Drucksache 18 / 13 824 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 19. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. März 2018) zum Thema: Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung bei der Berliner Polizei VIII und Antwort vom 02. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Apr. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13824 vom 19. März 2018 über Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung bei der Berliner Polizei VIII ------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Maßnahmen umfasst ein sogenannter Gesundheitscheck? Zu 1.: Bei den Gesundheitschecks werden Blutdruck, Puls, Blutzucker und Cholesterin gemessen sowie ggf. der Body-Mass-Index ermittelt. 2. Wie viele Gesundheitschecks wurden seit 2010 monatlich bzw. jährlich bei wie vielen Polizeibeamten durchgeführt? Bitte Anzahl der Teilnehmer beifügen. Zu 2.: Soweit hierzu statistische Angaben vorliegen, wurden in den Direktionen (Dir) 1 bis 6 sowie Einsatz, im Landeskriminalamt (LKA), in der Behördenleitung (BehL) sowie in der Polizeiakademie (PA) in folgendem Umfang Gesundheitschecks durchgeführt: Anzahl der Teilnehmenden 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Dir 1 ⃰ 174 0 Dir 2 204 253 211 230 201 207 183 179 Dir 3 ⃰ 65 93 55 60 25 Dir 4 ⃰ Dir 5 jährlich ca. 300 Gesundheitschecks Dir 6 jährlich ca. 200 Gesundheitschecks Dir E jährlich ca. 2.000 Gesundheitschecks LKA ⃰ 36 42 38 BehL ⃰ 130 193 86 PA 0 ⃰hierzu liegen keine statistischen Erhebungen vor Seite 2 von 3 Die Polizeiakademie wurde erst mit Wirkung vom 1. Oktober 2016 organisatorisch verselbstständigt, so dass vor 2017 hierzu keine Angaben vorliegen. 3. Wer darf diese durchführen bzw. wie viele Personen sind dazu für die Berliner Polizei medizinisch qualifiziert? Bitte Anzahl der Personen mit Einsatzort aufführen. Zu 3.: Gesundheitschecks dürfen von einer Ärztin bzw. einem Arzt oder von einer anderen qualifizierten Person, der diese Aufgabe von einer Ärztin bzw. einem Arzt übertragen wurde, durchgeführt werden. Eine Übertragung auf ausgebildete Arzthelferinnen und Arzthelfer, Krankenschwestern bzw. Pfleger, Laborantinnen und Laboranten sowie Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten sowie Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter ist möglich. Beim Polizeiärztlichen Dienst (SE Pers D) sind aktuell insgesamt 16 Polizeiärztinnen und Polizeiärzte sowie 22 Arzthelferinnen und Arzthelfer , Krankenschwestern bzw. Pfleger, Laborantinnen und Laboranten beschäftigt. Zur Anzahl der Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten und Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter wird auf die nachfolgende Tabelle mit Stand vom Dezember 2016 verwiesen: Direktionen / Ämter Anzahl Direktion 1 10 Direktion 2 14 Direktion 3 15 Direktion 4 12 Direktion 5 26 Direktion 6 15 Direktion E 127 Landeskriminalamt 48 Polizeiakademie 7 Behördenleitung 20 4. In welchem Rahmen bzw. an welchem Ort werden die Gesundheitschecks für die jeweiligen Polizeibeamten der jeweiligen Liegenschaft durchgeführt? Zu 4.: Die Gesundheitsschecks finden sowohl im Rahmen der direktionsinternen Gesundheits - und Präventionstage als auch als individuelles Angebot in den Dienststellen statt. Die Gesundheitschecks werden in vertraulicher Atmosphäre durchgeführt. Hierfür werden geschlossene, ruhige Räume von der Dienststelle zur Verfügung gestellt. 5. Welche Zielgruppe erhält diese Gesundheitschecks (z.B. Ältere, Vorbelastete, Verwaltung/Vollzug, Außendienst, Schichtdienst) und wer entscheidet darüber? Zu 5.: Allen Dienstkräften der Polizei Berlin steht die Teilnahme an den Gesundheitschecks offen. 6. Wie hoch sind die Kosten pro Teilnehmer und wie werden diese finanziert? Zu 6.: Die Kosten belaufen sich auf ca. 2,- Euro pro Teilnehmerin bzw. Teilnehmer. Die Finanzierung erfolgt durch die Zentrale Koordinierungsstelle Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagement . Seite 3 von 3 7. Konnte die Nachfrage bzw. Notwendigkeit an Gesundheitschecks bisher vollumfänglich befriedigt werden? Zu 7.: Ja. 8. Welche Konsequenzen haben negative Ergebnisse im medizinischen Sinne für den jeweiligen Beamten in seiner weiteren Dienstausübung? Zu 8.: Negative Ergebnisse haben keine entsprechenden Konsequenzen, weil die durchführenden Dienst-kräfte der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen. 9. Werden die Vorgesetzten, der polizeiärztliche Dienst oder die Personalstelle automatisch im Falle eines medizinisch bedenklichen Ergebnisses einbezogen bzw. muss der betroffene Beamte vorher sein Einverständnis dazu geben? Zu 9.: Hierzu wird auf die Beantwortung der Frage 8 verwiesen. 10. Welche freiwilligen oder verpflichtenden Vorsorgemaßnahmen für Vollzugs-, Verwaltungs- und Tarifbeschäftigte wurden seit 2010 a) psychologisch berufsbedingt b) medizinisch zur Gesunderhaltung durchgeführt? Bitte Auflistung der Angebote und Teilnehmerzahlen. Zu 10.: a) Hierzu liegen keine statistischen Erhebungen vor. b) Die freiwilligen oder verpflichtenden Vorsorgemaßnahmen werden erst seit dem 1. Januar 2017 erhoben und befinden sich für das Jahr 2017 noch in der Auswertung. Berlin, den 02. April 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-13824 S18-13824