Drucksache 18 / 13 800 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Swyter (FDP) vom 16. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. März 2018) zum Thema: Transfergesellschaft AirBerlin und Antwort vom 29. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Apr. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Florian Swyter (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13800 vom 16.03.2018 über Transfergesellschaft Air Berlin ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele ehemaligen Mitarbeiter von AirBerlin haben einen Transfervertrag unterschrieben? Zu 1.: Allen Beschäftigten, die vom Geltungsbereich der „Gesamtbetriebsvereinbarung über die Errichtung einer Transfergesellschaft“ erfasst waren, wurde angeboten, in die Transfergesellschaft zu wechseln. Von diesen 1.223 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Betriebsteils „Boden“ haben insgesamt 881 das Angebot angenommen und Verträge unterzeichnet. Darunter befinden sich 862 ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Air Berlin Betriebsteils „Boden“ und 19 ehemalige Beschäftigte der Air Berlin Touristik Service GmbH. Am 19.12.2017 wurde das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Air Berlin Touristik Service GmbH eröffnet. Für diese 19 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestand aufgrund einer arbeitsvertraglichen Klausel ein Rückkehrrecht zur Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG. Dieser Personenkreis ist damit ebenfalls vom Geltungsbereich der „Gesamtbetriebsvereinbarung über die Errichtung einer Transfergesellschaft“ erfasst und hatte die Möglichkeit, in die Transfergesellschaft zu wechseln. In einer Vielzahl von Verträgen erfolgen Eintritte in die Transfergesellschaft erst zu späteren Zeitpunkten. Nach Angaben der Transfergesellschaft sind bis zum 28.02.2018 insgesamt 666 Personen in die Transfergesellschaft eingetreten. Weitere 215 Eintritte sind für die folgenden Monate vorgesehen. 2 2. Wie viele von ihnen konnten seitdem in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden? Zu 2.: Bis zum Stichtag 28.02.2018 erfolgten insgesamt 370 erfolgreich abgeschlossene Vermittlungen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Darunter befinden sich zum einen 60 endgültige Austritte aus der Transfergesellschaft durch Kündigung des individuellen Vertrags mit der Transfergesellschaft, zum anderen 310 Ruhendstellungen von Arbeitsverhältnissen mit der Transfergesellschaft, bei denen die Beschäftigten bis zum Ende ihrer ursprünglich geplanten Transferzeit, z. B. wenn sich die zwischenzeitlich gefundene neue Arbeitsstelle als nicht passfähig erweist, ein Rückkehrrecht in die Transfergesellschaft besitzen. 3. Welche finanziellen Mittel sind seit Gründung der Transfergesellschaft aus dem Berliner Haushalt abgerufen worden? Zu 3.: Das Land Berlin hat sich auf Grundlage des zwischen der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales und der Transfergesellschaft geschlossenen Vertrages verpflichtet, sich an den bei der Planung prognostizierten Gesamtkosten in Höhe von 15,34 Mio. Euro mit einem Anteil von 75,2 Prozent bzw. bis zu 11,55 Mio. Euro zu beteiligen. Ein Teil der vom Land Berlin eingebrachten Mittel wird aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) beigetragen. Sie betragen entsprechend der Bewilligung der Europäisches Fördermanagement GmbH (EFG) im Auftrag der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe bis zu 2,61 Mio. Euro für die Gesamtlaufzeit der Transfergesellschaft. Diese dienen ausschließlich der Finanzierung des Coachings und der Qualifizierungsmaßnahmen sowie der hierfür erforderlichen Verwaltungskosten. Die von der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales bereitgestellten Landesmittel werden ratierlich, d. h. nach Liquiditätsbedarf auf Rechnung, aus Kapitel 1140, Titel 68313 bereitgestellt. Angestrebt wird dabei eine quartalsweise Auszahlung sowohl von Landes- als auch von ESF-Mitteln. Bislang sind die im Rahmen der Haushaltswirtschaft 2017 bereitgestellten 3,7 Mio. Euro Landesmittel in zwei Tranchen ausgezahlt worden. Seitens des ESF wurden bislang in zwei Tranchen insgesamt 719.000 Euro an die Transfergesellschaft ausgezahlt. 4. Wird der zur Verfügung gestellte Betrag von 11,5 Mio. € voraussichtlich ausgeschöpft werden? 5. Sind ggf. weitere Mittelzuweisungen geplant? Zu 4. und 5.: Die Gesamtausgaben können derzeit noch nicht exakt bestimmt werden. Es wird jedoch aufgrund der unter 2. dargestellten Vermittlungen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung davon ausgegangen, dass der vom Land Berlin bereitgestellte Betrag von insgesamt 11,5 Mio. Euro für die Gesamtlaufzeit nicht überschritten wird. Für die Abwicklung der Fluggesellschaft müssen noch in verschiedenen Bereichen bestimmte Aufgaben weiterhin wahrgenommen werden (z. B. im Personalbereich zur Erstellung von Zeugnissen für ehemalige Beschäftigte). Vor allem aufgrund von im Kontext des Verkaufs der Air Berlin Touristik Service GmbH eingetretenen Veränderungen in der Abwicklung des Insolvenzverfahrens unterliegen die genauen Zeitpunkte der Übergänge der Beschäftigten in die Transfergesellschaft Abweichungen 3 gegenüber der bisherigen Planung. Eine stichtagsgenaue Vorhersage, wie lange dieser Personenkreis noch von Air Berlin weiterbeschäftigt wird, hängt von der Dauer des Abwicklungsprozesses ab. Aus den verspäteten Eintritten in die Transfergesellschaft und der individuellen Dauer der Transferarbeitsverhältnisse von 6 Monaten ergeben sich nach derzeitigem Stand voraussichtlich zeitliche Verschiebungen in der Mittelverausgabung. Unter Einhaltung der kalkulierten Gesamtausgaben ist daher davon auszugehen, dass eine abschließende Abwicklung der finanziellen Verpflichtungen erst nach dem Haushaltsjahr 2018 erfolgen kann. Die erforderliche Mittelverschiebung bei gleichzeitig geringer anfallenden Ausgaben in 2018 wird zu gegebener Zeit im Rahmen der Haushaltswirtschaft vorgenommen. 6. Wie hoch sind die Personalkosten für die Transfergesellschaft und wie viele Mitarbeiter sind dort beschäftigt? 7. Wie hoch sind die Kosten für externe Berater zur Einrichtung und für den laufenden Betrieb der Transfergesellschaft? Zu 6. und 7.: Die mit der Umsetzung der Transfergesellschaft beauftragten drei Transferträger PersonalTransfer GmbH, MyPegasus GmbH und BOB Transfer GmbH sind vertraglich verpflichtet, sowohl in ihren eigenen Unternehmen als auch bei der Hinzuziehung Dritter das Berliner Mindestlohngesetz in der jeweils geltenden Fassung zu beachten. Die externen Beraterinnen und Berater werden in dem von der Agentur für Arbeit vorgegebenen Betreuungsschlüssel 1:50 eingesetzt. Einer Veröffentlichung von internen Kosten stimmen die drei Transferträger aus Wettbewerbsgründen nicht zu. 8. Wie verläuft die Kooperation mit der Arbeitsagentur und den Gewerkschaften? Zu 8.: Die Arbeit der Transfergesellschaft wird durch einen Beirat begleitet. Er setzt sich zusammen aus den Betriebsparteien des Unternehmens bzw. dem Insolvenzverwalter, der Agentur für Arbeit, der Gewerkschaft ver.di und dem Land Berlin. Im Beirat berichtet die Transfergesellschaft über die Mittelverwendung sowie darüber, welche Maßnahmen und Vorhaben zur Durchführung von Qualifizierungs- und Vermittlungstätigkeiten durchgeführt wurden. 9. Wie lange soll die Transfergesellschaft nach Auslaufen der Transferprojekte zum 31. Dezember 2018 bestehen bleiben? Zu 9.: siehe Beantwortung zu 4. und 5. Berlin, den 29. März 2018 In Vertretung Alexander Fischer _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales S18-13800 S18-13800