Drucksache 18 / 13 794 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) vom 15. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. März 2018) zum Thema: Juristische Staatsprüfung in Berlin – Verschwundene Klausuren und Antwort vom 27. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13 794 vom 15. März 2018 über Juristische Staatsprüfung in Berlin - Verschwundene Klausuren Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Treffen Medienberichte zu, wonach 22 Klausuren der ersten juristischen Staatsprüfung von Oktober 2017, die über den Paketdienstleister DHL versandt wurden, nicht mehr auffindbar sind? Zu 1.: Ja, 22 Aufsichtsarbeiten aus der Herbstkampagne der staatlichen Pflichtfachprüfung der ersten juristischen Prüfung (Klausuren wurden im Oktober 2017 geschrieben, die mündliche Prüfung fand im März 2018 statt), die vom Zweitkorrektor nach Abschluss der Korrektur mit dem Paktdienstleister DHL an das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg (GJPA) übersandt wurden, sind bis heute nicht eingegangen. Die Klausuren sind trotz Sendungsverfolgung, mehrfacher Nachfragen seitens des GJPA bei der Geschäftsleitung und intensiver Nachforschungen bei DHL nicht mehr auffindbar. 2. Welche Regelungen bestehen bezüglich des Umgangs mit den Klausuren durch die Korrektoren? Zu 2.: Prüferinnen und Prüfer werden bei ihrer Berufung als nebenamtliches Mitglied des GJPA im Rahmen eines persönlichen Gespräches und in Fortbildungsveranstaltungen darauf aufmerksam gemacht, dass für den Umgang mit Klausuren eine gesteigerte Sorgfaltspflicht besteht. Sie werden gebeten, die Klausuren, sofern dies möglich ist, von Hand zu Hand an die Zweitkorrektorin oder den Zweitkorrektor bzw. das GJPA 2 weiterzugeben oder die Fachpost zu nutzen und andernfalls nur solche Postdienstleitungen in Anspruch zu nehmen, bei denen eine Sendungsverfolgung möglich ist. Anfallende Portokosten werden den Prüferinnen und Prüfern erstattet. 3. Welche Regelungen bestehen bezüglich des Transports/Versands der Klausuren durch das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt und durch die Korrektoren? 4. Wie wird üblicherweise mit den Klausuren verfahren, nachdem diese von den Kandidaten geschrieben wurden? 5. Bestehen Vorkehrungen hinsichtlich des möglichen Verlustes von Klausuren; wenn ja, welche und wenn nein, warum nicht? Zu 3. bis 5.: Klausuren, die an auswärtigen Standorten, das heißt nicht am Dienstsitz des GJPA, angefertigt werden, werden mittels eines Kurierdienstes an das GJPA übermittelt. Der Versand der Klausuren vom GJPA an die Korrektorinnen und Korrektoren erfolgt - sofern eine persönliche Abholung nicht möglich ist - über das Landesverwaltungsamt, welches die Klausuren soweit möglich per Fachpost, ansonsten mit einem externen Postdienstleister, übersendet. Sodann bewerten die Korrektorinnen und Korrektoren die Klausuren. Die Erstvoten werden am Computer erstellt und sind insofern unabhängig von der Klausur gespeichert. Die von den Korrektorinnen und Korrektoren vergebenen Noten werden separat erfasst und an das GJPA übermittelt. Hinsichtlich des Transports /Versands durch die Korrektorinnen und Korrektoren siehe Antwort zu Frage 2. 6. Sind in der Vergangenheit bereits Klausuren der juristischen Staatsprüfung (erste und/oder zweite) abhandengekommen ? Zu 6.: Einen vergleichbaren Vorfall hat es seit Gründung des GJPA (2005) nicht gegeben. 7. Wie werden die abhandengekommenen Klausuren bewertet und auf welcher Grundlage? Zu 7.: Die Noten wurden vom Zweitkorrektor separat übermittelt. Die Klausuren sind damit ordnungsgemäß korrigiert worden, die erteilte Note ist vorerst prüfungsrechtlich verbindlich. Siehe im Übrigen Antwort zu Frage 8. 8. Wie wirkt sich das Abhandenkommen der Klausuren auf die Staatsprüfung insgesamt und für die Betroffenen aus? Zu 8.: Der Verlust ist für die betroffenen Kandidatinnen und Kandidaten zunächst ohne Auswirkungen (siehe Antwort zu Frage 7). Besonderheiten ergeben sich, wenn die Benotung angefochten werden soll. Da die Klausur nicht mehr zu Verfügung steht, kann die Richtigkeit der Bewertung nicht überprüft werden. Den Kandidatinnen und Kandidaten wird in diesem Fall die Möglichkeit eingeräumt, die Klausur im nächsten Prüfungstermin (April 2018) nachzuschreiben. Die Kandidatinnen und Kandidaten sind hierüber informiert worden. Die Entscheidung, ob sie die Klausur wiederholen wollen, können die Prüflinge nach Abschluss der mündlichen Prüfung treffen. 3 9. Welche Konsequenzen zieht der Senat aus dem Vorfall? Zu 9.: Das Abhandenkommen der Klausuren hat das GJPA zum Anlass genommen, die Prüferinnen und Prüfer nochmals darauf hinzuweisen, die am Computer verfassten Voten bis zum Abschluss des Prüfungsverfahrens zu speichern, die Noten separat zu erfassen und an das GJPA zu übermitteln und beim Versand von Klausuren nur solche Postdienstleistungen zu wählen, die eine Sendungsverfolgung ermöglichen. Berlin, den 27. März 2018 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung S18-13794 S18-13794