Drucksache 18 / 13 865 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 19. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. März 2018) zum Thema: Organisierte Kriminalität in Berlin – Korruptionsbekämpfung (II) und Antwort vom 09. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Apr. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13 865 vom 19. März 2018 über Organisierte Kriminalität in Berlin – Korruptionsbekämpfung (II) --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Ermittlungsverfahren liefen seit 2010 bis heute im Bereich der Spezialabteilung der Staatsanwaltschaft Berlin im Zuge der Korruptionsermittlung? (Aufstellung nach Jahren erbeten.) Zu 1.: Aufgrund der bestehenden Fristen zur Löschung von Daten in Strafverfahren lassen sich valide Angaben erst für den Zeitraum ab 2013 treffen. Im Bereich der innerhalb der Staatsanwaltschaft Berlin für Korruptionsdelikte zuständigen Spezialabteilung 243 fielen im folgenden Umfang Ermittlungsverfahren an, die mit dem Verfahrensmerkmal „KOR“ im Aktenverwaltungssystem MESTA (Mehrländer-Staatsanwaltschafts-Automation) gekennzeichnet wurden: Jahr 2013 2014 2015 2016 2017 Anzahl 111 101 82 95 109 Die Abweichungen zu den Anzahlen an Verfahren mit Korruptionsbezug, die im Tätigkeitsbericht der Zentralstelle Korruptionsbekämpfung der Generalstaatsanwaltschaft Berlin genannt werden, ergeben sich u. a. aufgrund von Verfahren, die nicht in der Abteilung 243 geführt werden. 2. Wie viele Anklageerhebungen und Verurteilungen gab es zwischen 2010 und heute mit Bezug auf die Korruptionsbekämpfung in Berlin? Zu 2.: Für die Angaben zu den Jahren vor 2015 wird auf die Antwort zu Frage 2 der Schriftlichen Anfrage Nr. 17/17062 verwiesen. Ab 2015 lautet die Anzahl an Anklagen bzw. Anträgen auf Erlass eines Strafbefehls: 2 Jahr 2015 2016 2017 Anzahl 12 15 11 Dabei ist anzumerken, dass unter Umständen mehrere Verfahren in eine Anklage bzw. einen Antrag auf Erlass eines Strafbefehls münden können. Dem gegenüber stehen folgende Verurteilungen: Vollstreckungsart 2015 2016 2017 Freiheitsstrafe ohne Bewährung 1 1 0 Jugendstrafe mit Bewährung 0 1 0 Verwarnung mit Strafvorbehalt (§ 59 Strafgesetzbuch) 0 2 0 Geldstrafe 5 8 6 Freiheitsstrafe mit Bewährung 1 0 2 Summe 7 12 8 3. Gegen welche Bezirks- und Senatsverwaltungen richteten sich Korruptionsermittlungen in den letzten acht Jahren? (Aufstellung nach Jahren erbeten.) 4. Wurden in den letzten acht Jahren Beamt/innen oder Angestellte wegen Fällen von Korruption verurteilt und wenn ja, wie viele? (Aufstellung nach Jahren erbeten.) Zu 3. und 4.: Die zur Beantwortung dieser Fragen erforderlichen Daten werden in MESTA nicht erfasst, so dass hierzu keine Angaben gemacht werden können. 5. Wie vielen Fällen bzw. Hinweisen ist die Zentralstelle der Korruptionsbekämpfung in den letzten acht Jahren nachgegangen? (Aufstellung nach Jahren erbeten.) Zu 5.: Bei der Zentralstelle Korruptionsbekämpfung bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin sind in den letzten acht Jahren insgesamt 681 Strafanzeigen und Hinweise eingegangen , die der Leiter der Zentralstelle nach entsprechender Prüfung der Staatsanwaltschaft Berlin beziehungsweise den örtlich zuständigen Staatsanwaltschaften im Bundesgebiet sowie den zuständigen Verwaltungen zur Durchführung anlassbezogener Prüfungen zugeleitet hat. Diese Strafanzeigen und Hinweise verteilen sich auf die Jahre 2010 bis 2017 wie folgt: Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 Anzahl 68 101 183 83 61 Jahr 2015 2016 2017 Anzahl 101 48 36 6. Wie viele Hinweise erhielt der Vertrauensanwalt zur Bekämpfung der Korruption in Berlin seit 2011? (Aufstellung nach Jahren erbeten.) 3 Zu 6.: Seit 1. August 2017 nimmt Rechtsanwalt Tietz die Funktion des Vertrauensanwalts wahr. Im Zeitraum Oktober 2011 bis 31. März 2016 hat Rechtsanwalt Dr. Partsch diese Funktion wahrgenommen. Zwischen dem 1. April 2016 und 31. Juli 2017 gab es keinen Vertrauensanwalt in Berlin. Im Zeitraum Oktober 2011 bis 31. Januar 2018 haben die beiden Vertrauensanwälte insgesamt 299 Hinweise erhalten, die sich wie folgt aufteilen: Zeitraum 10/2011 bis 06/2012 07/2012 bis 12/2012 2013 2014 2015 Anzahl 52 23 37 73 84 Zeitraum 01/2016 bis 03/2016 08/2017 bis 01/2018 Anzahl 14 16 7. Wie viele Anklagen wurden auf Grundlage der Hinweise an den Vertrauensanwalt in dieser Zeit erhoben? Zu 7.: In einem der insgesamt 20 Fälle, in denen aufgrund eines Hinweises des Vertrauensanwaltes ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, ist Anklage gegen zwei Beschuldigte erhoben worden. Ein weiteres Verfahren wurde an eine andere Staatsanwaltschaft abgegeben. Über den Ausgang dieses Verfahrens ist dem Senat nichts bekannt. In einem Verfahren dauern die Ermittlungen noch an. 8. Wie viele Verurteilungen gab es im Land Berlin in den letzten acht Jahren aufgrund von Korruptionsverfahren ? (Aufstellung nach Jahren erbeten.) Zu 8.: Es wird auf die Aufstellung zu Frage 2 verwiesen. 9. Welche konkreten Maßnahmen werden ergriffen um das Dunkelfeld der Korruption in Berlin zu erhellen? (Aufstellung erbeten.) Zu 9.: Folgende Maßnahmen hat der Senat ergriffen bzw. wird der Senat ergreifen, um das Dunkelfeld im Bereich der Korruptionsdelikte aufzuhellen: - Die Einführung des Vertrauensanwaltes für die Berliner Verwaltung, - die Einrichtung des anonymen Hinweisgebersystems für Korruptionsdelikte, - die ständige Arbeit innerhalb der Prüfgruppen zur Korruptionsbekämpfung in der Berliner Hauptverwaltung, die bei jeder Senatsverwaltung einschließlich der Senatskanzlei bestehen, - die Reflektion der Arbeit der Prüfgruppen im Hinblick auf die wachsenden Anforderungen durch die Anti-Korruptions-Arbeitsgruppe bei der Generalstaatsanwalt und - auf Anregung der Anti-Korruptions-Arbeitsgruppe wird die Einführung der forensischen Datenanalyse zur Aufdeckung korruptiver Handlungsweisen in den Berliner Verwaltungen vorbereitet. 4 10. Soll ein anonymes Hinweisgebersystem eingeführt werden, um erfolgreich gegen Korruption vorgehen zu können und wenn ja, bis wann soll dies umgesetzt werden? Zu 10.: Das webgestütze anonyme Hinweisgebersystem für Korruptionsdelikte ist bereits am 9. Februar 2015 unter der Leitung des Landeskriminalamts Berlin in Betrieb gegangen. Es ist im Internet unter der Adresse www.lka-hinweisgebersystem.de aufrufbar. Berlin, den 9. April 2018 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung S18-13865 S18-13865a