Drucksache 18 / 13 784 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tino Schopf (SPD) vom 12. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. März 2018) zum Thema: Sperrung und Sanierung des Waisentunnels und Antwort vom 03.04.2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Apr. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Tino Schopf (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13784 vom 12. März 2018 über Sperrung und Sanierung des Waisentunnels Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht allein aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend entsprechend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Wie lange bleibt die U5 vom restlichen U-Bahnnetz getrennt durch die Sperrung des Waisentunnels (Verbindung U8/U5, Jannowitzbrücke – Alexanderplatz) unter der Spree? Antwort zu 1: Hierzu berichtet die BVG: „Zum derzeitigen Zeitpunkt ist geplant, zeitnah zur Eröffnung des Neubaus U5 auch den Waisentunnel zwischen Jannowitzbrücke und Alexanderpatz saniert in Betrieb zu nehmen.“ Frage 2: Ist derzeit ein Fahrzeugaustausch zwischen der U5 und den anderen Großprofillinien möglich? Wenn ja, wie erfolgt dieser? Antwort zu 2: Hierzu berichtet die BVG: „Ein Fahrzeugtausch zwischen der U5 und den anderen Großprofillinien (U6 bis U9) ist nur mit einem hohen Zeit-, Organisations- und Kostenaufwand möglich. Der Fahrzeugtausch zwischen den Linien erfolgt per Tieflader 2 über die Straße. Aufgrund der derzeitigen Insellage der U5 (Sperrung des Waisentunnels) können keine Überführungsfahrten zwischen der Linie U5 und den Linien U6 bis U9 stattfinden. Wenn auf der U5 bzw. U6 bis U9 zusätzliche Wagen benötigt werden, werden diese mit entsprechend hohem Aufwand mittels Tieflader zwischen den Betriebswerkstätten Friedrichsfelde und Britz transportiert. Ein Tieflader kann einen U- Bahnwagen befördern, d. h. zum Beispiel, dass für einen 6-Wagen-Zug sechs Fahrten auf der Straße benötigt werden.“ Frage 3: Sollte sich die Abdichtung und Sanierung des Waisentunnels als nicht durchführbar erweisen, welche Alternativen sind geplant? Antwort zu 3: Hierzu berichtet die BVG: „Derzeit werden Untersuchungen zum Sanierungskonzept durchgeführt. Da keine anderen wirtschaftlich vertretbaren baulichen Möglichkeiten zur Anbindung der U5 an das restliche Großprofilnetz bestehen, ist die Sanierung des Verbindungstunnels nach derzeitigem Kenntnisstand alternativlos.“ Frage 4: Welche Investitionssumme steht jährlich für den Ausbau und Erhalt der Infrastruktur zur Verfügung? Antwort zu 4: Die Investitionssumme richtet sich jährlich nach den Zuschüssen für Investitionen des öffentlichen Personennahverkehrs aus dem Doppelhaushaltsplan mit dem Titel 89102. Für das Jahr 2018 sind dabei 280.485.000 € vorgesehen und 303.115.000 € für das Jahr 2019. Frage 5: Welche aktuellen Infrastrukturmaßnahmen, ausgenommen U5, werden umgesetzt bzw. sind vorgesehen? Antwort zu 5: Hierzu berichtet die BVG: „Es sind Infrastrukturmaßnahmen zur Grundinstandsetzung der Straßenbahn, sowie U-Bahn Ost und West, zum barrierefreien Ausbau der genannten Verkehrsmittel, zu Neubauprojekten, Busbeschleunigungsmaßnahmen und Fahrradabstellmöglichkeiten geplant. Zudem sind Investitionen u.a. in Grundstücke und Gebäude, Tunnel und Viadukte, Bauwerksausbauten, Fernmeldeanlagen, Zugsicherungs- und Beleuchtungsanlagen, Fahrstrom- und Gleisanlagen, Spezialfahrzeuge, Software und Nutzungsrechte vorgesehen.“ Neben dem Streckenneubau für die S-Bahnlinie 21 sind im Bereich der S-Bahn und des Fernverkehrs Infrastrukturmaßnahmen geplant, welche die Betriebsdurchführung optimieren und die Betriebsqualität erhöhen, kürzere Umsteigebeziehungen an Bahnhöfen und zwischen den Verkehrsmitteln herstellen und die Verkehrsstationen aufwerten. 3 Ebenfalls werden Weichenerneuerungen und –umbauten, die Einrichtung von elektronischen Stellwerken sowie Maßnahmen zur Instandhaltung bestehender Infrastrukturanlagen (Bahnübergänge, Gleise, Weichen) durchgeführt. Berlin, den 03.04.2018 In Vertretung Jens-Holger Kircher Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-13784 S18-13784a