Drucksache 18 / 13 848 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stephan Schmidt (CDU) vom 21. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. März 2018) zum Thema: Individualrechtsgüter bei Gefahrenabwehr und Antwort vom 05. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Apr. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Stephan Schmidt (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13848 vom 21.03.2018 über Individualrechtsgüter bei Gefahrenabwehr Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Diese Schriftliche Anfrage betrifft wie bereits die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13679 (Fragen 2 bis 5) Sachverhalte, die teilweise außerhalb der Zuständigkeit und eigenen Kenntnis des Senats liegen. Er ist gleichwohl um eine Beantwortung bemüht. Frage 1: Wie erklärt der Senat die offensichtlich unterschiedliche Beschreibung und Bedeutung des Wortes „Individualrechtsgut“ in den Antworten auf die Schriftlichen Anfragen 18/13406 und 18/13679 (Frage 3), die sich beide auf die Gefahrenabwehr in Notfallsituationen beziehen? Antwort zu 1: Die unterschiedliche Beantwortung der Fragen zu Individualrechtsgütern ergibt sich aus dem inhaltlichen Zusammenhang und den unterschiedlichen Adressaten der Fragen. Die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13406 wurde durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport beantwortet. Hier ergibt sich ausdrücklich der Zusammenhang der Gefahrenabwehr durch die Berliner Feuerwehr. Die Frage 3 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/13679 wurde auf Bitte der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz um Zuarbeit durch das Bezirksamt Reinickendorf beantwortet. Der sich aus der Frage ergebende Zusammenhang bezieht sich auf die in der Siedlung Mäckeritzwiesen gelegenen Wohnhäuser als "Individualrechtsgut". Der Bezug zur Gefahrenabwehr im Sinne der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/13406 erschien hier nicht gegeben. 2 Dementsprechend gehören zu den Individualrechtsgütern im Zusammenhang mit der Gefahrenabwehr in Notfallsituationen entsprechend der Beantwortung der Schriftliche Anfrage Nr. 18/13406 insbesondere das Leben, die Gesundheit und bedeutende Sachwerte. Berlin, den 05.04.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-13848 S18-13848a