Drucksache 18 / 13 854 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) vom 19. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. März 2018) zum Thema: Fehlende Beleuchtung auf Autobahn-Teilabschnitten in Berlin und Antwort vom 06. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Apr. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13854 vom 19.03.2018 über Fehlende Beleuchtung auf Autobahn-Teilabschnitten in Berlin Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Warum ist die Autobahn in Berlin auf Teilabschnitten nicht beleuchtet? Antwort zu 1: Es gibt keine rechtliche Grundlage dafür, die Bundesautobahnen zu beleuchten. Jedoch kann eine Straßenbeleuchtung auf Bundesautobahnen in Ausnahmefällen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit in Dunkelstunden sowie zur Reduzierung des nächtlichen Unfallrisikos erforderlich sein. Zur Feststellung der Notwendigkeit der Beleuchtung der Bundesautobahnen im Berliner Stadtgebiet wurde vom Land Berlin ein mit dem Bund abgestimmtes Gutachten in Auftrag gegeben, aus dem hervorgeht, dass, mit Ausnahme von drei Streckenabschnitten, eine Beleuchtung der Berliner Bundesautobahnen erforderlich ist. Frage 2: Wer hat für die Beleuchtung der Bundesautobahn die Kosten seit einschließlich 2009 getragen und wie hoch waren diese (im Falle einer Kostenteilung bitte die absoluten Zahlen und die prozentuale Aufteilung angeben)? Antwort zu 2: Entsprechend eines bestehenden Vertrages wurden die jährlichen Kosten für die Beleuchtungsanlagen der Berliner Bundesautobahnen mit Ausnahme der Tunnelbeleuchtung einschließlich der Adaptationsstrecken bis einschließlich 2011 vollständig vom Land Berlin getragen. 2 Nach der Kündigung des Vertrages und unter Wertung des vorliegenden Gutachtens wurden die Kosten mit Ausnahme der vorgenannten drei Streckenabschnitte vom Bund getragen. In 2016 betrugen die Gesamtkosten für die Beleuchtungsanlagen auf den Berliner Bundesautobahnen ca. 640.000 €, wovon der Kostenanteil des Bundes ca. 94 % beträgt. Frage 3: Wie ist der Stand der Verhandlungen zwischen Bund und dem Land Berlin über Unterhaltskosten der BAB- Beleuchtung? Frage 4: Ist dem Senat bekannt, ob das vom Bund beauftragte Gutachten von der Bundesanstalt für Straßenwesen neue Erkenntnisse (auch zur Notwendigkeit der Beleuchtung) hervorgebracht hat und gegebenenfalls welche ? Antwort zu 3 und 4: Der Bund hat mitgeteilt, dass er mit einem gesonderten Gutachten die Bundesanstalt für Straßenwesen beauftragen möchte. Ein weiterer Stand ist dem Senat nicht bekannt. Berlin, den 06.04.2018 In Vertretung Jens-Holger Kirchner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-13854 S18-13854a