Drucksache 18 / 13 852 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) vom 21. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. März 2018) zum Thema: Chefsache?! und Antwort vom 03. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Apr. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 1 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13852 vom 21. März 2018 über Chefsache?! ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Treffen Berichte u.a. in der Abendschau vom 16.03.2018, im Tagesspiegel vom 17.03.2018 und in der Bild am Sonntag vom 18.03.2018 zu, dass gegen die Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei Berlin ein Abmahnungsverfahren eingeleitet und durchgeführt wurde und die Behördenleitung einen abmahnungsfähigen Sachverhalt erkannt hat und eine Abmahnung wegen nicht angezeigter Nebentätigkeit und damit verbundener Nebeneinkünfte aussprechen wollte? 2. Kam es zu dieser arbeitsrechtlichen Maßnahme? Wenn nein, warum nicht? 3. Ist der Innensenator mit diesem Vorgang befasst? Wenn ja, warum? Zu 1 bis 3.: Der Senat bittet um Verständnis dafür, dass über Personaleinzelangelegenheiten im Rahmen der Schriftlichen Anfragen keine Auskunft erteilt wird. Berlin, den 03. April 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-13852 S18-13852a