Drucksache 18 / 13 779 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Paul Fresdorf (FDP) vom 14. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. März 2018) zum Thema: LISUM – das unbekannte Wesen? und Antwort vom 26. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Apr. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Paul Fresdorf (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13779 vom 14. März 2018 über LISUM - das unbekannte Wesen? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat die Aktualität und Brauchbarkeit der Seminarinhalte zur Qualifizierung von Lehrkräften , Schulleitungen und Schulpersonal aus Berlin am LISUM (Landesinstitut für Schule und Medien Berlin -Brandenburg)? Zu 1.: Das LISUM qualifiziert ausschließlich schulische Führungskräfte und zukünftige Führungskräfte . Lehrkräfte und sonstiges schulisches Personal gehören nicht zu diesem Kreis. Die Seminarinhalte werden stets aktualisiert und unter Einbezug von Praktikerinnen und Praktikern konzipiert. Die Qualifizierungen von Schulleitungen sind vor allem in den Kursen "Vor dem Amt" sehr stark nachgefragt und werden von den Teilnehmenden überwiegend als unterstützend für die Vorbereitung auf das Amt einer Schulleiterin oder eines Schulleiters eingeschätzt. 2. Wie bewertet der Senat die Aktualität und Brauchbarkeit der Seminarinhalte für die Fortbildung von Berliner Lehrkräften, Schulleitungen und Schulpersonal am LISUM im Allgemeinen? Zu 2.: Siehe Antwort zu 1. Die Arbeit des LISUM wird jährlich evaluiert und auf dieser Grundlage im Allgemeinen als positiv bewertet. 2 3. Wie bewertet der Senat die Aktualität und Brauchbarkeit der Seminarinhalte hinsichtlich der Fortbildung für Berliner Lehrkräfte hinsichtlich Europabildung (Entstehungsgeschichte EU, Europäisches Regierungssystem , Aufgabe europäische Institutionen) am LISUM? Zu 3.: Das LISUM ist zum Thema Europabildung zu curricularen Fragen und auf dem Gebiet der Demokratiepädagogik (übergreifende Themen) tätig, wie z. B. die aktuelle Tagung „Europabildung in der Schule“ am 29.05.2018 zeigt (Anlage 1). 4. Wie viele Lehrkräfte mit welchen Schwerpunktfächern aus Berlin wurden am LISUM in diesem Themenbereich aus-, fort- und weitergebildet in den letzten 5 Jahren? Zu 4.: Siehe Antwort zu 1. 5. Welche Qualifikation und wie viele Fortbildungen haben die Verantwortlichen, welche die Seminarinhalte am LISUM festlegen in den letzten fünf Jahren absolviert? Zu 5.: Die Verantwortlichen befinden sich in der Regel in der Schulratslaufbahn, verfügen dementsprechend alle über ein Lehramt und mehrjährige Erfahrung im Leitungsbereich an Schulen sowie im Bereich der schulischen Aus- und Fortbildung. Darüber hinaus besitzen sie verschiedene individuelle, besondere Qualifizierungen wie z. B. Master of Schulmanagement , Qualifizierungen für die Lehrkräfteausbildung etc. Der Besuch von Fortbildungsveranstaltungen wird statistisch nicht erfasst. 6. Welche Qualifikation und wie viele Fortbildungen haben die Verantwortlichen, welche die Seminarinhalte am LISUM für die Qualifizierung von Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern in den Lehrberuf festlegen in den letzten fünf Jahren absolviert? Zu 6.: Siehe Antwort zu 1. Die Qualifizierung von Quereinsteigenden gehört nicht zu den Aufgaben des LISUM. 7. Wie lange dauern die Fortbildungsseminare, in welchen Zeitintervallen und zu welchen Zeiten finden diese am LISUM statt (in Schulferien, oder zu Anfang oder am Ende des Jahres) für Berliner Lehrkräfte, bitte pro Haushaltsjahr darstellen? Zu 7.: Die Veranstaltungen sind von unterschiedlicher Dauer und Taktung. Die Aufschlüsselung nach Haushaltsjahren ist leider nicht möglich, da die Veranstaltungen sich am Schuljahresrhythmus orientieren. Hierzu sind der Tabelle zur Antwort auf die Frage 8. nähere Angaben zu entnehmen. 3 8. Wie hoch ist die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Seminare zur Qualifizierung und Fortbildung von Lehrkräften, Schulleitungen und Schulpersonal am LISUM aus Berlin, bitte pro Haushaltsjahr? Zu 8.: Das LISUM qualifiziert Schulleitungen und Schulpersonal für Berlin und Brandenburg basierend auf den jeweils mit den Auftraggebern abgestimmten Konzepten. Schulleiterinnen und Schulleiter sowie Teilnehmende aus dem Schulaufsichtsdienst werden vorrangig nach dem berufsbiografischen Ansatz zielgruppenspezifisch mit einem festen Teilnehmerkreis qualifiziert. Darüber hinaus können Schulleiterinnen und Schulleiter nach Bedarf Qualifizierungsangebote aus dem Bereich der Modularen Qualifizierung auswählen. Des Weiteren qualifiziert das LISUM das mittlere schulische Management, Schulpsychologinnen und Schulpsychologen, Schulinspektorinnen und Schulinspektoren, das Leitungspersonal SIBUZ, Verbundleitungen der Regionalen Fortbildung, Seminarleitungen der 2. Phase der Lehrkräfteausbildung, Schulberaterinnen und Schulberater und seit diesem Schuljahr Beraterinnen und Berater der Berufseingangsphase. Insbesondere hervorzuheben ist die Qualifizierungsreihe für Lehrkräfte, die ein Amt als Schulleiterin oder Schulleiter anstreben. In jedem Schuljahr fanden und finden durchschnittlich sieben Kurse jeweils im Umfang von 120 Fortbildungseinheiten mit je 20 Teilnehmenden statt. Insgesamt wurden in den zurückliegenden fünf Schuljahren 248 Berliner Lehrkräfte zertifiziert. Die Anzahl der Teilnehmenden für die verschiedenen Zielgruppen der Qualifizierungsmaßnahmen ist folgender Tabelle zu entnehmen, sofern eine genaue Zuordnung der Teilnehmenden aus Berlin möglich war: Zielgruppe Veranstaltungen /Teilnahmen Schuljahr 2012/2013 Schuljahr 2013/2014 Schuljahr 2014/2015 Schuljahr 2015/2016 Schuljahr 2016/2017 Qualifizierung für Lehrkräfte, die ein Amt als Schulleiterin /Schulleiter anstreben Veranstaltungen 40 48 64 40 56 Teilnahmen aus Berlin 51 110 118 68 106 Modulare Qualifizierung für Schulleiterinnen /Schulleiter Veranstaltungen 66 74 61 57 54 Teilnahmen aus Berlin 342 330 258 425 341 Qualifizierung für neu ernannte Schulleiterin - nen/Schulleiter Veranstaltungen 5 24 25 23 24 Teilnahmen aus Berlin 22 81 104 105 79 Erfolgreich Leiten und Führen können (berufserfahrene Schulleiterinnen /Schulleiter) Veranstaltungen 7 5 11 12 12 Teilnahmen aus Berlin 13 15 21 17 14 Führungskräftequalifizierung für Berliner Seminarleiterinnen /Seminarleiter Veranstaltungen 0 0 7 3 8 Teilnahmen 0 0 96 112 112 4 9. Welcher Art ist die Qualifikation der Dozentinnen und Dozenten der Seminare zur Qualifizierung und Fortbildung von Lehrkräften, Schulleitungen und Schulpersonal am LISUM? Zu 9.: Die Qualifizierungsmaßnahmen für Schulleitungen und Schulpersonal am LISUM werden größtenteils im Tandem durchgeführt. Die Tandems setzen sich in der Regel aus einer Referentin/einem Referenten des jeweiligen Referats und einer externen Dozentin/einem externen Dozenten zusammen. Die Referentinnen und Referenten verfügen alle über Zusatzqualifikationen in den Bereichen Supervision und/oder Coaching. Die externen Dozentinnen und Dozenten sind deutschlandweite Expertinnen und Experten mit einer entsprechenden Feldkompetenz für die verschiedenen Zielgruppen. Das LISUM qualifiziert die Schulberaterinnen und Schulberater als eigene Zielgruppe durch das eigene Personal und durch externe Dozentinnen und Dozenten. Die Schulberaterinnen und Schulberater sind anschließend selbst als Fortbildnerinnen und Fortbildner in der Regionalen Fortbildung tätig. 10. Wie hoch sind die Ausgaben für Personalkosten des LISUM aus Berliner Mitteln pro Haushaltsjahr und woraus setzen sie sich zusammen? 11. Wie hoch sind die Ausgaben für Sachkosten des LISUM aus Berliner Mitteln pro Haushaltsjahr und woraus setzen sie sich zusammen? Zu 10. und 11.: Siehe Anlage 2. Qualifizierungsreihe für Teams des mittleren schulischen Managements in Berlin Veranstaltungen 0 0 0 0 8 Teilnahmen 0 0 0 0 193 Qualifizierungsreihe auf ein Amt im Berliner Schulaufsichtsdienst Berlin Veranstaltungen 9 6 4 7 3 Teilnahmen 93 94 46 83 46 Qualifizierungsreihe für Mitglieder der Berliner Schulaufsicht Veranstaltungen 0 9 1 10 8 Teilnahmen 0 103 36 104 15 Schulpsychologen Berlin Veranstaltungen 23 4 12 12 1 Teilnahmen 188 39 57 51 6 Regionale Verbundleitungen Berlin Veranstaltungen 0 4 4 0 0 Teilnahmen 0 4 1 0 0 Qualifizierung der Mitarbeit in der Berliner Schulinspektion Veranstaltungen 10 8 8 8 8 Teilnahmen 140 91 103 92 103 Modulare Qualifizierung der Schulberaterin - nen/Schulberater Veranstaltungen 281 205 239 243 143 Teilnahmen aus Berlin 920 492 1374 2151 1052 5 12. Nach welchen Kriterien wurden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Berlin an den Seminaren zur Qualifizierung und Fortbildung von Lehrkräften, Schulleitungen und Schulpersonal am LISUM in den letzten 5 Jahren ausgewählt? Zu 12.: Im LISUM erfolgt keine Auswahl der Teilnehmenden an den Qualifizierungsmaßnahmen. Im speziellen Fall der Schulleitungsqualifizierung für Lehrkräfte, die ein Amt als Schulleiterin oder Schulleiter anstreben, bei der der Bedarf höher ist als das Angebot, werden die Interessenten auf einer Warteliste geführt. Für die Zielgruppen - wie z. B. das mittlere schulische Management und Seminarleitungen der 2. Phase der Lehrkräfteausbildung - werden die Teilnehmenden von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie benannt. Im Rahmen der Modularen Qualifizierung der Schulberaterinnen und Schulberater werden die Personen von den Regionen benannt. Die Teilnehmenden für die Qualifizierungsmaßnahme der Moderatorinnen und Moderatoren der Berufseingangsphase werden von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie benannt. Bei allen anderen Fortbildungen wird jede Person, die sich qualifizieren möchte, nach der entsprechenden Anmeldung über die TIS-Datenbank, einem Fortbildungsnetz bzw. Veranstaltungskatalog des LISUM, zur Teilnahme an den Veranstaltungen bestätigt. 13. Wie hoch sind die Kosten für die Unterbringung von Dozentinnen und Dozenten des LISUM und wie viel wird daraus aus Berliner Mitteln verwendet pro Haushaltsjahr? Zu 13.: Die Antwort zu dieser Frage kann nicht mit konkreten Zahlen hinterlegt werden. Die Übernachtungen am LISUM werden statistisch nicht nach Teilnehmenden und Dozentinnen und Dozenten getrennt erfasst. Die Übernachtung von Dozentinnen und Dozenten erfolgt für diese kostenfrei und wird somit über den Sachhaushalt des LISUM abgedeckt. Der Sachhaushalt des LISUM wird für gemeinsame Aufgaben laut Staatsvertrag zu 50 % von Berlin getragen (siehe Anlage 3a und 3b). 14. Wie schätzt der Senat den aktuellen Stand von Quantität und Qualität der technischen Ausstattung des LISUM ein, vor allem im Bereich digitale Medien, Fortbildung digitale Medien, in denen Berliner Lehrkräfte, Schulleitungen und sonstiges Schulpersonal aus Berlin geschult werden? Zu 14.: Die technische Ausstattung des LISUM wird als sehr gut eingeschätzt. Die Seminarräume sind nach den Erfordernissen für mediengestützten Unterricht ausgestattet. Zurzeit befindet sich auch die technische Ausstattung für die Durchführung von Webinaren zur Umsetzung von e-learning-Angeboten für die Qualifizierung in der Entwicklung. 15. Wie oft und wie viele Berliner Lehrkräfte im Allgemeinen und besonders aus Schulleitungen und sonstigem Schulpersonal hat an Fortbildungen zur Präventions- und Interventionsarbeit zur Problematik der Schulverweigerung am LISUM teilgenommen in den letzten 5 Jahren und wie viel Nachfrage gibt es nach diesen Seminaren? 16. Konnten alle Berliner Interessentinnen und Interessenten aus Berlin an einem Seminar zur Problematik der Schulverweigerung am LISUM innerhalb von einem Monat nach Anmeldung teilnehmen und wenn nicht, warum nicht? 6 Zu 15. und 16.: Zum Thema Präventions- und Interventionsarbeit zur Problematik der Schulverweigerung gibt es bisher keine vereinbarten Projekte im Rahmen der Zielvereinbarungen mit den Auftraggebern und dem LISUM. 17. Wie viele Seminare zu Fortbildungen zum Thema Umgang mit Vorfällen physischer und psychischer Gewalt (Cyber-)Mobbing, Antisemitismus und Rassismus zwischen Schülerinnen und Schülern haben in den letzten 5 Jahren am LISUM stattgefunden und wie viele Berliner Lehrkräfte, Mitglieder von Schulleitung und Schulpersonal haben daran teilgenommen? Zu 17.: Zum Thema Antisemitismus war das LISUM gemeinsam mit dem American Jewish Committee (AJC) an dem Modellprojekt „Demokratie stärken - Aktiv gegen Antisemitismus und Salafismus“ beteiligt, das in Neuköllner Schulen stattfindet und stattfand. Im Sommer 2017 wurde dazu ein Projektbericht vom AJC herausgegeben. In jedem Schuljahr hat das LISUM Tagungen zum Thema Demokratiebildung im Freizeitund Erholungszentrum in der Wuhlheide (FEZ Berlin) angeboten. Die Tagungen wurden jeweils in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Demokratiepädagogik (DeGeDe), der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) und weiteren Partnern konzipiert und durchgeführt. Das Thema „Einführung in den Klassenrat“ wurde wegen großer Nachfrage in jedem Schuljahr zweimal für die neuen 7. Jahrgänge angeboten. Teilnehmende der Tagungen im FEZ waren Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie weiteres pädagogisches Personal. Die Extremismus-Tendenzen sind Bestandteile der Auseinandersetzung mit demokratiefeindlichen , extremistischen Ideologien. Die Auseinandersetzung mit Extremismus ist unter anderem Teil des Grundwerte-Curriculums für Demokratie „Hands for Kids“ (1. - 6. Jahrgangsstufe ) und des Grundwerte-Curriculums „Hands Across the Campus“ (7. -12./13. Jahrgangsstufe). a) Im Rahmenlehrplan für die Jahrgangsstufen 1 - 10 findet die Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus unter anderem in den übergreifenden Themen „Bildung zur Akzeptanz von Vielfalt (Diversity)“, „Demokratiebildung“, „Europabildung in der Schule“, „Interkulturelle Bildung und Erziehung“ sowie „Gewaltprävention“ statt. Der Unterricht erfolgt fachbezogen und fächerübergreifend. b) Die Sensibilisierung für extreme Äußerungen und den Umgang damit erfolgt im Rahmen der Qualifizierung von Schulberaterinnen und Schulberatern zu den o. g. übergreifenden Themen. In diesem Rahmen erfolgt auch die Integration der Thematik in die Fortbildung von Schulleiterinnen und Schulleitern. c) Sowohl bei der regelmäßigen Überarbeitung der o. g. Materialien als auch im Rahmen der Fortbildungen wird auf neue Entwicklungen innerhalb der Szene eingegangen . Das LISUM führte das Präventionsprojekt „Cybermobbing ist nicht cool“ im Projektzeitraum von 2012 bis 2016 durch. Das exemplarische Präventionsprojekt fand an einer brandenburgischen und einer Berliner Schule (Bettina-von-Arnim-Schule in Berlin- Reinickendorf) zur Entwicklung von Handlungsstrategien und Materialien für die Prävention von Cybermobbing statt. Folgende Veranstaltungen fanden dazu an der Bettina-von- Arnim-Schule statt: 7 - 2013: eine Fortbildung zum Thema „Cybermobbing“ für die Projektgruppe der Schule; Vermittlung einer Fortbildungsveranstaltung für Lehrkräfte mit dem Titel „Internet - Mit Sicherheit nicht sicher“ durch die Verbraucherzentrale Berlin mit vier Projektgruppensitzungen , - 2014: Durchführung von fünf Projektgruppensitzungen und einem Projekttag an der Jugendkunstschule ATRIUM, - 2015: Durchführung von fünf Projekt- bzw. Steuergruppensitzungen, - 2016: Durchführung von drei Steuergruppensitzungen. Darüber hinaus erfolgte die Multiplikation der Ergebnisse auf Fachtagungen und mit der Handreichung „Cybermobbing ist nicht cool! Projektbericht und Handlungsempfehlungen für Maßnahmen der Prävention und Intervention bei Vorfällen von Cybermobbing“. Drei Fachtagungen wurden vom LISUM zum Thema „Cybermobbing ist nicht cool“ durchgeführt : am 22.08.2012, am 20.02.2013 und am 30.11.2016. Die Anzahl der Teilnehmenden für die o. g. Veranstaltungen ist folgender Tabelle zu entnehmen . SJ 2016/2017 SJ 2015/2016 SJ 2014/2015 SJ 2013/2014 SJ 2012/2013 TN gesamt TN Berlin TN gesamt TN Berlin TN gesamt TN Berlin TN gesamt TN Berlin TN gesamt TN Berlin Umgang mit Vorfällen von Gewalt 13 13 104 42 17 7 14 Pauscha - le Erfas fassung 40 Pauscha - le Erfas fassung (Cyber-)Mobbing 141 76 - - - - - - 235 31 Antisemitismus - - 131 131 - - 10 Pauscha - le Erfas fassung 18 Pauscha - le Erfas fassung Interkulturelles Leben 97 Pauscha - le Erfas fassung 125 42 + pauscha - le Erfas fassung 5 0 33 33 73 Pauscha - le Erfas fassung SJ=Schuljahr TN=Teilnehmer 18. Wie viele Berliner Lehrkräfte, Schulleitungen und Schulpersonal haben an Fortbildungsseminaren am LISUM zum Thema „Queere Bildung“ teilgenommen und wie viele Seminare zu diesem Thema gab in den letzten 5 Jahren? Zu 18.: Zum Thema „Queere Bildung“ gibt es bisher keine verabredeten Projekte im Rahmen der Zielvereinbarungen mit dem LISUM. Mit Bezug auf die Antwort zur Frage 17 gab es im Rahmen der Rahmenlehrplanimplementierung ca. vier Veranstaltungen für Schulberaterinnen und Schulberater beider Länder, bei denen der Fokus auf dem übergreifenden Thema „Bildung zur Akzeptanz von Vielfalt (Diversity)“ lag. 8 19. Wie hoch ist die Anzahl der erfolgreich weiterqualifizierten Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger in den Lehrberuf für Berliner Schulen am LISUM in den letzten 5 Jahren? 20. Welche Lehrinhalte haben die Seminare für die Weiterqualifizierung von Berliner Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern in den Lehrberuf und wie viele wurden davon am LISUM angeboten in den letzten 5 Jahren? Zu 19. und 20.: Siehe Antwort zu 6. 21. Wie viele Seminare zur Qualifizierung und Fortbildung der Lehrkräfte und Schulleitungen von Berliner berufsbildenden Schulen gab es am LISUM in den letzten 5 Jahren? Zu 21.: Siehe Antwort zu 1. Die Schulleitungen der berufsbildenden Schulen erhalten keine gesonderten Seminarangebote im LISUM. Entsprechend dem „Staatsvertrag über die Errichtung eines gemeinsamen Landesinstituts für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM)“ vom 22. Mai 2006 berücksichtigt das LISUM die praktischen Erfordernisse von Schule und Weiterbildung/Erwachsenenbildung und die neuesten wissenschaftlichen Entwicklungen und arbeitet zu diesem Zweck eng mit anderen an Erziehung und Bildung Beteiligten zusammen. Seine Aufgaben sind u. a. im Beruflichen Bereich die Unterrichtsentwicklung in den Fächern, Lernbereichen und Bildungsgängen einschließlich der Rahmenlehrpläne und der zentralen Prüfungen sowie die Qualifizierung von Schulleitungspersonal und Zielgruppen der Schulbehörden, soweit nicht durch die Regionale Fortbildung wahrgenommen. Im Wesentlichen erfolgt die Fortbildung der Lehrkräfte der Beruflichen Bildung in Berlin in den Strukturen der regionalen und beruflichen Fortbildung. Darüber hinaus hat das LISUM in den letzten fünf Jahren in Abstimmung mit dem für die Berufliche Bildung zuständigen Referat in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie nachfolgende Fortbildungsveranstaltungen und Fachtage vorbereitet und/oder durchgeführt: Es gab fünf Fachtage zur Sprachbildung im Beruflichen Bereich für die Berufsvorbereitung und Berufsausbildung, die sich an Lehrkräfte und Schulleitungspersonal gerichtet haben, vier Fachtage zur „Zukunft der OSZ“, die ausschließlich auf Schulleitungspersonal der beruflichen Schulen Berlin zugeschnitten waren und drei Fachtage zum Thema „Inklusion an beruflichen Schulen“ mit einer Beteiligung von jeweils 100 - 120 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Im Rahmen des vierjährigen Pilotprojektes „Koordinatorinnen und Koordinatoren für Inklusion an beruflichen Schulen in Berlin“ hat das LISUM seit 2014/2015 ca. 25 Veranstaltungen (Module) für Lehrkräfte und Schulleitungen angeboten. Das Projekt wird ab dem Schuljahr 2018/2019 mit den bisher nicht beteiligten Schulen fortgeführt . In diesem Schuljahr 2017/2018 hat das LISUM erstmals einen Fachtag „Digitalisierung “ für die beruflichen Schulen in Berlin und Brandenburg für Lehrkräfte und Schulleitungen durchgeführt. Jährlich werden ca. 25 Veranstaltungen für Lehrkräfte und Schulleitungen im Rahmen der „Kooperation der pädagogischen Landesinstitute der östlichen Länder und Berlin auf dem Gebiet der Lehrerfortbildung im berufsbildenden Bereich vom 01.09.2010“ zu unterschiedlichen Fachthemen angeboten. 9 Schulleitungen von Berliner berufsbildenden Schulen nehmen regelmäßig an den Qualifizierungsangeboten des LISUM teil. Die Anzahl der Teilnehmenden von berufsbildenden Schulen werden nicht gesondert erfasst. 22. Plant der Senat im kommenden „Fortschrittberichten über die Zusammenarbeit zwischen den Ländern Brandenburg und Berlin sowie die weitere Zusammenlegung von Behörden und Sonderbehörden“ den Textabschnitt über die Funktions- und Arbeitsweise des LISUM für Berlin zum vierten Mal erneut zum größten Teil Wort für Wort zu kopieren (siehe Drs. 17/2722, 17/1560, 18/0697) oder wird der Senat den nächsten „Fortschrittberichten über die Zusammenarbeit zwischen den Ländern Brandenburg und Berlin sowie die weitere Zusammenlegung von Behörden und Sonderbehörden“ mit aktuellen Zahlen, Daten und Fakten über die erbrachten Leistungen des LISUM für die Berliner Schulen ergänzen und wenn nicht, warum nicht? Zu 22.: Dort, wo Änderungen als sinnvoll erachtet werden, wird der Text entsprechend geändert. 23. Plant der Senat im Haushaltsgesetz 2021/2022 aufzuführen, wofür genau die Mittel aus Berlin am LISUM ausgegeben werden sollen und wenn nicht, warum nicht? Zu 23.: Der Haushalt des LISUM ist im Haushaltsgesetz des Landes Brandenburg etatisiert. 24. Leitet der Senat die vielfältigen Aufgaben, die dem LISUM anscheinend für die Berliner Fachkräfte an Schulen übertragen wurden aus der einmaligen Erwähnung des Namens des LISUM in der aktuellen Vereinbarung der Regierungskoalition ab und wenn nicht, woraus dann? Zu 24.: Die Länder Berlin und Brandenburg haben sich 2007 in einem Staatsvertrag verpflichtet, ein gemeinsames Landesinstitut für Schule und Medien mit der Qualifizierung von schulischen Führungskräften zu beauftragen. 25. Hat der Senat überprüft, ob die Aus- und Fortbildung von Berliner Lehrkräften verstärkt in die Räume des LISUM verlagert werden kann, um in Berlin Räume für Schulklassen, die aufgrund von Bauschäden nicht an ihren Schulen unterrichtet werden können, vorzuhalten und wenn nicht, warum nicht? Zu 25.: Der Zusammenhang zwischen Fortbildungen, die in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden, und einer Verlagerung dieser ans LISUM mit dem Zweck der Schaffung von Unterrichtsräumen erschließt sich nicht. Die Seminarveranstaltungen des Berliner Vorbereitungsdienstes können aus Kapazitätsgründen nicht ans LISUM ausgelagert werden, dafür ist allein die Zahl der Seminarveranstaltungen (wöchentlich rund 750 Fachseminare sowie 140 Allgemeine Seminare) zu hoch. 10 Darüber hinaus entstünden für alle Teilnehmenden erhebliche Transferzeiten und -kosten sowie für die Schulleitungen nicht zu bewerkstelligende Herausforderungen für die Stundenplanung. Berlin, den 26. März 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie 1 TAGUNG ZUR EUROPABILDUNG IN DER SCHULE IM LISUM AM 29. MAI 2018 ÜBERGREIFENDES THEMA „EUROPABILDUNG IN DER SCHULE“ Abb. © LISUM EINLADUNG Sehr geehrte Schuleiterinnen und Schulleiter, wir laden Sie herzlich mit Ihrem Team zur Tagung „Europabildung in der Schule“ ein. Am Vormittag bekommen die Teilnehmenden nach einem Impulsreferat zur Bedeutung der Europabildung im aktuellen gesellschaftspolitischen Kontext in verschiedenen Workshops Einblicke in das breite Spektrum der Bildungsangebote zu diesem Thema. Der Nachmittag ist dafür vorgesehen, sich im Schulteam und in regionalen Austauschrunden zu beraten, wie sich dieses Thema in die Strukturen der eigenen Schule einfügen lässt und welche Schritte dafür notwendig sind. Die Nachmittagsworkshops werden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des LISUM moderiert. Eingeladen sind multiprofessionelle Teams aus allen Berliner und Brandenburger Schulen, die Verbundleitungen, die Schulaufsicht, die Schulberater*innen der regionalen Fortbildung sowie der BUSS-Agenturen. Anlage 1 zur Schriftlichen Anfrage Nr.18/13 779 TAGUNG ZUR EUROPABILDUNG IN DER SCHULE IM LISUM AM 29.MAI 2018 2 Tagesplan 08:30 Uhr Ankommen und Auswahl der Workshops 09:00 Uhr Begrüßung Bernd Jankofsky, Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg Impulsreferat Dr. Irene Heuser, Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz 10:30 Uhr Workshops 12:00 Uhr Mittagspause und Marktplatz 13:30 Uhr Arbeitsgruppen: Arbeit im eigenen Schulteam und Austausch mit regionalen Teams 15:30 Uhr Zusammenfassung und Abschluss 16:00 Uhr Ende der Veranstaltung Marktplatz Während der Mittagspause ist Gelegenheit, mit Anbieterinnen und Anbietern von Workshops sowie weiteren Akteurinnen und Akteuren Gespräche zu führen und Materialien aus den Workshops einzusehen und auszuprobieren. Arbeitsphasen am Nachmittag Im Schulteam werden die Impulse vom Vormittag ausgetauscht. Anschließend werden sie mit einer Bestandsaufnahme der eigenen Schule in Beziehung gesetzt. Welche Bedeutung hat das Thema für die eigene Schule? Welche Kompetenzen sollen gefördert werden? Wie soll das Thema an der Schule umgesetzt werden? Wie könnten erste organisatorische Schritte aussehen? Abschließend besteht die Möglichkeit, sich mit den Teams anderer Schulen aus demselben Fortbildungsverbund auszutauschen. TAGUNG ZUR EUROPABILDUNG IN DER SCHULE IM LISUM AM 29.MAI 2018 3 Workshops Wir empfehlen eine Aufteilung der Schulteams auf die verschiedenen Workshops, um möglichst viele verschiedene Anregungen für den Austausch am Nachmittag aufzunehmen. Die Angebote eignen sich für alle Schulformen und Schulstufen. 1. EU-Planspiele im Unterricht Helen Böhmler, planpolitik, Berlin 2. Theater_Austausch: The Space between us Sarah Kramer, THEATER AN DER PARKAUE, Berlin 3. „Schule in der Grenzregion, Grenzregion in der Schule“ Beata Rauch, Schloß Trebnitz, Bildungs-und Begegnungszentrum e. V., Müncheberg 4. Projektformate der Europabildung in Schulen Hans-Peter Hubert, Gesellschaft für Europa- und Kommunalpolitik e. V., Berlin 5. "SIMEP: Europa erleben, Europa verstehen, Europa gestalten!" Georg Händel, Junge Europäische Bewegung Berlin-Brandenburg, Berlin 6. Was ist die „europäische Dimension“ und wie zeigt sie sich am Lernort Schule? Frau Dr. Christin Müller, Europa Beratung Berlin GmbH 7. eTwinning Dr. Brigitte Kassel, Kai-Uwe Gösicke, Erasmus+/eTwinning-Moderator des Landes Berlin 8. Crashkurs Europa n.n., Schwartzkopfstiftung, Berlin Kontakt im LISUM: Elisabeth Lemke Tel.: 03378 209-453 E-Mail: elisabeth.lemke@lisum.berlin-brandenburg.de Jörg Schäfer Tel.: 03378 209-460 E-Mail: joerg.schaefer@lisum.berlin-brandenburg.de Impressum: Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg 14974 Ludwigsfelde-Struveshof www.lisum.berlin-brandenburg.de TAGUNG ZUR EUROPABILDUNG IN DER SCHULE IM LISUM AM 29.MAI 2018 4 Anmeldung Bitte nutzen Sie dieses Formular zur verbindlichen Anmeldung von Schulteams (keine Anmeldung von Einzelpersonen). Schulberater*innen und Einzelpersonen melden sich bitte direkt in der TIS-Datenbank (VA-Nr. 17L410112) an. Schulname Schulform staatliches Schulamt/BB Verbund/BE Funktion Name, Vorname E-Mail Durch die Teilnahme an dieser Veranstaltung erklären Sie sich mit der möglichen Veröffentlichung von Bildmaterial einverstanden, auf dem Sie zu sehen sind. Sofern Sie damit nicht einverstanden sind, wenden Sie sich bitte an die Fotografierenden. Platz für Ihre Anmerkungen: Bitte senden Sie Ihre Anmeldung bis zum 15. Mai 2018 an die Rezeption des LISUM. Fax: 03378 209-139 oder E-Mail: rezeption@lisum.berlin-brandenburg.de Anlage 2 zur Schriftlichen Anfrage Nr. 18/13 779Abrechnung Haushaltsjahr 2016 mit dem Land Berlin für das Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg Kapitel Titel Zweckbestimmung Ansatz 2016 Ist 2016 bereinigtes Ist 2016 Ausgaben 1 Personalkosten 05 140 422 10 Bezüge und Nebenleistungen der Beamten und Richter 2.001.200 2.057.395,09 2.079.853,54 05 140 427 10 Beschäftigungsentgelte, Aufwendungen für nebenamtlich und nebenberuflich Tätige 0 0,00 0,00 05 140 428 10 Entgelte der Arbeitnehmer 3.015.300 2.931.846,46 2.931.846,46 05 140 429 20 Personalausgaben im Rahmen von Projekten 0 0,00 0,00 05 020 422 64 Bezüge der Beamten in der Altersteilzeit 84.923,09 84.923,09 05 020 428 64 Altersteilzeit Tarifbeschäftigte 244.780,45 209.126,69 05 020 443 10 Fürsorgeleistungen und Unterstützungen 1.666,34 1.666,34 05020 443 30 Kosten für Leistungen nach dem Arbeitssicherheitsgesetz 4.780,93 4.780,93 05 020 453 10 Trennungsgeld, Umzugskostenvergütung 3.812,96 3.812,96 20 020 441 20 Beihilfeleistungen 85.574,61 85.574,61 20 710 446 14 Beihilfeleistungen für Versorgungsempfänger 47.396,06 47.396,06 Summe Personalkosten 5.016.500 5.462.175,99 5.448.980,68 Anlage 2 zur Schriftlichen Anfrage Nr. 18/13 779 Kapitel Titel Zweckbestimmung Ansatz 2016 Ist 2016 bereinigtes Ist 2016 2 Sächliche Verwaltungsausgaben 05 140 511 10 Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände 80.000 158.629,07 158.629,07 05 140 511 20 Brief- und Paketgebühren, sonstige Fernmeldegebühren 26.000 17.120,91 17.120,91 05 140 514 10 Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeuge und dgl. 4.000 2.317,60 2.317,60 05 140 517 10 Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume 20.000 31.823,10 31.823,10 05 140 517 25 Betriebs- u. Nebenkosten im Rahmen des Vermieter-Mieter-Modells 602.400 593.685,71 512.027,89 05 140 518 20 Mieten und Pachten für Geräte, Maschinen und Fahrzeuge 2.000 28.208,84 28.208,84 05 140 518 25 Mietzahlungen an den BLB 1.108.400 1.108.400,00 955.946,40 05 140 518 30 Leasing von Dienstkraftfahrzeugen 3.000 2.358,26 2.358,26 05 140 525 10 Aus- (und Fort)bildung 258.000 294.072,17 294.072,17 05 140 525 20 Aufwendungen für Lehr- und Lernmittel, audiovisuelle Medien 24.000 8.087,37 8.087,37 05 140 526 20 Entschädigung für Mitglieder des Landesbeirates für Weiterbildung 500 176,40 176,40 05 140 526 30 Ausgaben für die Entwicklung der Rahmenlehrpläne, Honorare für Sachverständige und Selbständige 125.000 248.091,43 88.341,43 05 140 526 40 Durchführung von zentralen Prüfungen 413.000 412.356,27 412.356,27 05 140 527 10 Reisekostenvergütungen für Dienstreisen 17.000 12.960,72 12.960,72 05 140 527 20 Reisekostenvergütungen für Reisen in Personalvertretungs- und Schwerbehindertenangelegenheiten 300 470,90 470,90 05 140 531 10 Kosten für Veröffentlichungen und der Dokumentation 34.000 18.237,26 18.237,26 05 140 531 50 Abgeltung von Ansprüchen nach dem Urheberrecht 1.000 1.264,33 1.264,33 05 140 538 10 Ausgaben für die Datenverarbeitung und den Erwerb von Softwarelizenzen 1.000 14.843,62 14.843,62 05 140 539 10 Fachliche Förderung der Weiterbildung, einschließlich der Fortbildung von Mitarbeitern der Einrichtungen der Weiterbildung und Erwachsenenpädagogen 14.000 28.315,66 11.313,67 05 140 539 20 Fachliche Förderung der Arbeit der Mitwirkungsgremien 15.000 14.840,55 14.840,55 05 140 546 10 Sonstiges 3.400 6.551,45 6.551,45 05 140 547 10 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungskosten für die Durchführung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen im Auftrag von Dritten 0 05 140 684 10 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke 200 80,00 80,00 05 140 812 10 Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen 10.000 15.470,00 15.470,00 05 020 546 15 Entgelte für IT-Dienstleistungen u. Statistikleistungen aufgrund v. Servicevereinbarungen 67.170,10 67.170,10 Summe sächliche Verwaltungsausgaben 2.762.200 3.085.531,72 2.674.668,31 Summe Ausgaben gesamt 8.123.648,99 812 Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin 62. Jahrgang Nr. 28 21. Juli 2006 Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel I Zustimmung zum Staatsvertrag (1) Dem am 22. Mai 2006 unterzeichneten Staatsvertrag über die Errichtung eines gemeinsamen Landesinstituts für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM) wird zugestimmt. (2) Der Staatsvertrag wird als Anlage zu diesem Gesetz veröffentlicht . Artikel II Änderung des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes Nummer 16 Abs. 6 der Anlage zum Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz in der Fassung vom 22. Juli 1996 (GVBl. S. 302, 472), das zuletzt durch Artikel II des Gesetzes vom 25. Mai 2006 (GVBl. S. 450) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „(6) Qualitative Weiterentwicklung von Schule und Weiterbildung ; örtliche Aufgabe der Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte; Stadtmedienstelle; Lernwerkstatt.“ Artikel III Änderung des Landesbesoldungsgesetzes Anlage I des Landesbesoldungsgesetzes in der Fassung vom 9. April 1996 (GVBl. S. 160, 2005 S. 463), das zuletzt durch § 4 des Gesetzes vom 3. März 2006 (GVBl. S. 300) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Nummer 10 der Vorbemerkungen zu den Landesbesoldungsordnungen wird wie folgt gefasst: „10. Beamte in Laufbahnen des Schuldienstes führen bei einer Verwendung bei der für das Schulwesen zuständigen Senatsverwaltung die für Beamte in diesen Laufbahnen vorgesehenen Amtsbezeichnungen, soweit nicht in den Landesbesoldungsordnungen besondere Ämter ausgebracht sind.“ 2. In der Landesbesoldungsordnung A wird in der Besoldungsgruppe 16 bei der Amtsbezeichnung „Oberschulrat“ der Funktionszusatz „– beim Berliner Landesinstitut für Schule und Medien –“ gestrichen. 3. In der Landesbesoldungsordnung B wird in der Besoldungsgruppe 2 bei der Amtsbezeichnung „Leitender Oberschulrat“ der Funktionszusatz „– als Leiter des Berliner Landesinstituts für Schule und Medien –“ gestrichen. Artikel IV Änderung des Personalvertretungsgesetzes Nummer 13 der Anlage zum Personalvertretungsgesetz in der Fassung vom 14. Juli 1994 (GVBl. S. 337, 1995 S. 24), das zuletzt durch § 29 Abs. 2 des Gesetzes vom 5. Dezember 2005 (GVBl. S. 739) geändert worden ist, wird aufgehoben. Artikel V Änderung des Schulgesetzes Das Schulgesetz vom 26. Januar 2004 (GVBl. S. 26), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. März 2006 (GVBl. S. 299), wird wie folgt geändert: 1. Im Inhaltsverzeichnis wird die Angabe „§ 108 Berliner Landesinstitut für Schule und Medien“ durch die Angabe „§ 108 Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg“ ersetzt. 2. In § 8 Abs. 3 Satz 1 wird die Angabe „des Berliner Landesinstituts für Schule und Medien (§ 108)“ durch die Angabe „des Landesinstituts für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (§ 108)“ ersetzt. 3. In § 11 Abs. 1 Satz 5 wird die Angabe „Das Berliner Landesinstitut für Schule und Medien“ durch die Angabe „Das Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg“ ersetzt. 4. In § 72 Abs. 6 Satz 1 wird die Angabe „im Berliner Landesinstitut für Schule und Medien,“ gestrichen. 5. In § 107 Abs. 3 Satz 2 wird die Angabe „mit dem Berliner Landesinstitut für Schule und Medien“ durch die Angabe „mit dem Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg“ ersetzt . 6. § 108 wird wie folgt gefasst: „§ 108 Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg Die Aufgaben im Bereich der qualitativen Weiterentwicklung von Schule und Weiterbildung/Erwachsenenbildung werden durch ein von den Ländern Berlin und Brandenburg errichtetes gemeinsames Landesinstitut für Schule und Medien Berlin- Brandenburg wahrgenommen, soweit nicht Berliner Landesrecht etwas anderes bestimmt. Das Nähere wird durch Staatsvertrag bestimmt.“ Artikel VI Ausschluss des beamtenrechtlichen Vorverfahrens Für die Erhebung einer Klage gegen die zum Errichtungszeitpunkt vorgenommene Versetzung zum gemeinsamen Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg bedarf es keines Vorverfahrens . Artikel VII Inkrafttreten (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetzund Verordnungsblatt für Berlin in Kraft. Abweichend von Satz 1 treten die Artikel II bis V am 1. Januar 2007 in Kraft. (2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 12 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekannt zu machen. Berlin, den 11. Juli 2006 Der Präsident des Abgeordnetenhauses von Berlin Walter M o m p e r Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet. Der Regierende Bürgermeister Klaus W o w e r e i t Gesetz zum Staatsvertrag über die Errichtung eines gemeinsamen Landesinstituts für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM) Vom 11. Juli 2006 Anlage 3a zur Schriftlichen Anfrage Nr. 18/13 779 Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin 62. Jahrgang Nr. 28 21. Juli 2006 813 Präambel Die Länder Berlin und Brandenburg sind in Anbetracht der fachlichen und gesellschaftspolitischen Herausforderungen im Bildungsbereich übereingekommen, ein gemeinsames Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg zu errichten und schließen nachfolgenden Staatsvertrag: Artikel 1 (1) Die Länder Berlin und Brandenburg nehmen Aufgaben im Bereich der qualitativen Weiterentwicklung von Schule und Weiterbildung /Erwachsenenbildung gemeinsam wahr. Sie errichten hierfür zum 1. Januar 2007 bei dem für Schule zuständigen Ministerium des Landes Brandenburg ein gemeinsames Institut, das in der Form einer Einrichtung des Landes Brandenburg geführt wird. (2) Die Einrichtung führt die Bezeichnung „Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg“ (LISUM). Artikel 2 (1) Das LISUM berücksichtigt die praktischen Erfordernisse von Schule und Weiterbildung/Erwachsenenbildung und die neuesten wissenschaftlichen Entwicklungen und arbeitet zu diesem Zweck eng mit anderen an Erziehung und Bildung Beteiligten zusammen. Seine Aufgaben sind insbesondere – Unterrichtsentwicklung in den Fächern, Lernbereichen und Bildungsgängen einschließlich der Rahmenlehrpläne und der zentralen Prüfungen, – Qualifizierung von Schulleitungspersonal und Zielgruppen der Schulbehörden, soweit nicht durch die regionale Fortbildung wahrgenommen, – Schul- und Modellversuche sowie die Durchführung von Schulund Schülerwettbewerben, – Medienpädagogik, Medienarbeit und multimediale netzbasierte Unterstützungssysteme in den Bereichen Schule und Weiterbildung /Erwachsenenbildung, – Qualifizierung des Fachpersonals im Bereich der Weiterbildung/ Erwachsenenbildung. (2) Weitere in diesem Staatsvertrag nicht genannte Aufgaben können dem LISUM einvernehmlich übertragen werden. Artikel 3 (1) Für das LISUM gilt das Recht des Landes Brandenburg, soweit nichts Abweichendes bestimmt wird. (2) Für die Wahrnehmung von Aufgaben gemäß Artikel 2 gelten für die jeweilige Aufgabenstellung des LISUM die einschlägigen landesrechtlichen Regelungen. Artikel 4 Die Dienst- und Fachaufsicht wird von dem für Schule zuständigen Ministerium des Landes Brandenburg unter Berücksichtigung der Interessen der für Schule zuständigen Senatsverwaltung des Landes Berlin wahrgenommen. Artikel 5 (1) Dem LISUM gehören mit seiner Errichtung sämtliche beim Berliner Landesinstitut für Schule und Medien beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an; dies gilt nicht für an das Berliner Landesinstitut abgeordnete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Darüber hinaus gehören dem LISUM mit seiner Errichtung die beim Landesinstitut für Schule und Medien Brandenburg beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an, für die zu diesem Zeitpunkt Stellen oder Planstellen im Stellenplan des LISUM für das Jahr 2007 gemäß der Anlage verfügbar sind. Einer Versetzung bedarf es für diesen Personenkreis nicht. Ein Widerspruchsrecht der in Satz 1 genannten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegen den Übergang ihrer Arbeitsverhältnisse ist ausgeschlossen. (2) Sämtliche beim Berliner Landesinstitut für Schule und Medien beschäftigten Beamtinnen und Beamten sollen zum Errichtungszeitpunkt von der für Schule zuständigen Senatsverwaltung des Landes Berlin an das LISUM versetzt werden. (3) Sämtliche beim Landesinstitut für Schule und Medien Brandenburg beschäftigten Beamtinnen und Beamten, für die zum Zeitpunkt der Errichtung des LISUM Planstellen im Stellenplan des gemeinsamen LISUM verfügbar sind, gehen zu diesem Zeitpunkt auf das LISUM über, ohne dass es einer Versetzung bedarf. (4) Die Aufteilung der Versorgungslasten zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg für die Beamtinnen und Beamten, die zum LISUM wechseln, richtet sich nach § 107b des Beamtenversorgungsgesetzes . (5) Die Beschäftigten des LISUM sind Beschäftigte des Landes Brandenburg. (6) Die übergegangenen Beschäftigten des ehemaligen Berliner Landesinstituts für Schule und Medien werden bis zum 31. Dezember 2010 von der Zuordnung zum Personalüberhang ausgenommen. (7) Über die Leitung und stellvertretende Leitung des LISUM wird von dem für Schule zuständigen Ministerium des Landes Brandenburg im Einvernehmen mit der für Schule zuständigen Senatsverwaltung des Landes Berlin entschieden. Artikel 6 Zur Wahrung des Besitzstandes der übergehenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Landes Berlin gelten die zum Zeitpunkt des Übergangs gemäß Artikel 5 Abs. 1 maßgebenden tarifrechtlichen Vorschriften hinsichtlich der materiellen Arbeitsbedingungen wie folgt weiter: 1. Für die gemäß Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 auf das LISUM übergegangenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Landes Berlin gelten die tarifrechtlichen Vorschriften des Landes Brandenburg . Hinsichtlich der Vergütung erhalten sie eine außertarifliche Zulage in Höhe des jeweiligen Differenzbetrages zwischen BAT-O und BAT beziehungsweise den diese ersetzenden Tarifverträgen. Der Tarifvertrag zur Vermeidung betriebsbedingter Kündigungen in der Landesverwaltung Brandenburg (Sozial-TV BB) vom 3. Februar 2004 findet auf die übergegangenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Landes Berlin keine Anwendung. 2. Für die übergegangenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Landes Berlin ist das für die brandenburgischen Beschäftigten maßgebende Tarifrecht im Übrigen unter folgenden Maßgaben anzuwenden: a) Die vom Land Berlin festgesetzten Dienst- und Beschäftigungszeiten werden im Land Brandenburg anerkannt. b) Der Kündigungsschutz richtet sich nach den für die vergleichbaren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Landes Berlin geltenden Bestimmungen in Manteltarifverträgen in ihrer jeweiligen Fassung. c) Die Zahlung von Krankenbezügen richtet sich nach den für die vergleichbaren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Landes Berlin geltenden Bestimmungen in ihrer jeweiligen Fassung. A n l a g e Staatsvertrag über die Errichtung eines gemeinsamen Landesinstituts für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM) 814 Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin 62. Jahrgang Nr. 28 21. Juli 2006 d) Beihilfen und Unterstützungen werden nach den jeweils für die vergleichbaren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Landes Berlin geltenden Bestimmungen in ihrer jeweiligen Fassung gewährt. e) Das Einkommensangleichungsgesetz vom 7. Juli 1994 (GV- Bl. S. 225), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Februar 2003 (GVBl. S. 68), findet in seiner jeweiligen Fassung Anwendung . 3. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die vor dem 1. August 1948 geboren sind, ist entsprechend § 9 des Tarifvertrages zur Anwendung von Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes (Anwendungs-TV Land Berlin) in Verbindung mit der entsprechenden Zusatzvereinbarung vom 20. Juli 2004 ein arbeitgeberoder arbeitgeberinnenseitiger Ausgleich für die im Land Berlin bis zum 31. Dezember 2006 infolge der Bezügereduzierung nach dem Anwendungs-TV Land Berlin eingetretene Verminderung der Betriebsrente aus der VBL-Pflichtversicherung zu zahlen. Artikel 7 (1) Die Länder Berlin und Brandenburg tragen den Finanzierungsbedarf des LISUM, der sich aus Artikel 2 Abs. 1 ergibt, im Verhältnis 50 % Berlin und 50 % Brandenburg. (2) Die Verteilung des Finanzierungsbedarfs, der sich aus der Anwendung von Artikel 2 Abs. 2 ergibt, wird gesondert vereinbart. (3) Der Entwurf des Haushaltsplanes einschließlich des Stellenplanes für das LISUM wird von dem für Schule zuständigen Ministerium des Landes Brandenburg im Einvernehmen mit der für Schule zuständigen Senatsverwaltung des Landes Berlin aufgestellt. (4) Das Land Berlin leistet seinen Anteil am Finanzierungsbedarf des LISUM in Form einer jährlichen Zuweisung an das Land Brandenburg . (5) Für die Prüfung der Jahresrechnung sind die im Land Brandenburg geltenden Bestimmungen maßgebend. Die Prüfung erfolgt durch den Brandenburger Landesrechnungshof. Die Landesregierung Brandenburg leitet das ihr nach Abschluss des Prüfungsverfahrens übermittelte Prüfergebnis der Berliner Landesregierung zu. Artikel 8 Zum Zeitpunkt der Errichtung tritt das LISUM an die Stelle des Berliner Landesinstitutes für Schule und Medien und des Landesinstituts für Schule und Medien Brandenburg. Artikel 9 (1) Das für Schule zuständige Mitglied des Senats des Landes Berlin und das für Schule zuständige Mitglied der Landesregierung Brandenburg regeln das Nähere zur Durchführung dieses Vertrags durch Verwaltungsvereinbarung. (2) Die Bestimmungen dieses Vertrags finden auch im Falle einer Umwandlung dieses Instituts in eine andere öffentliche Rechtsform des Landes Brandenburg Anwendung. Artikel 10 (1) Der Staatsvertrag gilt unbefristet. Er kann von jedem Land mit einer Frist von zwei Jahren zum 31. Dezember gekündigt werden. (2) Bei Beendigung des Vertrages erfolgt die Aufteilung der personellen sowie der sächlichen Ausstattung im Einvernehmen zwischen den beiden Ländern. Artikel 11 (1) Bis zur konstituierenden Sitzung des im Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg zu wählenden Personalrats, längstens jedoch bis zum 1. Juli 2007, werden dessen Aufgaben durch einen Übergangspersonalrat wahrgenommen. Ihm gehören, soweit sie in das Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg übergehen, die Mitglieder des Personalrates des bisherigen Berliner Landesinstituts für Schule und Medien und des bisherigen Landesinstituts für Schule und Medien Brandenburg an. Die Aufgaben des Vorsitzenden werden von den bisherigen Vorsitzenden dieser Personalräte gemeinsam wahrgenommen. Sofern diese nicht in das Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg übergehen , wählt der Übergangspersonalrat mit Stimmenmehrheit einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Der Übergangspersonalrat bestellt unverzüglich einen Wahlvorstand für die Wahl des Personalrates im Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg. Im Übrigen finden die Regelungen des Personalvertretungsgesetzes für das Land Brandenburg in der am 1. Januar 2007 geltenden Fassung auf den Übergangspersonalrat entsprechend Anwendung. (2) Bis zur Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten im Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg werden deren Aufgaben durch die Frauenvertreterin bei dem bisherigen Berliner Landesinstitut für Schule und Medien und die Gleichstellungsbeauftragte bei dem bisherigen Landesinstitut für Schule und Medien Brandenburg gemeinsam wahrgenommen. Artikel 12 Dieser Staatsvertrag bedarf der Ratifikation und tritt am ersten Tag des auf den Austausch der Ratifikationsurkunden folgenden Monats in Kraft. Berlin, den 22. Mai 2006 Für das Land Berlin Für das Land Brandenburg Der Regierende Bürgermeister Der Ministerpräsident vertreten vertreten durch den Senator für Bildung, durch den Minister für Bildung, Jugend und Sport Jugend und Sport Klaus Böger Holger Rupprecht Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin 62. Jahrgang Nr. 28 21. Juli 2006 815 Anlage (zu Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 des Staatsvertrages) Stellenplan des Landesinstitutes für Schule und Medien Berlin-Brandenburg 2007 (Stand: 06.04.2006) Zum Errichtungstermin zu besetzen durch Amtsbezeichnung Bes.- / Verg.- gruppe Lfb. Anzahl Stellen Bbg Berlin Stellenvermerk Direktor des LISUM B 2 hD 1 1 Oberstudiendirektor als der ständige Vertreter des Direktors des LISUM* A 16 hD 1 1 Regierungsdirektor* A 15 hD 14 6 8 davon 9 k.u. A 14 Oberregierungsrat* A 14 hD 14,5 8 6,5 ** Regierungsrat* A 13 hD 8 2 6 *** Oberamtsrat A 13 gD 1 – 1 davon 1 k.u. A 12 Regierungsamtsrat A 12 gD 2 2 – Regierungsamtmann A 11 gD 5 4 1 Summe Beamte / Beamtinnen 46,5 23 23,5 Ib hD 4 2 2 IIa hD 6 4 2 **** III gD 3 1 2 IVa gD 1 1 – IVb gD 7,5 5 2,5 ***** Vb mD 2 – 2 Vc mD 7 3 4 VIb mD 7 3 4 VII mD 4 1 3 VII-IXb mD 1 1 – Summe Angestellte 42,5 21 21,5 PT 4 eD 1 1 Summe Arbeiter / Arbeiterinnen 1 1 Summe (Plan-)Stellen 90 45 45 * Stehen auch für die der Wertigkeit entsprechenden Ämter des Schulaufsichts- und des allgemeinen Verwaltungsdienstes zur Verfügung. ** 2,5 Planstellen werden in 2007 nicht in Anspruch genommen, weil Berlin in diesem Stellenumfang Abordnungen aus dem Berliner Lehrerstellenplan bereitstellt. *** 5 Planstellen werden in 2007 nicht in Anspruch genommen, weil Berlin in diesem Stellenumfang Abordnungen aus dem Berliner Lehrerstellenplan bereitstellt. **** davon z.Zt. 1 Stelle mit Verg.Gr. Ia und zwei Stellen mit Verg.Gr. Ib besetzt. ***** davon z.Zt. 1 Stelle mit Aufstieg nach Verg.Gr. IVa bewertet. S18-13779 S18-13779a S1813779_Anlage 1 S1813779_Anlage 2 S1813779_Anlage 3a S1813779_Anlage 3b