Drucksache 18 / 13 857 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Danny Freymark (CDU) und Stephan Standfuß (CDU) vom 19. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. März 2018) zum Thema: Nutzung öffentlichen Straßenlandes in den Berliner Bezirken und Antwort vom 03. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Apr. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Danny Freymark und Herrn Abgeordneten Stephan Standfuß (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13857 vom 19. März 2018 über Nutzung öffentlichen Straßenlandes in den Berliner Bezirken Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nur teilweise aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine umfassende Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher zu den Fragen 1 bis 5 zusätzlich die Bezirksämter von Berlin um Stellungnahmen gebeten, die dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie werden nachfolgend in ihren wesentlichen Teilen wiedergegeben. Frage 1: Nach welchen Kriterien wird in den Berliner Bezirken die Sondernutzung des öffentlichen Straßenlandes für Veranstaltungen, wie zum Beispiel Sportevents ermöglicht? Antwort zu 1: Die Straßenbaubehörde des jeweiligen Bezirksamts beurteilt die Fragen der Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes im Rahmen der Anhörung gemäß § 13 Berliner Straßengesetz (BerlStrG) in jedem Einzelfall unter Berücksichtigung von Art und Umfang der beantragten Veranstaltung, der örtlichen Gegebenheiten und prüft, ob der Sondernutzung überwiegende öffentliche Interessen entgegenstehen. Darüber hinaus haben die Bezirksämter Charlottenburg-Wilmersdorf und Mitte von Berlin besondere Konzepte zu verbindlichen Festlegungen (Kriterien) für bestimmte Bereiche des Bezirks, welche Sondernutzungen zugelassen werden können (gegebenenfalls unter Auflagen) und welche Sondernutzungen generell ausgeschlossen werden, beschlossen. 2 Frage 2: Wie werden diese Kriterien gewichtet und welche Rolle spielen dabei der Zeitpunkt der Anmeldung der Veranstaltung sowie bei jährlich stattfindenden Veranstaltungen deren Historie am Veranstaltungsort? Es wird um eine Aufstellung nach Bezirken gebeten. Antwort zu 2: Grundsätzlich muss in jedem Einzelfall eine sorgfältige Abwägung der Interessen des Veranstalters und der Interessen der Allgemeinheit an der Aufrechterhaltung eines geordneten Verkehrs erfolgen. Zudem spielt die Sicherheit, einschließlich der Verkehrssicherheit, bei Veranstaltungen im öffentlichen Straßenland eine entscheidende Rolle. Eine Gewichtung wird hinsichtlich der Bedeutung der Veranstaltung für das Land Berlin vorgenommen (internationale Sportevents, Leichtathletik-Europameisterschaften, Veranstaltungen, die die Hauptstadtfunktion Berlins in besonderer Weise repräsentieren). Der Zeitpunkt der Anmeldung der Veranstaltung und die Historie spielen im Erlaubnisprüfverfahren nur eine untergeordnete Rolle, zum Beispiel in Bezug auf erkennbar zeitgleiche Veranstaltungsanträge oder Kollisionen mit Demonstrationen / Kundgebungen nach dem Versammlungsgesetz, Bauvorhaben an gleicher Stelle oder anderen bereits langfristig vorgeplanten konkurrierenden Ereignissen. Stets wichtig ist auch, ob die vom Veranstalter eingereichten Antragsunterlagen vollständig sind, damit die zuständige Behörde eine abschließende Prüfung der Genehmigungsfähigkeit vornehmen kann. Aufgrund des hohen Verwaltungsaufwandes, der Beteiligung anderer Behörden und den notwendigen Abstimmungen wird - je nach Größe der Veranstaltung - empfohlen, den Antrag in der Regel mindestens circa sechs bis acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn einzureichen. Eine differenzierte Aufstellung nach Bezirken ist nicht möglich. Eine Statistik über den Zeitpunkt von Anmeldungen oder der Historie bei jährlich stattfindenden Veranstaltungen wird nicht geführt. Frage 3: Welche Anträge zur Durchführung von Veranstaltungen auf öffentlichem Straßenland wurden in den vergangen zwei Jahren abgelehnt und warum? Antwort zu 3: Eine Statistik über abgelehnte Anträge wird nicht geführt. Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin lehnte grundsätzlich Anträge ab, die aufgrund des bestehenden Sondernutzungskonzepts ausgeschlossen sind. Im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg wurden a) im Jahr 2016 elf Anträge abgelehnt, davon - neun wegen nicht genehmigungsfähiger Sondernutzungen, - zwei wegen zu kurzfristiger Antragstellung; b) im Jahr 2017 wurden neununddreißig Anträge abgelehnt, davon - fünfundzwanzig Sondernutzungen nicht genehmigungsfähig, - sieben Anträge zu kurzfristig gestellt, - zwei Anträge wegen parallel bereits genehmigter Veranstaltungen, 3 - zwei weitere wegen andauernder Baumaßnahmen, - ein Antrag wegen denkmalschutzrechtlicher Belange, - ein Antrag wegen zeitgleich angemeldeter Demonstration und - ein Antrag wegen mangelhafter Sicherheitsmaßnahmen. Das Bezirksamt Spandau von Berlin hat a) im Jahr 2016 zwei Anträge abgelehnt, davon - einen Antrag wegen ungeeignetem Standort, - einen Antrag wegen verspäteteter und unvollständiger Antragstellung; b) im Jahr 2017 einen Antrag wegen verspäteter und unvollständiger Antragstellung abgelehnt. In anderen Bezirken wurden keine Anträge abgelehnt. Dies wird teilweise auf die Beratungen bei Antragstellung, z.B. Verlegung des Veranstaltungszeitraums oder des Standortes bei zeitgleichen Veranstaltungen, zurückgeführt. Frage 4: Wo können sich Vereine, Initiativen etc. über die jeweils geltenden Anmeldeformalitäten informieren? Antwort zu 4: Bei der jeweiligen bezirklichen Straßenverkehrsbehörde, bei der Verkehrslenkung Berlin (bei Veranstaltungen im übergeordneten Straßennetz), den zentralen Anlaufstellen der bezirklichen Ordnungsämter, beim Straßenbaulastträger, Fachbereich Tiefbau sowie auf den Internetseiten der vorgenannten Behörden. In der Regel ist auch eine Information über das Internetportal „ www.berlin.de“ oder über das „Serviceportal Berlin“ (https://service.berlin.de/, Auswahl über „Dienstleistungen“ und „Veranstaltung Erlaubnis“) möglich. Die PDF-Dateien stehen auch zum Download zur Verfügung. Frage 5: Welche Institutionen sind an den Genehmigungsprozessen beteiligt? Antwort zu 5: In der Regel sind im betreffenden Bezirk die Straßenverkehrsbehörde, gegebenenfalls die Verkehrslenkung Berlin (VLB), in Einzelfällen die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) beteiligt. Nachfolgend werden weitere, in unterschiedlichen Konstellationen beteiligte Behörden und Institutionen genannt. Die Beteiligung ist im Einzelfall abhängig von Art und Umfang der beantragten Veranstaltung. Das bezirkliche Umwelt- und Naturschutzamt, das bezirkliche Bauaufsichts -und Denkmalschutzamt, das Gewerbeamt (auch Veterinär- und Lebensmittelaufsicht) des Ordnungsamtes, die „Deutsche Bahn AG“ (S-Bahn), die Senatsverwaltung für Inneres und Sport, die Lärmschutzbehörde, die Berliner Forsten, die Polizei, die Taxiinnung Berlin, die Berliner Feuerwehr, die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), „Deutsches Rotes Kreuz e.V.“ (DRK), die Verwaltung des Deutschen Bundestages, Botschaften. Daneben werden in Einzelfällen auch Anwohner und anliegende Gewerbebetriebe beteiligt. 4 Frage 6: Gibt es Überlegungen seitens des Senats, Sportvereine bei der Austragung von Veranstaltungen im öffentlichen Raum finanziell zu unterstützen? Antwort zu 6: Berlin unterstützt nach den Vorgaben der Richtlinien für die Förderung von nationalen und internationalen Sportveranstaltungen in Berlin (Sportförderrichtlinien Veranstaltungen - SFR V) förderungswürdige Sportorganisationen auch finanziell, wenn deren Veranstaltungen im Sinne der Stadtrendite im besonderen Interesse des Landes Berlin liegen. Dies kann auch Sportveranstaltungen im öffentlichen Raum betreffen. Berlin, den 03.04.2018 In Vertretung Jens-Holger Kirchner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-13857 S18-13857a