Drucksache 18 / 13 838 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) vom 19. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. März 2018) zum Thema: Wo bleibt der Berliner Asbest? und Antwort vom 03. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Apr. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Andreas Otto (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13838 vom 19.03.2018 über Wo bleibt der Berliner Asbest? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Beteiligungsunternehmen des Landes Berlin und welche Baudienststellen des Landes Berlin entsorgen Schadstoffe (z.B. Asbest) auf Deponien, die durch Beteiligungsunternehmen (z.B. MEAB) des Landes Berlin betrieben werden? Antwort zu 1: Die Beteiligungsunternehmen und Baudienststelle werden im DV System und der Abfallüberwachung nicht gesondert erfasst. Es wird auf die Beantwortung der Frage 4 verwiesen. Frage 2: Gibt es eine generelle Anweisung oder Richtlinie, asbesthaltigen Sonderabfall bei der MEAB zu entsorgen? Antwort zu 2: Es gibt keine generelle Anweisung oder Richtlinie asbesthaltigen Sonderabfall bei der MEAB zu entsorgen. Die Zuweisung in eine geeignete Entsorgungsanlage erfolgt nach vorheriger Prüfung durch die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg Berlin (SBB) GmbH. Sie erfolgt unter Berücksichtigung der konkreten Zusammensetzung der asbesthaltigen Abfälle sowie der Annahmebedingungen der in Frage kommenden Entsorgungsanlagen. 2 Frage 3: Wie viele Tonnen asbesthaltiger Sonderabfall wurde jeweils in den Jahren 2016 und 2017 bei der MEAB entsorgt? Antwort zu 3: Die entsorgten Mengen verteilen sich wie folgt: 2016 4.689 to 2017 6.424 to Frage 4: Wie viele Tonnen asbesthaltiger Sonderabfall wurde jeweils in den Jahren 2016 und 2017 bei der MEAB entsorgt aus Vorhaben a) der HOWOGE b) der GESOBAU c) der GEWOBAG d) der DEGEWO e) der WBM f) der Stadt&Land g) der Berlinovo h) der BIM i) der einzelnen Bezirksämter? Antwort zu 4: Die Auswertung des bundesweit geführten Abfallüberwachungssystems ASYS ergab für die Jahre 2016 und 2017 die nachfolgend aufgeführten Mengen. Sofern die abgefragten Unternehmen nicht selbst als Abfallerzeuger im Nachweisverfahren auftreten, ist eine Auswertung ohne detaillierte Kenntnis nicht möglich. Sammelentsorgungen, d.h. Entsorgungen unter 20 t pro Jahr sind ebenso nicht im ASYS erfasst. Als Baudienststellen des Landes Berlin wurden die unten aufgeführten Senatsverwaltungen in die Tabelle aufgenommen. 2016 Erzeuger Menge(to) HOWOGE - GESOBAU 48,46 GEWOBAG - DEGEWO 540,86 WBM - Stadt & Land 259,64 Berlinovo - BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH 37,40 Bezirksamt Friedrichshain/Kreuzberg 11,30 Bezirksamt Lichtenberg 0,88 Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf 0,32 Bezirksamt Mitte 0,82 3 Bezirksamt Pankow 0,9 Bezirksamt Spandau 10,54 Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf 0,06 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abt. V 1,42 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Abt. V 31,08 943,68 2017 Erzeuger Menge(to) HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH 1.133,42 GESOBAU AG 20,16 GEWOBAG - DEGEWO 175,38 WBM - Stadt & Land 121,04 Berlinovo - BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH 32,96 Bezirksamt Friedrichshain/Kreuzberg 7,76 Bezirksamt Lichtenberg 2,46 Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf 2,44 Bezirksamt Mitte 29,88 Bezirksamt Pankow 0,36 Bezirksamt Reinickendorf 42,32 Bezirksamt Spandau 20,70 Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf 2,96 Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg 13,46 Bezirksamt Treptow-Köpenick 1,08 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abt. V 1,80 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Abt. V 53,06 1.661,24 Frage 5: Wo wurden asbesthaltige Sonderabfälle deponiert, die aus irgendwelchen Gründen nicht bei der MEAB gelagert werden können? Welche Gründe sind das? Antwort zu 5: Weitere relevante Entsorgungsanlagen für asbesthaltige Abfälle sind: Altablagerung Deponie Großziethen, Deponieklasse (DK) II IAG Ihlenberger Abfallentsorgungsgesellschaft mbH, Deponie Ihlenberg, DK III P-D Industriegesellschaft mbH, Deponie Puschwitzer Feld, DK III ABKO-Service GmbH (heute Nehlsen GmbH & Co. KG), Zwischenlager 4 Die asbesthaltigen Abfälle fallen in unterschiedlichen Zusammensetzungen an. Bei Asbestabfällen mit organischen Bestandteilen (z.B. Flex-Floor-Fußbodenplatten, asbesthaltige Dichtungsmassen) werden häufig die Grenzwerte der Deponieklasse II, bis zu denen die Deponien der MEAB und die Deponie Großziethen zugelassen sind, durch die Parameter Gesamtkohlenstoffgehalt (TOC), Glühverlust sowie Heizwert und gelöster organischer Kohlenstoff (DOC) überschritten. Es kommt dann nur die Ablagerung auf einer Deponie der Deponieklasse III oder in seltenen Fällen sogar nur noch eine untertägige Deponierung mit entsprechender Vorbehandlung in Frage. Frage 6: Wie ist die Kapazität der MEAB für die Deponierung von asbesthaltigen Sonderabfällen für die nächsten 15 Jahre? Antwort zu 6: Die Deponiestandorte Deetz, Vorketzin und Schöneiche der MEAB mbH sind darauf spezialisiert auf den Deponien Asbest anzunehmen und ordnungsgemäß abzulagern. Unter der Voraussetzung, dass sich die Bautätigkeiten der Länder Berlin und Brandenburg entsprechend linear weiterentwickeln wird und nach den derzeitigen Planungen der MEAB mbH kann davon ausgegangen werden, dass das vorhandene und geplante Deponievolumen der MEAB-Deponien auch in den nächsten 15 Jahren für die Ablagerung von Asbestabfällen aus der Region Berlin / Brandenburg ausreichen wird. Berlin, den 03.04.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-13838 S18-13838