Drucksache 18 / 13 855 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Evers (CDU) vom 20. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. März 2018) zum Thema: Bundesaltenplan und Folgen der vorläufigen Haushaltswirtschaft und Antwort vom 05. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Apr. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Herrn Abgeordneten Stefan Evers(CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13855 vom 20.03.2018 über Bundesaltenplan und Folgen der vorläufigen Haushaltswirtschaft ________________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Folgen hatte die vorläufige Haushaltsführung des Bundes ab dem 1. Januar 2018 bisher für Berlin? Zu 1.: Im Zuge der vorläufigen Haushaltsführung ist die Bundesregierung gemäß Art. 111 Grundgesetz bis zum Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes ermächtigt, alle Ausgaben zu leisten, die nötig sind, um gesetzlich bestehende Einrichtungen zu erhalten und gesetzlich beschlossene Maßnahmen durchzuführen sowie die rechtlich begründeten Verpflichtungen des Bundes zu erfüllen. Ebenfalls ist die Bundesregierung ermächtigt, alle Ausgaben zu leisten, die nötig sind, um Bauten, Beschaffungen und sonstige Leistungen fortzusetzen oder Beihilfen für diese Zwecke weiter zu gewähren, sofern durch den Haushaltsplan eines Vorjahres bereits Beträge bewilligt worden sind. Insofern gab es während der noch nicht abgeschlossenen Regierungsbildung auf Bundesebene keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen auf das Land Berlin oder auf konkrete Vorhaben und Projektplanungen . Auch bei den laufenden Zahlungsströmen im Rahmen der Bund-Länder- Finanzbeziehungen (Steuerverteilung, Finanzausgleich etc.) gibt es keine Auswirkungen. 2. Ist das Land Berlin über Folgen der vorläufigen Haushaltsführung des Bundes seitens des Bundes informiert worden und wenn ja, wann, von wem und in welcher Form? Zu 2.: Nein. 3. Sind dem Senat die Empfänger von Zuschüssen und sonstigen Leistungen nach dem Bundesaltenplan im Jahr 2017 bekannt und wenn ja, um wen handelt es sich, was sind die Gegenstände der jeweiligen Förderung und wie hoch sind die jeweiligen Förderbeträge? - 2 - 2 Zu 3.: Die Richtlinie für den Bundesaltenplan wurde im Jahr 2009 durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) erlassen. Es ist ein Förderprogramm des Bundes. Aus diesem Grund sind der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung die Empfängerinnen und Empfänger von Zuschüssen im Jahr 2017 nicht bekannt. 4. Welchen Förderanträgen für Zuschüsse und sonstige Leistungen nach dem Bundesaltenplan ist nach Kenntnis des Senats im Jahr 2017 nicht stattgegeben worden? Zu 4.: Der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung liegen keine Kenntnisse zum Bewilligungs- und Ablehnungsverfahren des BMFSFJ vor. 5. Welche Fördermaßnahmen sind nach Kenntnis des Senats für 2018 von Antragstellern im Land Berlin beantragt worden und in welcher Höhe? Zu 5.: Antragsberechtigt sind Verbände und Organisationen, die seniorenpolitisch tätig sind. Anträge nach dem Bundealtenplan sind in der Regel bis 12 Wochen vor Beginn der Maßnahme an das BMFSFJ zu richten. Der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung liegen daher keine Kenntnisse über die Anzahl Berliner Anträge und der jeweils beantragten Summen für 2018 vor. 6. Welchen Förderanträgen ist für 2018 nicht stattgegeben worden? Zu 6.: Siehe Frage 4. 7. Waren bzw. sind Zuschüsse und sonstige Leistungen des Bundes nach den Richtlinien für den Bundesaltenplan vom 17. Februar 2009 von der vorläufigen Haushaltsführung erfasst? 8. Wenn ja, inwieweit sind die Zuwendungsempfänger des Jahres 2017 bzw. die Antragsteller des Jahres 2018 über die Auswirkungen der vorläufigen Haushaltsführung informiert worden? Zu 7. und 8.: Der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung liegen dazu keine Kenntnisse vor. - 3 - 3 9. Welche Stellen in der Berliner Verwaltung betreuen die Zuwendungswendungsempfänger in Zusammenhang mit dem Bundesaltenplan oder stehen als Ansprechstellen zur Verfügung? Zu 9.: Für die Zuwendungswendungsempfängerinnen und -empfänger steht als Ansprechpartner das BMFSFJ zur Verfügung. 10. Wie wirkt der Senat darauf hin, dass der Bundesaltenplan im Land Berlin zur Anwendung gebracht wird? Zu 10.: Die Richtlinie für den Bundesaltenplan ist ein Förderprogramm des Bundes. Die Zuständigkeit für die Bundesförderungen liegt beim BMFSFJ. Berlin, den 05. April 2018 In Vertretung Barbara König Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung S18-13855 S18-13855a