Drucksache 18 / 13 825 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 19. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. März 2018) zum Thema: Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung bei der Berliner Polizei IX und Antwort vom 02. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Apr. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13825 vom 19. März 2018 über Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung bei der Berliner Polizei IX ------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Fehlzeitenanalysen fanden seit 2010 in der Berliner Polizei statt und welche Lösungswege wurden zur Verbesserung der jeweiligen Situation erarbeitet? Bitte Auflisten mit Dienststellen, Orten und Ergebnissen (Analyse, Strategie, Evaluation). Zu 1.: Bei der Berliner Polizei finden keine Fehlzeitenanalysen statt. 2. Wie viele Gefährdungsbeurteilungen (auch für psychische Belastungen) innerhalb der Berliner Polizei fanden seit 2010 statt? Zu 2.: Die zur Beantwortung notwendigen Daten werden statistisch nicht erfasst. 3. Welche Lösungsstrategien wurden im Bedarfsfall zur Verbesserung durch wen erarbeitet? Zu 3.: Zum behördlichen Leitthema „Psychische Fehlbelastung“ wurden durch die zentrale Stelle Gesundheitsmanagement Seminare initiiert. Auf Grund von Gefährdungsbeurteilungen werden zu allen ermittelten Gefährdungen entsprechende Schutzmaßnahmen festgelegt und durch die Führungskräfte umgesetzt. 4. Wurden seit 2010 zusätzlich a) Fehlzeitenanalysen b) (psychologische) Gefährdungsbeurteilungen i.S.d. §5 ARbSchG im Zusammenhang mit vielschießenden Polizeibeamten durchgeführt? Bitte darstellen mit Dienststellen , Orten und Ergebnissen (Analyse, Strategie, Evaluation). Zu 4. a) und b).: Nein. Seite 2 von 2 5. Welche Maßnahmen wurden an Schießständen a) zur Verbesserung der gesundheitlichen und arbeitsschutzrechtlichen Gegebenheiten b) zur Vermeidung weiterer gesundheitlicher Gefahren für dort hauptamtlich tätige bzw. schießende und vielschießende Mitarbeiter seit dem 01.01.2010 getroffen? Bitte Maßnahmen aufführen mit Angabe des Zeitpunktes. Zu 5. a): Für die Nutzung der Schießstände stehen allen Mitarbeitenden Kapselgehörschutz, Gehörschutzstöpsel, Schießschutzbrillen, Einweghandschuhe in ausreichender Anzahl und Größe sowie die für die Pflege dieser Materialien benötigte Reinigungs- und Desinfektionsmaterialien zur Verfügung. Es werden tägliche Sichtkontrollen durchgeführt , damit ein Austausch defekter Materialien sofort erfolgen kann. Alle Raumschießanlagen werden mehrmals täglich gereinigt, insbesondere die Schießstandsohle . Der seit Dezember 2011 eingesetzte Betreiber - Landeskoordination Schießstätten (LaKoS) - ist für den Erhalt des Schießstandes verantwortlich und garantiert mit den Maßnahmen eine gesundheitliche und arbeitsschutzrechtlich unbedenkliche Nutzung. Zu 5. b): Bei den Maßnahmen zur Verbesserung der gesundheitlichen und arbeitsschutzrechtlichen Gegebenheiten bei der Polizei Berlin wird nicht zwischen „hauptamtlich tätigen bzw. schießenden und vielschießenden Mitarbeitenden“ unterschieden. Zusätzlich zu den o.g. Maßnahmen ist für die Einsatztrainerinnen und Einsatztrainer Schießen das Tragen von CO-Warnmessgeräten (speziell in der offenen Schießstätte der DEVA in Wannsee) initiiert worden. Des Weiteren wird dort ein Schießen in der Anschlagsart liegend bzw. kniend nur auf Pritschen bzw. Unterlagen gestattet. Für alle Beschäftigten werden arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (z.B. G 20- „Lärm“ und - trotz schadstoffreduzierter Munition - G2-„Blei oder seine Verbindungen “) durchgeführt. Die Schießstandtechnik - z.B. Raumlufttechnik, Brandmelde- und Alarmanlagen - werden in regelmäßigen, gesetzlich vorgeschriebenen Zeitabständen kontrolliert und protokolliert. Die Polizeibehörde übernimmt dabei nur den überwachenden Teil der Durchführung. Initiator ist die Berliner Immobilienmanagement (BIM) GmbH als Bereitstellerin der Mietsache. Berlin, den 02. April 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-13825 S18-13825