Drucksache 18 / 13 832 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Henner Schmidt (FDP) vom 17. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. März 2018) zum Thema: Beanstandungen der Wildtierhaltung in Zirkussen und Antwort vom 06. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Apr. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Henner Schmidt (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13 832 vom 17. März 2018 über Beanstandungen der Wildtierhaltung in Zirkussen ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In wie vielen Fällen gastierten in den Jahren 2016 und 2017 Zirkusse in Berlin? Zu 1.: Nach Mitteilung der für die Überwachung tierschutzrechtlicher Vorschriften zuständigen Fachbereiche Veterinär- und Lebensmittelaufsicht (VetLeb) der Bezirke gastierten im Jahr 2016 Zirkusbetriebe mit Tieren in 59 und 2017 in 52 Fällen in Berlin. 2. In wie vielen dieser Fälle wurden Begehungen vor Ort durch das jeweilige bezirkliche Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt vorgenommen? Zu 2.: Es wurden im Jahr 2016 53 Gastspiele und im Jahr 2017 45 Gastspiele durch amtliche Tierärzte der zuständigen VetLeb kontrolliert. 3. In wie vielen Fällen führten die Zirkusse Wildtiere mit sich? Zu 3.: Die Zirkusbetriebe führten in den Jahren 2016 und 2017 in insgesamt 27 Fällen Wildtiere mit sich. 4. In wie vielen Fällen haben die bezirklichen Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter Beanstandungen in Bezug auf die Haltung von Wildtieren vorgenommen und welcher Art waren diese Beanstandungen (gegen welche Vorschriften wurde verstoßen)? Zu 4.: Die VetLeb haben in 25 Fällen Beanstandungen vorwiegend gegen die „Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben oder ähnlichen Einrichtungen“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (Zirkusleitlinien ) und das Tierschutzgesetz festgestellt. Hierbei handelte es sich um die Haltung von Elefanten (mangelnde Sicherheitsvorkehrungen beim Spazierenführen der Elefantenkühe durch den Tierhalter, Bewegungsstereotypien, fehlende Beschäftigungsmöglichkeiten , kein ausreichender Ablauf der Ausscheidungen im Elefantenzelt , mangelhafte Gehegeausstattung, mangelhaftes (unvollständiges) Instrumenta- 2 rium für die Sohlenpflege der Elefanten, Elefanten hatten keine freie Wahl zwischen Innen- und Außengehege, fehlendes Geäst bei den Neuweltkameliden, ungeeigneten, da nicht naturbelassenen Untergrund des Kamelidenauslaufs, Müll im Auslaufbereich der Kameliden, unzureichende Klauenpflege der Kameliden, fehlenden Futtervorrat bei einer Seelöwenhaltung, mangelhafte Bademöglichkeit von Wassergeflügel, ungenügende Sicherung der Nashorngehege und fehlende Schattenplätze, fehlende Bademöglichkeit für Tiger und fehlende Ausnahmegenehmigung gem. der Straßenverkehrsordnung für aufrechten Transport der Giraffen. 5. Wird für die einzelnen Zirkusveranstalter nachgehalten, wie oft beim jeweiligen Veranstalter Beanstandungen gefunden wurden? Zu 5.: Nach der Zirkusregisterverordnung sind die Ergebnisse der Kontrolle und die erlassenen vollziehbaren Anordnungen in das Zirkuszentralregister einzutragen. Darüber hinaus führen die VetLeb zu den jeweiligen Betrieben eine eigene Akte. 6. Wenn bei einzelnen Zirkusveranstaltern überdurchschnittlich oft Beanstandungen verzeichnet werden, hat dies Einfluss auf die zukünftige Vergabe von Flächen für die jeweiligen Zirkusveranstalter? Zu 6.: Soweit noch öffentliche Flächen an Zirkusse vergeben werden, wird eine Vergabe grundsätzlich von der Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorgaben seitens des Zirkusbetriebes abhängig gemacht. Entsprechendes hat z. B. die Senatsverwaltung für Inneres und Sport mit dem Pächter von Flächen auf dem Olympiagelände vereinbart. Bei Anträgen von Zirkusbetrieben auf Nutzung einer dortigen Fläche wird vor der Entscheidung über den Antrag das zuständige VetLeb konsultiert. Im Fall von besonders häufigen Beanstandungen wird von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport ein Vertrag über die Flächennutzung versagt. 7. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, Zirkusveranstaltern, die besonders häufig durch Beanstandungen in Bezug auf die Haltung von Wildtieren auffällig geworden sind, Auftritte in Berlin zu untersagen oder diese mit besonderen Auflagen zu versehen? Zu 7.: Nach § 16 a des Tierschutzgesetzes sind die zuständigen Behörden berechtigt und verpflichtet, die notwendigen Anordnungen zur Beseitigung festgestellter Verstöße und zur Verhütung zukünftiger Verstöße gegen tierschutzrechtliche Vorgaben zu treffen. Dabei ist von den Behörden in jedem Einzelfall in pflichtgemäßem Ermessen und unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit über die Art der ordnungsbehördlichen Maßnahme zu entscheiden. Insbesondere bei erheblicher Vernachlässigung der Haltungsanforderungen oder Verstößen, die zu nicht unerheblichen oder länger anhaltenden Schmerzen oder Leiden oder erheblichen Schäden bei den Tieren führen, kann das Zurschaustellen untersagt werden oder die Erlaubnis zum Zurschaustellen entzogen werden. 3 Nach den Richtlinien der Regierungspolitik findet eine Vergabe von Flächen an Zirkusse nur noch statt, wenn die artgerechte Tierhaltung sichergestellt wird. Die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung bereitet zurzeit ein Rundschreiben an immobilienverwaltende Stellen Berlins vor, das ein Verfahren zur Vergabe von Plätzen für Zirkusgastspiele unter Einbeziehung der örtlich zuständigen Fachbereiche Veterinär- und Lebensmittelaufsicht aufzeigt. An das Verfahren ist die Erwartung geknüpft , den Tierschutz bei in Berlin gastierenden Zirkussen in Zukunft wirkungsvoller durchsetzen zu können. Berlin, den 6. April 2018 In Vertretung Margit Gottstein Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung S18-13832 S18-13832a