Drucksache 18 / 13 843 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Daniel Wesener (GRÜNE) vom 21. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. März 2018) zum Thema: Mindestlohn für die Freie Szene II: Dynamisierung und Ausweitung von Honoraruntergrenzen und Antwort vom 04. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Apr. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Kultur und Europa Herrn Abgeordneten Daniel Wesener (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 13 843 vom 21. März 2018 über Mindestlohn für die Freie Szene II: Dynamisierung und Ausweitung von Honoraruntergrenzen Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Beabsichtigt der Senat, angesichts der allgemeinen Tarifentwicklung und Teuerung eine Dynamisierung der Höhe von Honoraruntergrenzen, wie sie bislang als „Empfehlung für Honoraruntergrenzen und Ausstellungshonorare“ bestehen, einzuführen? Falls ja, wie könnte ein entsprechendes Modell aussehen? Zu 1.: Die Empfehlungen basieren auf den Honoraruntergrenzen und Ausstellungshonoraren, die innerhalb der unterschiedlichen Verbände der Freien Szene erarbeitet wurden (z.B. Landesverband freie darstellende Künste Berlin e.V. (LAFT), Berufsverband bildender Künstler*innen Berlin e.V. (bbk), usw.). Die Verbände aktualisieren die Honoraruntergrenzen im Austausch mit der Senatsverwaltung für Kultur und Europa, um die Teuerung und Preisentwicklungen zu berücksichtigen. Erfahrungsgemäß werden die Honoraruntergrenzen und Ausstellungshonorare alle ein bis zwei Jahre geprüft und gegebenenfalls aktualisiert. 2. Bei welchen Maßnahmen der Kulturförderung findet die o.g. Empfehlung neben der alten Spartenoffenen Förderung Anwendung (bitte die entsprechenden Titel und ihre Bezeichnung im aktuellen Haushaltsplan/Einzelplan 08 benennen)? Beabsichtigt der Senat eine Ausweitung auf weitere Förderprogramme und um welche handelt es sich dabei? Seite 2 von 3 Zu 2.: Die Empfehlungen für Honoraruntergrenzen und Ausstellungshonorare werden in der Regel in allen Projektförderungen bzw. in den Förderprogrammen der Senatsverwaltung für Kultur und Europa berücksichtigt. 3. Beabsichtigt der Senat eine Ausweitung von Honoraruntergrenzen auf weitere künstlerische Sparten sowie eine Differenzierung nach Tätigkeitsfeldern und/oder nach beruflichen Erfahrungsstufen? Und wie bewertet der Senat in diesem Zusammenhang die Honorarordnung, die unlängst vom Netzwerk freie Literaturszene e.V. vorgeschlagen wurde? Zu 3.: Die Empfehlungen für die Honoraruntergrenzen und Ausstellungshonorare werden in den spartenspezifischen Verbänden festgelegt und aktualisiert. Dementsprechend werden auch mögliche Ausweitungsmöglichkeiten in den Verbänden identifiziert und in Abstimmung mit der Verwaltung festgelegt. Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa begrüßt die Ausweitung auf weitere künstlerische Sparten, wie die kürzlich erarbeitete Honoraranordnung vom Netzwerk freie Literaturszene. Die hier vorliegende differenzierte Aufteilung nach Tätigkeitsfeldern wird den Antragstellerinnen und Antragstellern zur Orientierung empfohlen, jedoch nicht bis ins Detail „verordnet“ werden. 4. Konnte der Senat zwischenzeitlich die zweistufige Evaluation der Umsetzung der o.g. Empfehlung abschließen (vgl. Drucksache 18/11 916 und hier die Antwort auf Frage 2)? Falls ja: Zu welchen Ergebnissen kommt diese Evaluation? Zu 4.: Die angestrebte Sensibilisierung im Hinblick auf die Honoraruntergrenzen und Ausstellungshonorare der Jurymitglieder der Spartenoffenen Förderung hat stattgefunden. Projektanträge, in denen die Honoraruntergrenzen missachtet werden, werden von den Jury- und Beiratsmitgliedern in der Regel nicht empfohlen. Die Prüfung der Mittelverwendung und somit auch der Honorarvergütungen ist im Rahmen der Prüfung des Verwendungsnachweises möglich, d.h. nach der Projektdurchführung. Bei der Spartenoffenen Förderung werden auch überjährige/mehrjährige Projekte gefördert. Bei den abgeschlossenen Projekten wurden in der Regel keine Abweichungen bei den Honoraren festgestellt, d.h., dass die im Finanzierungsplan für verbindlich erklärten Honorare auch tatsächlich umgesetzt und verausgabt worden sind. Bei den Projekten, die sich noch in der Umsetzungsphase befinden, liegen noch keine Ergebnisse vor. 5. Findet für die sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in der Projektförderung eine Einbeziehung in etwaige Tarif-Erhöhungen wie in der institutionellen Förderung statt? Wenn nicht: Plant der Senat dies zukünftig einzubeziehen? Seite 3 von 3 Zu 5.: Im Rahmen der Förderung durch die Senatsverwaltung für Kultur und Europa für Projekte der Freien Szene sind in der Regel bislang überwiegend keine sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse in den Finanzierungsplänen ausgewiesen. Vielmehr werden künstlerische Dienstleistungen auf der Grundlage von Honorarverträgen geregelt. In wenigen Ausnahmefällen, in denen in den Finanzierungsplänen sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse ausgewiesen sind, wird wie folgt verfahren: Bei Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfängern werden bei der Antragstellung grundsätzlich entsprechende Tarifanpassungen in den Kostenplänen der Projekte berücksichtigt bzw. anerkannt. Berlin, den 04.04.2018 In Vertretung Dr. Torsten Wöhlert Senatsverwaltung für Kultur und Europa S18-13843 S18-13843