gewalt durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gynäkologie /Chirurgie der Rettungsstellen der Charité - Universitätsmedizin Berlin gewährleistet . 4. Hält der Senat es für sinnvoll, die Öffnungszeiten der Gewaltschutzambulanz auf das Wochenende und in die Abend- bzw. Nachtstunden auszuweiten? 5. Wenn nein, weshalb nicht? 6. Wenn ja, wann ist eine Umsetzung geplant? Zu 4 bis 6: Gewaltsame Übergriffe, die zur Nachtzeit erfolgen, können aus rechtsmedizinischer Sicht erst am Folgetag dokumentiert werden, da erst dann Rötungen zurückgehen und das Ausmaß der Verletzungen hinreichend sichtbar werden. Auch erfolgt die medizinische Wundversorgung oder das Feststellen etwaiger Knochenbrüche in den Rettungsstellen stets vor der Dokumentation in der Gewaltschutzambulanz, da in der Gewaltschutzambulanz weder eine medizinische Diagnostik noch eine medizinische Versorgung erfolgen kann. In Fällen sexualisierter Gewalt wiederum muss die Spurensicherung fallabhängig in den ersten 72 bis 100 Stunden nach der Tat erfolgen. Dies geschieht - außerhalb der Öffnungszeiten der Gewaltschutzambulanz - in den Rettungsstellen der Krankenhäuser. Die rechtsmedizinische Dokumentation durch die Gewaltschutzambulanz kann im Nachgang erfolgen. Nach einem Wochenende sind im Durchschnitt zwei bis drei Anrufe auf dem Anrufbeantworter eingegangen. Die Patientinnen und Patienten werden sodann am Montag nach Dienstbeginn zurückgerufen. Eine Ausweitung der Öffnungszeiten wird daher derzeit nicht angestrebt. 7. Mit welchen Mehrkosten wäre ein derartiges Angebot verbunden? Zu 7.: Ein sogenannter 24/7-Betrieb wäre voraussichtlich mit Kosten in Höhe von 1,8 Millionen Euro verbunden, mithin mit Mehrkosten in Höhe von 805.000 €. Berlin, den 27. März 2018 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung S18-13777 S18-13777a