Drucksache 18 / 13 850 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tim-Christopher Zeelen (CDU) vom 21. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. März 2018) zum Thema: Situation der Kurzzeitpflege in Berlin und Antwort vom 28 . März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Apr. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Herrn Abgeordneten Tim-Christopher Zeelen (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13850 vom 21. März 2018 über Situation der Kurzzeitpflege in Berlin ________________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Kurzzeitpflegeplätze gibt es in Berlin (bitte Auflistung nach Bezirken)? 4 a) Wie viele Pflegekräfte arbeiten in der Kurzzeitpflege in Berlin (bitte Auflistung nach Bezirken)? Zu 1. und 4a): Die Anzahl der Kurzzeitpflegeplätze nach Bezirken ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen . Eine Statistik zur Anzahl der Pflegekräfte in den Kurzzeitpflegeeinrichtungen wird nicht geführt. Zur aktuellen tatsächlichen Personalvorhaltung liegen daher keine Informationen vor. In der Tabelle sind die vorzuhaltenden Pflegepersonalwerte laut Personalschlüssel ausgewiesen. Bezirk Kurzzeitpflegeplätze Anzahl Pflegekräfte nach Personalschlüssel vorzuhalten Friedrichshain-Kreuzberg 28 15,14 Lichtenberg 20 10,81 Marzahn-Hellersdorf 62 33,51 Mitte 44 23,78 Neukölln 39 21,08 Pankow 32 17,30 Reinickendorf 15 8,11 Spandau 65 35,14 Steglitz-Zehlendorf 19 10,27 Tempelhof-Schöneberg 18 9,73 Treptow-Köpenick 48 25,95 Gesamtergebnis 390 210,81 - 2 - 2 2. Wie hoch ist die Auslastung der angebotenen Kurzzeitpflegeplätze (bitte Auflistung nach Bezirken)? Zu 2.: Zur Auslastungssituation liegen keine aktuellen Daten vor. Im März hat die Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassen gemeinsam mit der Senatsverwaltung alle Kurzzeitpflegeeinrichtungen , die seit 2015 keine Entgeltverhandlungen durchgeführt haben, zu Verhandlungen aufgefordert. Aus den dazu einzureichenden Unterlagen wird dann auch die Auslastung erkennbar sein. 3. Wie lange müssen Antragsteller auf einen Kurzzeitpflegeplatz warten (bitte Auflistung nach Bezirken)? Zu 3.: Eventuelle Wartezeiten werden statistisch nicht erfasst. Wenn ein Kurzzeitpflegeplatz kurzfristig dringend benötigt und in der gewünschten Einrichtung kein Platz frei ist, werden in der Regel weitere Kurzzeitpflegeeinrichtungen kontaktiert . Wird ein Platz aufgrund der Verhinderung der Pflegeperson, z.B. wegen Erholungsurlaub , gesucht, besteht auch die Möglichkeit der Verhinderungspflege in einem Pflegeheim. 4 b) Können Kurzzeitpflegeplätze aufgrund von Personalmangel nicht angeboten bzw. belegt werden? 5. Liegen dem Senat Informationen vor, wenn ja, welche, wie groß der Fachkräftemangel in der Kurzzeitpflege in Berlin ist? Zu 4 b) und 5.: Ein Gesamtüberblick besteht nicht. Es ist bekannt, dass bei akutem Personalmangel, z.B. im Kontext krankheitsbedingter Ausfälle, für den betreffenden Zeitraum keine neuen Kurzzeitpflegegäste von der betroffenen Kurzzeitpflegeeinrichtung aufgenommen werden können . Berlin, den 28. März 2018 In Vertretung Barbara König Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung S18-13850 S18-13850