Drucksache 18 / 13 807 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Michael Efler (LINKE) vom 16. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. März 2018) zum Thema: 380-kV-Kabeldiagonale Berlin und Antwort vom 27. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Apr. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Herrn Abgeordneten Dr. Michael Efler (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13807 vom 16.03.2018 über 380-kV-Kabeldiagonale Berlin ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Daher wurde die 50Hertz Transmission GmbH (50Hertz) um eine Stellungnahme gebeten. 1. Welche Genehmigungen benötigt die Firma 50Hertz für die Verlegung der 380-kV-Kabeldiagonale in Berlin? Zu 1.: Für die Verlegung der 380-kV-Kabeldiagonale benötigt die Firma 50Hertz folgende Genehmigungen: Naturschutzrechtliche Eingriffsgenehmigung Denkmalschutzrechtliche Genehmigung Artenschutzrechtliche Ausnahmen Naturschutzrechtliche Befreiungen Wasserrechtliche Erlaubnis oder Bewilligung Wasserrechtliche Genehmigung für Gewässerunterquerung Strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung Bundeswasserstraßen Straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis Grünanlagennutzungsgenehmigung Baumfällgenehmigung 2. Welche Folgen ergeben sich möglicherweise aus der Verweigerung von privaten Eigentümern? Zu 2.: Sofern private Grundstücke durch die Sanierung und Ertüchtigung der 380-kV- Kabeldiagonale in Anspruch genommen werden müssen, muss über die Zulässigkeit der Enteignung nach § 45 Abs. 1 Nr. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) entschieden werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass die vorgesehenen „Enteignungen“ in diesem Verfahren nicht den vollständigen Entzug des Grundeigentums bewirken, sondern lediglich die Eintragung von beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten in das Grundbuch zum Ziel hat. Damit werden der Tunnelvortrieb sowie auch dessen Nutzung unterhalb der Grundstücke rechtlich gewährleistet. Eine Beschränkung oder 2 Beeinträchtigung am oberirdischen Eigentum oder der Nutzungsmöglichkeit der Grundstücke tritt damit nicht ein. 3. Wie viele alternative Routen wurden bezüglich des über 20 km langen Tunnels eruiert? 4. Welche Vor- und Nachteile ergeben sich aus den jeweiligen geplanten Routen und Alternativen? Zu 3. und 4.: 50Hertz teilt mit, dass im Vorfeld der Planung im Rahmen einer Studie unterschiedliche Trassenvarianten betrachtet wurden. Insbesondere für den Teilabschnitt zwischen den Umspannwerken Mitte und Charlottenburg wurden insgesamt acht Trassenvarianten betrachtet. Diese setzen sich zusammen aus vier möglichen Haupttrassen mit jeweils einer Untervariante. Von diesen sechs Trassenvarianten verlaufen zwe i unter bzw. im unmittelbaren Nahbereich des Landwehrkanals und der Schleuse im Tiergarten, sodass der Eigentümer der Wasserstraße, das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Berlin (WSA), schon im Vorfeld eine Genehmigungsfähigkeit ausgeschlossen hat. Somit schieden diese Trassen aus. Die übrigen vier Trassen unterscheiden sich im Wesentlichen nur in der Anzahl der Unterfahrungen von privaten Grundstücken, in der Länge und in der Lage des Zwischenschachtes im Großen Tiergarten. Die zwei anderen Trassenvarianten der ursprünglichen acht Varianten queren den Großen Tiergarten nicht, sondern verlaufen südlich an ihm vorbei. Auf Grund der erheblichen größeren Länge ist nicht ein, sondern sind jeweils zwei Zwischenschächte in diesem Teilabschnitt erforderlich (das bedeutet insgesamt drei Zwischenschächte im gesamten Abschnitt zwischen dem Umspannwerk Mitte und dem Endmast an der Rudolf-Wissell-Brücke), damit die maximalen Längen der Rettungswege während des Baus des Tunnels eingehalten werden können. Außerdem sind auf diesen Trassen erheblich mehr private Grundstücke zu unterfahren, da eine Parallelführung zu öffentlichen Straßen nur in sehr kurzen Bereichen möglich ist. Unter Berücksichtigung der Betroffenheit von privaten Grundstücken, der Nähe zu Gebäuden, der Betroffenheit von Anwohnerinnen und Anwohner, der technischen Randbedingungen, der Länge des Tunnelbauwerks und des wirtschaftlichen Umgangs mit den von der Bundesnetzagentur genehmigten Investitionskosten, wurde eine Vorzugsvariante ermittelt. Diese Vorzugstrasse verläuft fast gradlinig zwischen dem UW Charlottenburg und dem UW Mitte, ist die kürzeste Trasse, berührt die wenigsten privaten Grundstücke und befindet sich auf großer Länge unterhalb des öffentlichen Straßenlandes, so dass diese die wirtschaftlichste Lösung darstellt. Berlin, den 27. März 2018 In Vertretung Christian R i c k e r t s ........................................................ Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe S18-13807 S18-13807