Drucksache 18 / 13 778 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Paul Fresdorf (FDP) vom 14. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. März 2018) zum Thema: Umsetzung von Handlungsfeldern der Selbständigen Schule Hessen (SES) und selbständigen Berufsschule Hessen (SBS) in Berlin und Antwort vom 26. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Paul Fresdorf (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13778 vom 14. März 2018 über Umsetzung von Handlungsfeldern der selbständigen Schule Hessens (SES) und selbständigen Berufsschule Hessen (SBS) in Berlin ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. An welchen allgemeinbildenden Schulen und was genau wurde von den vier folgenden Handlungsfeldern der SES Hessen in Berlin seit 2010 umgesetzt, bitte schul- und bezirksscharf? a. Unterrichts- und Qualitätsentwicklung b. Organisations- und Personalentwicklung c. Schulbudget d. Bildungsangebot und regionales Bildungsnetzwerk. Zu 1.a.: Kein Land übernimmt unmittelbar die Handlungsfelder länderspezifischer Konzepte. Alle Länder bearbeiten im Schulbereich vergleichbare Herausforderungen und tauschen sich im Rahmen der Kultusministerkonferenz (KMK) hierzu auch aus. In Berlin ist schulgesetzlich verankert, dass jede allgemeinbildende Schule gemäß § 7 Schulgesetz (SchulG) „Schulische Selbstständigkeit und Eigenverantwortung“ selbstständig und eigenverantwortlich die Qualitätsentwicklung des Unterrichts gestaltet. Im Schulprogramm legt die Schule gemäß § 8 SchulG „Schulprogramm“ dar, wie sie den Bildungsund Erziehungsauftrag und die Grundsätze seiner Verwirklichung ausfüllt. Gemäß § 9 SchulG „Qualitätssicherung und Evaluation“ ist jede „Schule und die Schulaufsichtsbehörde […] zu kontinuierlicher Qualitätssicherung verpflichtet. Im Rahmen der internen Evaluation erstreckt sich die Qualitätssicherung schulischer Arbeit auf die gesamte Unterrichts- und Erziehungstätigkeit, die Organisation der Schule, das Schulleben sowie die außerschulischen Kooperationsbeziehungen. Die interne Evaluation obliegt der einzelnen Schule und wird von Personen vorgenommen, die der Schule angehören. Für die Bereiche und Gegenstände der internen Evaluation sind von der Schule Evaluationskriterien - - 2 und Qualitätsmerkmale zu entwickeln und anzuwenden. Die Schulkonferenz beschließt auf Vorschlag der Gesamtkonferenz ein Evaluationsprogramm für die Schule. Die Verantwortung für die interne Evaluation hat die Schulleiterin oder der Schulleiter. Die Schule legt der Schulkonferenz und der Schulaufsichtsbehörde einen schriftlichen Evaluationsbericht vor.“ Darüber hinaus werden die Schulen extern von der Schulinspektion evaluiert. Die Steuerung der schulischen Qualitätsentwicklung erfolgt unter anderem auf der Basis der Vorgaben des Rahmenlehrplans und deren Umsetzung in das schulinterne Curriculum , der Ergebnisse des Schulinspektionsberichts, der Ergebnisse schulinterner Evaluation , schulischer Leistungsdaten. Zu 1.b.: Gemäß § 7 SchulG „Schulische Selbstständigkeit und Eigenverantwortung“ gestaltet und organisiert jede Schule „im Rahmen der staatlichen Verantwortung und der Rechts- und Verwaltungsvorschriften den Unterricht, die Erziehung, das Schulleben sowie ihre personellen und sächlichen Angelegenheiten selbständig und in eigener Verantwortung.“ Gemäß § 67 SchulG „Aufgaben und Stellung der Lehrkräfte“ sind „die Lehrkräfte verpflichtet , sich regelmäßig insbesondere in der unterrichtsfreien Zeit fortzubilden. Gegenstand der Fortbildung sind auch die für die Selbstgestaltung und Eigenverantwortung der Schule erforderlichen Kompetenzen. Die schulinterne Fortbildung hat dabei Vorrang. Die Fortbildung wird durch entsprechende Angebote der Schulbehörden ergänzt.“ Im Handlungsrahmen Schulqualität und im Handbuch der Schulaufsicht sind die vier unter a. und b. genannten Handlungsfelder durch entsprechende Kriterien abgebildet, so dass Schule und Schulaufsicht eine gemeinsame Basis für die Qualitätsentwicklung zur Verfügung steht. Zu 1.c.: Mit dem Verfügungsfonds und der Personalkostenbudgetierung für alle öffentlichen Schulen, dem Bonus-Programm für 275 Berliner Schulen stehen der eigenverantwortlichen Schule in Berlin erhebliche Mittel zur Verfügung, um nach Entscheidung der Schulen Maßnahmen zur Schulentwicklung umzusetzen. Das reicht vom Einsatz für multiprofessionelle Teams an den Schulen, für Profilbildung und Lern- und Begabungsförderung bis hin zu kleinen Instandhaltungsmaßnahmen. Die Verfahren sind auf den Webseiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie nachzulesen: https://www.berlin.de/sen/bildung/unterstuetzung/bonus-programm/ https://www.berlin.de/sen/bildung/unterstuetzung/verfuegungsfonds/ Zu 1.d.: Im Rahmen des Programms „Lokale Bildungsverbünde nachhaltig sichern und stärken“ der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie werden allen Berliner Bezirken seit 2016 pro Haushaltsjahr Mittel zur auftragsweisen Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt, um Bildungsverbünde neu aufzubauen oder bestehende Bildungsverbünde neu auszurichten . - - 3 Zentrale Ziele des Programms sind die Verbesserung der Bildungschancen aller Schülerinnen und Schüler durch eine verbindliche Vernetzung/Kooperation der Akteure „rund um Schule“ sowie die Gestaltung gelingender Bildungsbiografien durch verbesserte Übergänge Kita-Schule-Beruf. Innerhalb der Bildungsverbünde entstehen vielfältige und niedrigschwellige Bildungsangebote , z.B. im kulturell-künstlerischen Bereich, zur Gesundheitsförderung, in der Arbeit mit Eltern, zur individuellen Begleitung und Förderung der Kinder und Jugendlichen sowie zur Übergangsgestaltung. Darüber hinaus werden die bezirklichen Kooperations- und Kommunikationsstrukturen von Schule und Jugendhilfe seit 2010 auf Basis der „Bezirklichen Rahmenkonzepte zur Kooperation von Schule und Jugendhilfe“ weiterentwickelt. Grundsätzlich ist die Öffnung aller Schulen zu ihrem Umfeld bzw. die Kooperation von Schulen mit außerschulischen Akteuren in § 5 SchulG Berlin verankert. 2. An welchen beruflichen Schulen und was genau wurde von den vier folgenden Handlungsfeldern der SBS Hessen in Berlin seit 2010 umgesetzt, bitte schul- und bezirksscharf aufgeführt? a. Unterrichts- und Qualitätsentwicklung b. Organisations- und Personalentwicklung c. Schulbudget d. Bildungsangebot und regionales Bildungsnetzwerk Zu 2.a. bis c: Siehe Antwort zu Frage 1. Zu 2.d.: Das Bildungsangebot der beruflichen Schulen wird bedarfsgerecht an den Wirtschaftsstandort Berlin angepasst. Kammern, Verbände und die Bundesagentur für Arbeit sowie freie Träger werden bei der Weiterentwicklung der beruflichen Bildung einbezogen. Eine Regionalisierung der Angebote beruflicher Bildung findet in Berlin nicht statt, da sich das Konzept der Fachberufsschule (ein Berufsfeld in einer Schule z.B. Kommunikations-, Informations- und Medientechnik) gegenüber der Kreisberufsschule mit vielen Berufsfeldern , wie in den Flächenländern etabliert, als effektiver erwiesen hat. 3. Werden die Ergebnisse der Umsetzung der Handlungsfelder der SES an Berliner Schulen ebenfalls jährlich überprüft und bewertet wie in Hessen und wenn nicht, warum nicht? 4. Werden die Ergebnisse der Umsetzung der Handlungsfelder der SES an Berliner Schulen ebenfalls extern evaluiert und wenn ja, von wem und wenn nicht, warum nicht? Zu 3. und 4.: Mit dem Schulgesetz von 2004 hat das Land Berlin im § 7 SchulG die schulische Selbstständigkeit und Eigenverantwortung definiert. Die Vorgaben gelten seitdem für alle Schulen. - - 4 Die selbstständige allgemeinbildende Schule in Hessen ist demgegenüber freiwillig. Das Land Hessen ermöglicht seinen Schulen seit 2012, „Selbstständige Schule“ zu werden. Für Berlin ist im § 9 SchulG das Verfahren der internen und externen Evaluation festgelegt. Die interne Evaluation obliegt der einzelnen Schule, sie bestimmt ein Evaluationsprogramm und legt der Schulkonferenz und der Schulaufsichtsbehörde einen Evaluationsbericht vor. Die externe Evaluation obliegt der Schulaufsichtsbehörde; in Berlin ist die Schulinspektion mit dieser Aufgabe betraut. Das Verfahren wird mit der Verordnung über schulische Qualitätssicherung und Evaluation geregelt. Die Qualitätsentwicklung der Berliner Schulen wird also von der Schulinspektion überprüft. Die Schulinspektion Berlin inspiziert alle ca. 700 allgemeinbildenden und beruflichen Schulen. Die Inspektionen erfolgen etwa alle fünf Jahre. Basis des Inspektionsverfahrens ist der Handlungsrahmen Schulqualität mit sechs Qualitätsbereichen und 27 Qualitätsmerkmalen. In Hessen wird nach dem „Hessischen Referenzrahmen Schulqualität“ verfahren, der mit sieben Qualitätsbereichen und 24 Qualitätsdimensionen eine ähnliche Struktur und vergleichbare Inhalte aufweist. Berlin, den 26. März 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-13778 S18-13778