Drucksache 18 / 13 862 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) vom 22. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. März 2018) zum Thema: Berliner Funklöcher und Antwort vom 05. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Apr. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Herrn Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13 862 vom 22.03.2018 über Berliner Funklöcher ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Deutsche Telekom, Vodafone und Telefonica um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Die Beantwortung erfolgt auf Grundlage der Stellungnahmen der Deutschen Telekom und Telefonica. 1. Gibt es auch in Berlin „Funklöcher“, d.h. Gegenden der Stadt, in denen mindestens 200 dort leben dende Bürgerinnen und Bürger dauerhaft kein stabiles Mobilfunknetz haben? 2. Wie verteilen sich diese Gegenden auf die zwölf Bezirke Berlin? 3. Welche Dauerkleingartenanlagen sind betroffen? Aufgeteilt nach Bezirken. Zu 1. - 3.: Der Senat verfügt über keine eigenen Erkenntnisse in diesem Bereich. Eine Abfrage unter den Mobilfunkoperatoren ergab folgendes Bild: Antwort der Deutschen Telekom: „Technologiebedingt wird es im Mobilfunk immer Versorgungslücken geben. Eine Aufstellung einzelner unzureichend versorgter Bereiche können wir mit Hinweis auf die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (BuGG)nicht zur Verfügung stellen. Davon unabhängig können sich Bürgerinnen und Bürger über folgenden Link www.telekom.de/breitbanausbau individuell über den Stand der Breitband- bzw. auch Mobilfunkversorgung der Telekom Deutschland informieren .“ Antwort von Telefonica: „Das Mobilfunknetz in Berlin ist engmaschig ausgebaut. Dauerhafte „Funklöcher“ sind nicht bekannt. Durch Umbaumaßnahmen und technische Defekte kann es zu vorübergehenden Einschränkungen kommen. 2 Wir arbeiten derzeit intensiv an unserem Mobilfunknetz in Berlin, um die Konsolidierung der Netze von o2 und E-Plus abzuschließen und die mobile Breitbandversorgung weiter zu verbessern. Wegen des gut ausgebauten Mobilfunknetzes in Berlin sollten auch die Kleingartenanlagen ausreichende Mobilfunkversorgung haben. Allerdings sind solche Anlagen kein primäres Versorgungsziel, so dass keine spezifischen Daten über ihre Versorgung erhoben werden.“ 4. Ist dem Senat beispielsweise dieses Problem für die Kleingartenanlage am Teufelsberg bekannt? Zu 4.: Dem Senat liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. Eine Anfrage der Mobilfunkoperatoren ergab folgendes: Antwort der Deutschen Telekom: Im Netz der Telekom Deutschland sollte es keine Versorgungsprobleme geben“ Antwort von Telefonica: „Im Gartenverein Grunewald ist die Versorgung mit GSM und LTE gut (UMTS eingeschränkt).“ 5. Hält der Senat Art und Umfang der Netzabdeckung in der deutschen Hauptstadt für befriedigend, gerade im Vergleich zu anderen internationalen Metropolen? 6. Wenn nein, was wird er unternehmen, um moderne Mobilkommunikation überall zu gewährleisten? 7. Wenn ja, warum hält der Senat mobile Erreichbarkeit im 21. Jahrhundert z.B. für die Akquise bei Selbstständigen oder Rufbereitschaft von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nicht für einen Teil der grundlegenden Infrastruktur? Zu 5. – 7.: Der Senat von Berlin hat keine eigenen Messungen zur Mobilfunkabdeckung oder Vergleiche der Netzabdeckung zu anderen Metropolen hergestellt. Die Versorgungsauflagen aus der Frequenzversteigerung der Bundesnetzagentur aus dem Jahre 2015 sehen vor, dass bis Ende 2019 eine LTE-Haushaltsabdeckung von 98% erreicht werden muss. Die Deutsche Telekom gibt in Ihrer Antwort eine Mobilfunkabdeckung in Berlin von 99,9% an. Berlin, den 05.04.2018 In Vertretung Christian R i c k e r t s .......................................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe S18-13862 S18-13862a