Drucksache 18 / 13 830 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Henner Schmidt (FDP) vom 18. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. März 2018) zum Thema: Sanierung der Lietzenseebrücke und Antwort vom 05. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Apr. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Henner Schmidt (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13830 vom 18. März 2018 über Sanierung der Lietzenseebrücke Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Laut Drucksache 18/12963 sind durch die objektkonkrete Schadensanalyse erhebliche Bauwerksschäden an der denkmalgeschützten Lietzenseebrücke festgestellt worden, die umgehend eine Sanierung erfordern. Frau Senatorin Günther teilte auf eine mündliche Anfrage im Ausschuss für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz in der 19. Sitzung (15.3.2018) zudem mit, dass die Instandsetzung der derzeit gesperrten Fußgängerunterführung unter der Lietzenseebrücke voraussichtlich im September 2018 erfolgen soll. Frage 1: Wie wird die Instandsetzung der Fußgängerunterführung mit der später notwendigen Instandsetzung der gesamten Brücke koordiniert? Frage 2: Ist die Instandsetzung der Fußgängerunterführung eine vorläufige, provisorische Maßnahme oder ist diese bereits ein Teil der Instandsetzung des gesamten Brückenbauwerks? Antwort zu 1 und 2: Der Fußgängersteg unter der Brücke (Fußgängerunterführung) ist ausschließlich aufgrund von Schäden an der Lietzenseebrücke (Lietzenseedurchlass) gesperrt. Der Bauwerkszustand des Fußgängersteges unter der Brücke ist befriedigend. Vordringlich wird daran gearbeitet, den Nutzern des Lietzenseeparks die Unterquerung der Neuen Kantstraße (Fußgängerunterführung) durch den Einbau eines Schutz- und Traggerüstes wieder zu ermöglichen. 2 Frage 3: Ist während der anstehenden Instandsetzung des gesamten Brückenbauwerks damit zu rechnen, dass dann die Fußgängerunterführung wieder auf längere Zeit gesperrt wird? Antwort zu 3: Die Instandsetzung der Lietzenseebrücke umfasst die Demontage und Wiedererrichtung der Brüstungen und Kolonnaden sowie die Sanierung der natursteinverkleideten beidseitigen Stützwände unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten unter Nutzung des Schutz- und Traggerüstes. In diesem Zusammenhang wären kleinere Instandsetzungsarbeiten auch an dem Fußgängersteg und der Innenseite des Gewölbes zweckmäßig. Bei den letztgenannten Arbeiten wäre eine erneute Sperrung der Fußgängerunterführung, die auf ein bauzeitliches Mindestmaß reduziert werden wird, nicht ausgeschlossen. Berlin, den 05.04.2018 In Vertretung Jens-Holger Kirchner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-13830 S18-13830