Drucksache 18 / 13 834 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Henner Schmidt (FDP) vom 20. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. März 2018) zum Thema: Wo und wie regiert der „BerlKönig“ ? und Antwort vom 03. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Apr. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Henner Schmidt (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13834 vom 20. März 2018 über Wo und wie regiert der "BerlKönig"? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die BVG um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend entsprechend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Ist für dieses Angebot eine Verlängerung über den Zeitraum der Bestimmungen in der Experimentierklausel hinaus möglich? Antwort zu 1: Beantragt wurde eine Genehmigung nach den Vorgaben des § 2 (7) Personenbeförderungsgesetz (PBefG; sogenannte Experimentierklausel) zur praktischen Erprobung neuer Verkehrsarten und Verkehrsmittel auf vier Jahre. Eine derartige Genehmigung ist durch das PBefG auf maximal vier Jahre begrenzt. Frage 2: Ist für dieses Angebot mittelfristig eine stadtweite Abdeckung angedacht bzw. wird diese als sinnvoll erachtet? Antwort zu 2: Die BVG teilt hierzu mit: 2 „Im Rahmen des Forschungsprojektes soll die Eignung des Angebots im definierten Bediengebiet (östlicher S-Bahn-Ring einschließlich Gesundbrunnenkiez, Michelangelokiez und Komponistenviertel) erprobt werden. Entsprechen die Ergebnisse des Projektes den öffentlichen Verkehrsinteressen des Landes Berlin, ist eine Abdeckung zusätzlicher Gebiete bzw. des gesamten Stadtgebietes angedacht und wird als sinnvoll erachtet.“ Frage 3: Welche Voraussetzungen müssten erfüllt werden, um den Service nach der Testphase weiter anzubieten bzw. ihn auf andere Gebiete der Stadt auszuweiten? Antwort zu 3: Die BVG teilt hierzu mit: „Um den Service über die Zeit des aktuellen Antrags hinaus zu erbringen bzw. das Bediengebiet auszuweiten, müssten die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) einen neuen Genehmigungsantrag stellen.“ Frage 4: Soll die App für Mobilgeräte, über die die Bereitstellung der Dienste des „BerlKönig“ erfolgt, in die BVG-App integriert werden? Wenn ja, in welcher Weise und bis zu welchem Zeitpunkt soll dies erfolgen? Antwort zu 4: Die BVG teilt hierzu mit: „Das Angebot des BerlKönigs wird Nutzern der BVG-App angezeigt werden, wenn eine Verbindung über den klassischen ÖPNV vergleichsweise ungünstig ist, z.B. bei mehrfachem Umsteigen. Die Nutzer werden dann bei aktivem Klicken auf das Angebot in der BerlKönig-App weitergeleitet.“ Frage 5: Ist mit einem Effekt der Kannibalisierung des vorhandenen BVG-Angebots durch das „BerlKönig“-Angebot zu rechnen? Gib es dazu Abschätzungen? Sind hierzu Vor- und Nachuntersuchungen geplant? Antwort zu 5: Die BVG teilt hierzu mit: „Ziele des neuen Angebots sind sowohl eine Ergänzung des bestehenden ÖPNV als auch die Reduzierung des MIV in Berlin zu erreichen. Die alternative Beförderung, die Nutzer anstelle des BerlKönigs genutzt hätten, wird über eine kontinuierliche Marktforschung untersucht. Abschätzungen gibt es hierzu aufgrund der Neuartigkeit des geplanten Angebotes noch nicht.“ Frage 6: Wie rekrutiert der „BerlKönig“-Service seine Fahrer? Antwort zu 6: Die BVG teilt hierzu mit: 3 „Der Kooperationspartner organisiert und beschäftigt die BerlKönig-Fahrer (über ein Anstellungsverhältnis und/oder eine Agentur). Die Rekrutierung erfolgt über eine professionelle Suche und persönliche Interviews.“ Frage 7: Wie werden die Fahrer entlohnt? Welche tariflichen Regelungen werden dabei angewendet? Antwort zu 7: Die BVG teilt hierzu mit: „Die Anstellung und Entlohnung der Fahrer obliegt dem Kooperationspartner (siehe Frage 6). Dieser ist verpflichtet, mindestens den gesetzlichen Lohnanforderungen nachzukommen.“ Frage 8: Seit wann liegt der Antrag zur Einholung einer Genehmigung für das oben genannte Projekt beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten vor und in welchen Zeithorizont ist mit einer Bescheidung zu rechnen? Antwort zu 8: Der Antrag der BVG wurde am 14.11.2017 gestellt, mit einem Bescheid ist voraussichtlich im zweiten Quartal 2018 zu rechnen. Berlin, den 03.04.2018 In Vertretung Jens-Holger Kirchner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-13834 S18-13834a