Drucksache 18 / 13 792 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Oliver Friederici (CDU) vom 14. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. März 2018) zum Thema: Projekt „Öffentliches Fahrrad Berlin“ und Antwort vom 03.04.2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Apr. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Oliver Friederici (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13792 vom 14. März 2018 über Projekt "Öffentliches Fahrrad Berlin" Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch war die Förderung des Projekts „Öffentliches Fahrrad Berlin“ in den Jahren 2013 und 2014? Frage 2: Welche Kosten der Betreibergesellschaft waren förderfähig, welche Kosten wurden tatsächlich gefördert? Frage 3: Wie hoch war die Förderung für die nicht förderfähigen Kosten? Frage 4: Wurden zu viel gezahlte Mittel zurückgefordert? Falls ja, wann, in welcher Höhe, für welchen Zweck und mit welcher Begründung? Frage 5: Wurden zu viel gezahlte Mittel tatsächlich zurückgezahlt? Falls ja, wann, in welcher Höhe und für welchen Zweck? Frage 6: Falls noch nicht sämtliche zu viel gezahlten Mittel zurückgefordert sind, warum wurde dies bislang unterlassen? Antwort zu 1 bis zu 6: Mit Bescheid vom 12. August 2013 wurde für das Jahr 2013 eine Zuwendung aus Landesmitteln „bis zur Höhe von 928.000 €“ gewährt. Mit Bescheid vom 16. September 2 2014 bewilligte die Senatsverwaltung für das Projekt für die Zeit vom 1. Januar 2014 bis zum 13. Februar 2015 eine Zuwendung aus Landesmitteln „bis zur Höhe von 907.000 €“. In dem Bescheid legte die Senatsverwaltung fest, Zinsen, Konzernumlage als nicht förderfähig einzustufen. Sie sind daher aus der Finanzierung auszuschließen. Trotz der Regelungen im Zuwendungsbescheid wurden im ersten Förderjahr (2013) Umlagen (Zinsen, Konzernumlage) in Höhe von 49.000 € verausgabt. Diese Mittel wurden zurückgefordert und durch den Zuwendungsempfänger erstattet. Gemäß Forderung des Rechnungshofs von Berlin sollten die Zuwendungsbescheide für die Jahre 2013 und 2014 gemäß § 48 VwVfG hinsichtlich der nicht förderfähigen Beträge für Umlagen (Zinsen, Konzernumlage) in Höhe von 78.000,00 € (2013) bzw. 83.000,00 € (2014) zurückgenommen werden. Dieser Forderung wird entsprochen, die Anhörung des Antragsstellers ist abgeschlossen. Der Prozess der formalen Mittelrückforderung läuft derzeit. Frage 7: Welche Maßnahmen gedenkt der Senat bezüglich des Projekts „Öffentliches Fahrrad Berlin“ weiterhin zu unternehmen? Antwort zu 7: Das Projekt ist inhaltlich abgeschlossen. Im Projekt können daher keine weiteren Maßnahmen umgesetzt werden. Auf die Antwort zu den Fragen 1-6 wird verwiesen. Frage 8: Wie bewertet der Senat das Projekt „Öffentliches Fahrrad Berlin“? Antwort zu 8: In Anbetracht der vorliegenden Sachberichte nebst den Abrechnungsunterlagen, der Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen, der Angaben in den Quartalsberichten und den Rücksprachen konnten in einer Gesamtbetrachtung Nutzen und Erfolg des Projekts bestätigt werden. Berlin, den 03.04.2018 In Vertretung Jens-Holger Kirchner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-13792 S18-13792a