Drucksache 18 / 13 810 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Emine Demirbüken-Wegner (CDU) vom 16. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. März 2018) zum Thema: Erste Nachfrage zur Schriftlichen Anfrage 18/13483 „Wir setzen den IMP um …“ – Wie steht es damit im Bereich Jugend und Schule? (2) und Antwort vom 28. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Apr. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Emine Demirbüken-Wegner (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13810 vom 16. März 2018 über Erste Nachfrage zur Schriftlichen Anfrage 18/13483 „Wir setzen den IMP um…“ - Wie steht es damit im Bereich Jugend und Schule (2) ________________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Gibt es nunmehr in allen Einrichtungen und Diensten der Kinder - und Jugendhilfe Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt? Wenn nein, warum nicht? Wie viele dieser Schutzkonzepte wurden bisher anlassbezogen überprüft? Zu 1.: Im Rahmen der Erteilung von Betriebserlaubnissen gemäß § 45 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII) müssen alle Träger der Einrichtung für teilstationäre und stationäre Angebote der Jugendhilfe sowie für Tageseinrichtungen für Kinder Schutzkonzepte vorlegen . Diese beinhalten sowohl die Verfahren zur Beteiligung und Beschwerden als auch zum Kinderschutz. Nur wenn diese entsprechenden Konzepte vorliegen, kann die Betriebserlaubnis erteilt werden. Eine statistische Erhebung in wieviel Fällen im Rahmen anlassbezogener Prüfungen nach § 46 SGB VIII diese Konzepte überprüft wurden, liegt nicht vor. Der Senat versichert, dass sofern der Anlass dies erfordert selbstverständlich die Schutzkonzepte und die entsprechenden Verfahren im Rahmen der aufsichtsrechtlichen Tätigkeit überprüft werden. 2. Wann wurde mit der Überprüfung der Schutzkonzepte bei den Trägern von Tageseinrichtungen für Kinder begonnen und wann werden die Ergebnisse der Überprüfung insgesamt vorliegen? Werden in die Überprüfungen die Fachberatungsstellen kooperativ eingebunden? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche inhaltlichen Tendenzen sind aus den bisherigen Überprüfungen ablesbar? - - 2 Zu 2.: Die Kita-Aufsicht hat sich in der zweiten Jahreshälfte 2017 die Schutzkonzepte in den Tageseinrichtungen für Kinder zum Schwerpunkt gesetzt, wobei davon auszugehen ist, dass in allen Einrichtungen entsprechende Schutzkonzepte vorliegen. Es liegt in der Verantwortung der Träger, ob und in welcher Form sie externe Unterstützung , z. B. die Fachberatungsstellen bei der Überarbeitung bzw. Aktualisierung der Schutzkonzepte hinzuziehen. Aufgrund der Vielzahl der Einrichtungen können erste inhaltliche, valide Aussagen frühestens im 3. Quartal 2018 veröffentlicht werden. 3. Wie wird mit der Erstellung von Schutzkonzepten gegen sexualisierte Gewalt im Bereich der Tagespflege umgegangen? Hat der Senat diesbezüglich Vorstellungen zum Verfahren entwickelt? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche sind das? Zu 3.: Im Bereich der Kindertagespflege wird der Kinderschutz, zu dem auch der Schutz vor sexualisierter Gewalt gehört, sichergestellt, in dem jede einzelne Kindertagespflegeperson eine Pflegeerlaubnis gemäß § 43 SGB VIII beantragen muss. Zu deren Gewährung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden: Nachweis der Qualifizierungsmaßnahme zur Kindertagespflege, in der das Thema Kinderschutz und Schutz vor sexualisierter Gewalt zwingender Bestandteil sind. Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses für sich selbst als auch für alle in den Betreuungsräumen der Kindertagespflege anwesenden Personen über 18 Jahren. Als Tagespflegeperson ist ungeeignet, wer insbesondere wegen einer in § 72 a SGB VIII aufgeführten Straftat verurteilt worden ist. Bewerberinnen/Bewerber bzw. Tagespflegepersonen sind auch dann als ungeeignet anzusehen, wenn in ihrem Haushalt Personen leben, von denen eine Gefahr für das Kindeswohl ausgehen kann. Das Jugendamt ist bei Verdachtsmomenten gegen eine Tagespflegeperson oder volljährige Haushaltsangehörige jederzeit befugt, ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis nach § 30 a Bundeszentralregistergesetz zu verlangen. Vorlage eines aktuellen ärztlichen Attestes zur Bescheinigung, dass aus medizinischer Sicht gegen die Ausübung einer Tagespflegetätigkeit keine Bedenken bestehen , insbesondere keine ansteckende Krankheit bzw. psychische, physische oder Suchterkrankung vorliegt. Auch für volljährige Haushaltsangehörige ist ein entsprechendes Attest vorzulegen. Erlaubnis der Bewerberinnen und Bewerber im Standortjugendamt eine Anfrage beim zuständigen regionalen sozialpädagogischen Dienstes zu stellen. Geeignete Räume für die Kindertagespflege. Bei Vorliegen der Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf Erteilung der Tagespflegeerlaubnis . Die Tagespflegeerlaubnis wird in der Regel mit einer Gültigkeit von fünf Jahren durch das Standortjugendamt erteilt. Soll die Tätigkeit darüber hinaus fortgeführt werden, muss die Tagespflegeperson vor Ablauf der Gültigkeit erneut eine Erlaubnis beantragen. Tagespflegepersonen, die bereits über eine Erlaubnis nach § 43 SGB VIII verfügen und zur Fortsetzung ihrer Tätigkeit eine neue Erlaubnis beantragen, müssen das erweiterte - - 3 Führungszeugnis und das ärztliche Attest erneut vorlegen. Auch für volljährige Haushaltsangehörige sind die genannten Nachweise erneut zu erbringen. Veränderungen in der häuslichen Gemeinschaft müssen dem Standortjugendamt unverzüglich gemeldet und ggf. die Nachweise erbracht werden. Die Tagespflegeerlaubnis kann jederzeit aufgehoben werden, wenn die Eignungsvoraussetzungen der Tagespflegepersonen nicht mehr vorliegen oder nicht wieder hergestellt werden können. In den Tagespflegevertrag sind alle Regelungen aufzunehmen, die unmittelbare Wirkung gegenüber der Tagespflegeperson haben, auch Regelungen zum Kinderschutz nach § 8 a SGB VIII sind enthalten. Zudem ist der berlineinheitliche Erfassungsbogen bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdung bei allen Fachberaterinnen und Fachberatern und Kindertagespflegepersonen bekannt und wird bei Bedarf angewendet. 4. Wie viele Grundschulen haben bisher in ihrer Präventionsarbeit gegen sexualisierte Gewalt das Theaterstück “Trau Dich” mit welchen Ergebnissen genutzt? Sind Fortbildungsveranstaltungen in Verbindung mit diesem Theaterstück für 280 Pädagoginnen und Pädagogen ausreichend oder hat der Senat vor, diese Maßnahme entsprechend dem eigentlichen Bedarf auszuweiten? Zu 4.: Bisher haben zwölf Schulen aus den Bezirken Marzahn-Hellersdorf und Charlottenburg- Wilmersdorf an zwei Aufführungstagen das Theaterstück „Trau Dich!“ gesehen. Alle Beteiligten empfanden die Aufarbeitung des Themas als sehr gelungen und sahen es als sehr gute Chance, miteinander ins Gespräch zu kommen. An allen bisher teilnehmenden Schulen fanden sowohl Fortbildungsveranstaltungen wie auch Elternabende statt. In diesem Jahr finden weitere vier Aufführungen statt. Die Begleitveranstaltungen sind bereits organisiert . Damit ist sichergestellt, dass die Pädagoginnen und Pädagogen der teilnehmenden Schulklassen fortgebildet werden. Darüber hinaus sind derzeit keine weiteren Theatertage geplant. Die Evaluierung des Projektes wird einen eventuell bestehenden Bedarf ermitteln, aus dem weitere Maßnahmen abgeleitet werden. 5. Warum hat der Senat erst im November 2017 damit begonnen, das Theaterstück als Präventionsmaßnahme zu nutzen, obwohl bereits im Jahr 2013 “Trau Dich” vom BMFSFJ als Präventionsmaßnahme eingeführt wurde? Zu 5.: Es gab und gibt zahlreiche Angebote zur Prävention des sexuellen Missbrauchs, die von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie unterstützt und von den Schulen genutzt wurden und werden. Die Initiative „Trau Dich!“ ist ein solches Angebot. Um kontinuierlich das Thema aktuell zu gestalten und um regelmäßig neue Impulse zu geben, wurde im November 2017 die Initiative „Trau Dich“ mit der Premiere des Theaterstücks offiziell gestartet. Die Organisation der Initiative ließ einen früheren Start im Land Berlin nicht zu. 6. Wie erklärt sich der Widerspruch in der Aussage des Senats, das Theaterstück bis Ende 2018 nutzen zu wollen, während die Internetseite https:/www.trau -dich.de/dein-theater nur Vorstellungen bis Mai 2018 ausweist ? - - 4 Zu 6.: Der Kooperationsvertrag über die Durchführung der bundesweiten Initiative zur Prävention des sexuellen Kindesmissbrauchs „Trau Dich!“ im Land Berlin zwischen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung endet am 31. Dezember 2018. Die Theateraufführung ist nur eine Säule der Initiative. Obwohl die letzte Aufführung im Mai 2018 stattfinden wird, finden weiterhin Fortbildungsveranstaltungen für die Pädagoginnen und Pädagogen im Rahmen der Initiative „Trau Dich!“ statt. 7. Wie und mit welchen Fachberatungsstellen wurden bisher Kooperationen bzw. Vernetzungen zur Präventionsarbeit gegen sexualisierte Gewalt durch die Schulträger mit welchen Ergebnissen geknüpft? Überprüft der Senat den Stand der Präventionsarbeit? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, was läuft gut und welche Probleme gibt es, die unbedingt angegangen werden müssen? Zu 7.: Im Mittelpunkt der bundesweiten Initiative zur Prävention des sexuellen Kindesmissbrauchs „Trau Dich!“ steht das Theaterstück. Als ganzheitliche Maßnahmen zur Präventionsarbeit werden darüber hinaus Eltern und pädagogische Fachkräfte gleichermaßen mit einbezogen. Es finden Elterninformationsabende und Fortbildungsveranstaltungen für die Pädagoginnen und Pädagogen statt, um deutlich zu machen, dass alle schulischen Beteiligten in der Verantwortung für die Sicherheit des Kindeswohls stehen und um Anknüpfungspunkte für die pädagogische Vor- und Nachbereitung der Thematik zu geben. Wildwasser e.V. wurde für die Organisation und Durchführung der Elterninformationsabende und Fortbildungsveranstaltungen beauftragt. Die regionalen Koordinatorinnen und Koordinatoren für schulische Prävention begleiten den Prozess sehr eng und geben regelmäßig Rücklauf über den Stand der Präventionsarbeit. Probleme wurden bisher nicht sichtbar, es gab ein durchweg positives Feedback. Eine Verknüpfung mit den Schulträgern ist nicht erforderlich. 8. Inwieweit sind die Schulhorte in die Präventionsarbeit gegen sexualisierte Gewalt eingebunden? Zu 8.: Alle Berliner Grundschulen sind Ganztagsschulen. Die Präventionsarbeit bezieht sich auf alle Berufsgruppen der Schule. 9. Warum wird der Senat erst im Laufe des Jahres 2018 seine spezifischen Länderinhalte in das Online- Portal “Schule gegen sexuelle Gewalt” des UBSKM stellen, während andere Bundesländer dies schon lange getan haben (das Portal besteht seit 2016)? Wann wird der genaue Termin für den Berliner Beitrag sein? Zu 9.: Der Auftakt der bundesweiten Initiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“ ist im September 2018 geplant. Dieser Zeitpunkt wurde gewählt, um nach dem Beenden der Initiative „Trau Dich!“ nachhaltig das Thema in den Schulen zu verankern. Damit ist sichergestellt, dass die Prävention von sexueller Gewalt im Land Berlin fortgesetzt wird. - - 5 10. Wann beginnt der Träger Strohhalm e. V. mit der Qualifikation von Lehrkräften von “einzelnen Schulen”? Welche Schulen sind nach welchen Kriterien dafür ausgesucht worden? Zu 10.: Es gibt Gespräche mit dem Träger Strohhalm e.V. Ein konkreter Beginn der Qualifikationsmaßnahmen steht noch nicht fest. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wird die Schulen über die Möglichkeiten informieren und die wichtige Bedeutung des Themas deutlich machen. Die Schulen entscheiden dann in ihrer Eigenverantwortung, ob sie die Angebote nutzen werden. 11. Welche Träger/Fachberatungsstellen sind zusätzlich für die Qualifikation und Fortbildung von Lehrkräften vorgesehen? Welche Angebote stellen diese Träger bereit und kann dabei davon ausgegangen werden, dass möglichst alle Lehrkräfte eine verbindliche Fortbildung zum Thema sexualisierte Gewalt erhalten? Wie werden in diesem Zusammenhang die Erzieherinnen und Erziehern der Schulhorte eingebunden? Zu 11.: Mit Wildwasser e.V. finden auf Fachebene Gespräche statt. In künftigen Beratungen werden die Inhalte und Angebote zu Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen der Prävention sexueller Gewalt für das gesamte pädagogische Personal der Schule festgelegt. 12. Nutzt der Senat auch finanzielle Mittel nach Paragraph 8b SGB VIII für die Fortbildung und Qualifizierung von Lehrkräften? Wenn nein, warum nicht? Zu 12.: Lehrkräfte können Beratungs-, Präventions- und Fortbildungsangebote von Einrichtungen in Anspruch nehmen, die gesamtstädtisch im „Netzwerk Kinderschutz“ zusammenarbeiten. Dazu gehören Einrichtungen der Fachberatung im Kinderschutz (Wildwasser e.V., Strohhalm e.V., Kind im Zentrum - EJF gemeinnützige gAG, Kinderschutz-Zentrum Berlin e.V., Deutscher Kinderschutzbund Landesverband Berlin e.V.), denen vom Land Berlin hierfür zusätzliche finanzielle Mittel nach §§ 8a, 8b SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe und § 4 Absatz 2 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) 1 KKG durch das Land Berlin gewährt werden. 13. Welche Unterstützung erhalten die Bezirke vom Senat zur Umsetzung des IMP insbesondere zur Stärkung der Kinderschutzkoordination? Gab es bisher überhaupt Anstrengungen der verantwortlichen Fachverwaltung im Rahmen der AG Kinderschutz die Umsetzung des IMP mit den Bezirken zu diskutieren? Wenn ja, welche Verabredungen wurden getroffen? Wenn nein, warum wurde das Thema noch nicht auf die Tagesordnung gesetzt? Zu 13.: Im Rahmen der Besprechungsstruktur der Berliner Jugendämter sind in der Fach-AG Kinderschutz Maßnahmen des IMP (Integrierte Maßnahmeplanung gegen sexualisierte Gewalt ) (wie z.B. Regionale Kinderschutzambulanzen und Schutzkonzepte) regelmäßige Besprechungspunkte . Zur Sicherstellung einer kompetenten Verdachtsklärung und Intervention bei sexuellem Missbrauch hat die für Jugend und Familie zuständige Senatsverwaltung gemeinsam mit - - 6 den Jugendämtern, dem Sozialpädagogischen Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg und freien Trägern Handlungsempfehlungen bei sexueller Gewalt gegen Mädchen und Jungen in Berlin verbindliche Verfahren entwickelt und in einem Jugend-Rundschreiben über Handlungsempfehlungen bei sexueller Gewalt gegen Mädchen und Jungen in Berlin herausgegeben. 14. In welcher Form und mit welchen Sprachen wird die geplante Erweiterung der “Beratungsfenster für muttersprachliche Angebote” im Rahmen der Hotline Kinderschutz erfolgen? Gab es eine hierzu, wie im IMP gefordert, eine Evaluation der bestehenden Angebote? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche Ergebnisse hat die Evaluation erbracht? Zu 14.: Im Rahmen des Netzwerkes Kinderschutz wurde 2007 gemäß § 12 des Berliner Kinderschutzgesetzes die Hotline Kinderschutz beim Berliner Notdienst Kinderschutz, am Standort Kindernotdienst Gitschiner Straße, neu eingerichtet. Dieses Angebot steht rund um die Uhr allen Berliner Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung, die sich Sorgen um Kinder und minderjährige Jugendliche machen und/oder einen Beratungsbedarf haben. Seit April 2012 wurde die Hotline Kinderschutz durch das Angebot des Trägers LebensWelt gGmbH erweitert. Durch das zuwendungsfinanzierte Projekt stehen zusätzlich 3 Beraterinnen und Berater zur Verfügung, die muttersprachliche Beratungen in den Sprachen Arabisch, Russisch und Türkisch anbieten. In der Projektaufbauphase wurden für die muttersprachlichen Angebote folgende feste Beratungsfenster eingerichtet und entsprechend in den Communities kommuniziert: Montags 8.00 – 20.00 Uhr in arabischer Sprache Mittwochs 8.00 – 20.00 Uhr in türkischer Sprache Freitags 8.00 – 20.00 Uhr in russischer Sprache Das in Kooperation vom öffentlichem Träger (Berliner Notdienst Kinderschutz) und vom freien Träger (LebensWelt gGmbH) durchgeführte Angebot der Hotline Kinderschutz wird kontroll- und konzeptorientiert durch eine Steuerungsgruppe begleitet. Die Evaluation findet im Rahmen einer kontinuierlichen Auswertung der Nutzerzahlen und durch qualitativ geführte Experteninterviews statt. Evaluationsthemen der letzten Jahre waren u.a. Strukturqualität des Kooperationsprojektes (z.B. Einbindung der muttersprachlichen Beraterinnen und Berater in das Team der Hotline Kinderschutz und Rollenklärungen), interkultureller Qualifizierungs- und Fortbildungsbedarf aller Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Hotline Kinderschutz und die Weiterentwicklung des Beratungsangebotes (z.B. Öffentlichkeitsarbeit , Kommunikation des Projektes in die Communities und Ausweitung des Beratungsangebotes ). Die im Rahmen der Evaluation erhobene Nutzerstatistik der Hotline Kinderschutz zeigt, dass die Nutzung der muttersprachlichen Beratungsangebote kontinuierlich angestiegen ist. 2013 2014 2015 2016 Beratungen insgesamt 1.935 2.006 2.216 2.204 davon muttersprachliche Beratungen 262 (13,5 %) 399 (19,8 %) 575 (25,9 %) 721 (32,7 %) Nach der erfolgreichen Installation des muttersprachlichen Beratungsangebotes in die Hotline Kinderschutz und der erfolgreichen Kommunikation des verlässlichen Angebotes zu den benannten Beratungsfenstern ist ab 2018 vorgesehen, die Beratungszeiten der muttersprachlichen Beratungen zu erweitern. Hierzu ist die Senatsverwaltung für Bildung, Ju- - - 7 gend und Familie derzeit mit dem Träger LebensWelt gGmbH im Gespräch und wird das bestehende Konzept anpassen. 15. Findet für die Wiedervorlage von erweiterten Führungszeugnissen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Jugendhilfe entsprechend der Landesregelung nach fünf Jahren ein Monitoring statt? Wann ist die Reform des JugendRundschreibens 1/2015 mit einer Anpassung der Verkürzung auf 3 Jahre geplant? 16. Wie stellt der Senat sicher, dass die Jugendämter den Vorgaben zur Überprüfung der erweiterten Führungszeugnisse nachkommen? Wie werden die Regelungen auf die Quereinsteiger angewendet? Wie werden in diesem Zusammenhang die Entscheidungen zu frühzeitigeren Vorlagen von erweiterten Führungszeugnissen gehandhabt? An welche Vorgaben sind diese gebunden? Zu 15. und 16.: Die Zuständigkeit für die Umsetzung des Jugend-Rundschreibens 1/2015 liegt für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Trägers bei den Jugendämtern. Die Vorgaben zur Überprüfung werden von den Jugendämtern ordnungsgemäß umgesetzt. Für Träger der freien Jugendhilfe gilt, dass die Verantwortung für die regelhafte Umsetzung der Wiedervorlage bei den jeweiligen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern liegt. Für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger gelten die gleichen Vorgaben wie für Fachpersonal. Eine Überarbeitung des Jugend-Rundschreibens 1/2015 wird derzeit geprüft. 17. Warum wird bei hauptamtlichen Lehrkräften nach wie vor nur bei der Einstellung ein erweitertes Führungszeugnis verlangt? Wann gedenkt der Senat hier eine Anpassung an den Bereich Jugend vorzunehmen und eine Wiedervorlage anzuordnen? Wie wird bei Quereinsteigern sowie Erzieherinnen und Erziehern von Schulhorten verfahren? Zu 17.: Bei allen Einstellungen von Lehrkräften, Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern sowie weiterem pädagogischen und nichtpädagogischen Personal wird die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses bereits bei der Einstellungszusage angefordert. Der Eingang des Führungszeugnisses wird jeweils von der Personalstelle überwacht. Auf eine erneute Vorlage wird verzichtet, da bei der Einleitung einer strafrechtlichen Ermittlung gegen Beschäftigte der Arbeitgeber durch die Strafverfolgungsbehörden informiert wird. 18. Wie überprüft der Senat, ob die Vorschriften zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses durch die Schulen eingehalten werden? Gibt es ein flächendeckendes Monitoring oder werden nur Stichproben durchgeführt? Wenn nein, warum besteht kein Überprüfungssystem? Wenn ja, welche Ergebnisse hatten die bisherigen Überprüfungen? Zu 18.: Die Kontrolle der Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen von Beschäftigten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie obliegt der Personalstelle (siehe Antwort zu Frage 17). - - 8 19. Welche Anstrengungen des Senats gab es bisher, mit den Schulträgern über die Umsetzung des IMP zu reden? Hat der Senat in diesem Zusammenhang Sorge dafür getragen, dass der IMP den Schulen als Arbeitsmaterial zur Verfügung gestellt wurde? Wenn nein, wann will er dies nachholen? Zu 19.: Berlin wird im September 2018 seine spezifischen Länderinhalte für das Fachportal „Schule gegen sexuelle Gewalt“ bereitstellen. Dazu gab es bereits mehrere Gespräche auf der Fachebene der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und der des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Missbrauchs. Zeitgleich mit dem Länderstart versendet die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie die Informationsmappen, die der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Missbrauchs entwickelt hat und bereitstellen wird, an alle Schulen im Land Berlin. Das Materialpaket gibt den Schulen konkrete Hilfestellungen, um passgenaue Schutzkonzepte für ihren Standort zu entwickeln . Im Vorfeld finden Informationsveranstaltungen für Schulaufsichten, schulberatende Dienste, Fachberatungsstellen und Jugendämter statt, die dazu dienen sollen, Informationen über Schutzkonzepte sowie notwendigen Verfahrensschritte für das Entwickeln von Schutzkonzepten zur Verfügung zu stellen. Eine Verknüpfung mit den Schulträgern ist nicht erforderlich. Berlin, den 28. März 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-13810 S18-13810