Drucksache 18 / 13 846 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Mario Czaja (CDU) vom 21. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. März 2018) zum Thema: Weitere Entwicklung des Ortskerns Mahlsdorf und Antwort vom 05. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Apr. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Mario Czaja (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13846 vom 21. März 2018 über Weitere Entwicklung des Ortskerns Mahlsdorf Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Kenntnisse hat der Senat zum erarbeiteten Leitbild für den Ortskern Mahlsdorf? Antwort zu 1: Das Leitbild für den Ortskern Mahlsdorf ist dem Senat bekannt. Frage 2: Welche Auffassung vertritt der Senat zum Ansinnen, das erarbeitete Leitbild in eine Gestaltungssatzung zu überführen? Antwort zu 2: Das Ansinnen des Bezirks wird durch die Senatsverwaltung begrüßt. Die Umsetzung in eine Gestaltungsverordnung ist jedoch an bestimmte inhaltliche und rechtliche Voraussetzungen geknüpft, die es zu erfüllen gilt. So dürfen in der Gestaltungsverordnung beispielsweise ausschließlich gestalterische (keine städtebaulichen) Regelungen getroffen werden. Zudem ist eine inhaltliche Kongruenz mit betroffenen festgesetzten Bebauungsplänen herzustellen. Frage 3: Gibt es durch das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf ein Amtshilfeersuchen zur Unterstützung der Erarbeitung einer Gestaltungssatzung? 2 Antwort zu 3: Am 7. März 2014 hat das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf, vertreten durch den damaligen Bezirksstadtrat Gräff, bei der damaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt einen Antrag auf Untersuchung der Möglichkeiten des Erlasses einer Verordnung über die Gestaltung des Ortskerns Mahlsdorf im Bezirk Marzahn-Hellersdorf gestellt. Die Senatsverwaltung teilte dem Bezirk unter anderem die unter 2. genannten (durch den Vorschlag des Bezirks nicht erfüllten) Anforderungen an die Gestaltungsverordnung mit. Nach einem darauffolgenden Termin mit dem zuständigen Fachbereich ist der Bezirk nicht mehr an die Senatsverwaltung herangetreten. Frage 4: Welche Unterstützung kann der Senat bei der Erarbeitung der Gestaltungssatzung geben? Antwort zu 4: Gemäß § 12 Abs. 3 AGBauGB werden Gestaltungsverordnungen außerhalb eines Bebauungsplans von der für das Bauwesen zuständigen Senatsverwaltung erlassen. Frage 5: Welche Erfahrungen hat der Senat mit der Erarbeitung von Gestaltungssatzungen in anderen Ortsteilen von Berlin? Frage 6: In welchen Ortsteilen / Regionen Berlins gibt es bereits Gestaltungssatzungen? Antwort zu 5. und 6: Im Bezirk Mitte von Berlin existiert seit dem 21. August 2009 die Verordnung über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen an der Straße Unter den Linden, auf der Museumsinsel und im Bereich des Gendarmenmarktes (Baugestaltungsverordnung Historisches Zentrum). Frage 7: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, um den Schwerlastverkehr aus dem Ortskern Mahlsdorf herauszunehmen? Antwort zu 7: Eine Umfahrung würde zu Lasten des untergeordneten Straßenverkehrs in der Umgebung gehen. Zudem handelt es sich beim Straßenzug Hönower Straße – Mahlsdorfer Straße um eine Bundesstraße. Frage 8: Welche Möglichkeiten bestehen, um auf der Hönower Straße in Mahlsdorf die Mautpflicht für den Lkw- Verkehr einzuführen? 3 Frage 9: Wer trifft die Entscheidung, zusätzliche Straßen in die Mautpflicht aufzunehmen? Antwort zu 8 und 9: Die Zuständigkeit liegt beim Bund. Berlin, den 05.04.2018 In Vertretung Regula Lüscher ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen S18-13846 S18-13846