Drucksache 18 / 13 866 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marion Platta (LINKE) vom 22. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. März 2018) zum Thema: Wenn Hilfe Hilfe braucht – Umgang mit Obdachlosigkeit in Berlin und Antwort vom 09. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Apr. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Frau Abgeordnete Marion Platta (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13866 vom 22. März 2018 über Wenn Hilfe Hilfe braucht – Umgang mit Obdachlosigkeit in Berlin ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Warum gibt es obdachlose Menschen in der Stadt? Zu 1.: Die Gründe für Obdachlosigkeit sind vielfältig und zum Teil sehr individuell. Am Beginn stehen in der Regel Lebensverhältnisse, die zum Verlust des angestammten Wohnraumes führen. Sowohl die Mietpreisentwicklung als auch der allgemein angespannte Wohnungsmarkt (insbesondere für bezahlbaren Wohnraum) können dafür ursächlich sein. Der wachsende Anteil am Einkommen, der für die Wohnungskosten aufgewendet werden muss, kann Haushalte in die Überschuldung einschließlich Mietschulden führen. Auf der individuellen Ebene können kritische Lebensereignisse sowohl Ursache der Wohnungslosigkeit als auch Folge derselben sein und weitere soziale Schwierigkeiten darstellen. Kritische Lebensereignisse können beispielsweise Erwerbslosigkeit, Trennungen, Krankheiten/ Suchtproblematiken sein. Damit im Zusammenhang steht häufig die Fähigkeit, Hilfestellungen im sogenannten Regelsystem selbst suchen bzw. annehmen zu können oder zu wollen. Ebenso kann ein Zuzug nach Berlin, ohne dass Wohnraum bereits vorhanden ist oder angemietet werden konnte, in Obdachlosigkeit münden. In der Stadt werden in der jüngeren Vergangenheit zugezogene EU-Bürgerinnen und EU-Bürger als obdachlose Personengruppe wahrgenommen, die im Rahmen der Freizügigkeit nach Berlin gekommen sind und weiterhin kommen. Durch die Neufassung des Leistungsrechtes (SGB II und XII) sind die Leistungsausschlüsse für arbeitssuchende Unionsbürgerinnen und Unionsbürger ausgeweitet worden. Folge ist, dass bis auf ein Überbrückungsgeld von max. einem Monat keine weiteren Ansprüche 2 auf Regelleistungen bestehen. Auch diese Entwicklung kann Obdachlosigkeit in Berlin verstärken. 2. Hat das Land Berlin eine Fürsorgepflicht gegenüber obdachlosen Menschen? Wenn ja, in welcher Form und nach welchen gesetzlichen Grundlagen wird diese wahrgenommen? Zu 2.: Die Bezirksämter sind gemäß Nr. 19 Zuständigkeitskatalog des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (ASOG Bln) verantwortlich für die Ordnungsaufgaben bei Wohnungslosigkeit soweit keine Zuständigkeit für Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Ausländerinnen und Ausländer beim Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) besteht. Die ordnungsrechtliche Aufgabe der Unterbringung Wohnungsloser in eine Notunterkunft dient dem Schutz vor Selbstgefährdung des Lebens bzw. der Gesundheit bei wohnungslosen Personen. Die unfreiwillige Obdachlosigkeit begründet die sachliche Zuständigkeit der Polizei- und Ordnungsbehörden, Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Beseitigung der Obdachlosigkeit durchzuführen. Im Rahmen der Unterbringung von Obdachlosen wird zwischen freiwilliger und unfreiwilliger Obdachlosigkeit unterschieden. Von einer „freiwilligen Obdachlosigkeit“ wird dann ausgegangen, wenn die Entscheidung der/des Einzelnen zu Grunde liegt, Tag und Nacht im Freien leben zu wollen. Diese Entscheidung ist – als Ausdruck des verfassungsrechtlich geschützten Rechtes auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit gemäß Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) – behördlich zu respektieren. Das Selbstbestimmungsrecht des einzelnen Menschen verbietet es in diesem Fall den staatlichen Organen, der/dem Einzelnen Hilfe gegen ihren/seinen Willen aufzuzwingen. Ziel der oben genannten Maßnahmen ist die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit, zur der in ihrer individualbezogenen Schutzrichtung auch die Unverletzlichkeit der subjektiven Rechte und Rechtsgüter der/des Einzelnen gehören. Zu diesen Rechten gehört insbesondere auch das Recht auf Leben und die körperliche Unversehrtheit gemäß Art. 2 Abs. 2 GG. In Notlagen besteht daher die Pflicht des Staates zur Erhaltung der notwendigen Lebensbedingungen die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Mit Blick auf die Obdachlosigkeit ist der Staat insoweit verpflichtet, eine Unterkunft bereitzustellen, die Schutz vor den Unbilden des Wetters bietet, Raum für die notwendigsten Lebensbedürfnisse lässt und die insgesamt den Anforderungen an eine menschenwürdige Unterkunft entspricht. Im Fall einer unfreiwilligen Obdachlosigkeit muss der oder dem Betroffenen durch das zuständige Bezirksamt aufgrund der Bestimmungen § 17 Absatz 1 Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) i. V. m. Nr.19 Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben (ZustKatOrd) eine Unterkunftsmöglichkeit angeboten bzw. zugewiesen werden. 3. Gibt es nähere, gern auch aktuelle Untersuchungen zur Lage von Obdachlosen/Wohnungslosen in Berlin? Wenn ja, bitte nachvollziehbare Quellen angeben. Zu 3.: Die Veröffentlichungen der BAG Wohnungslosenhilfe e. V. sind sowohl für Verschaffung eines groben Überblicks als auch für die vertiefte Lektüre zu Fachthemen empfohlen. Darüber hinaus liegen Publikationen der Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung e.V./GISS aus Bremen. Darüber hinaus hat die Humboldt-Universität zu Berlin eine Fallstudie Berlins zu Zwangsräumungen veröffentlicht. Auch die Alice Salomon Hochschule Berlin forscht und veröffentlicht regelmäßig zu Themen der Wohnungslosenhilfe. Des Weiteren liegen Veröffentlichungen von unterschiedlichen Akteuren der Berliner Wohnungslosenhilfe, 3 wie z. B. den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege in Berlin oder der Landesarmutskonferenz Berlin vor. Zudem bietet das Statistik Service-Ost der Bundesagentur für Arbeit die Möglichkeit Datensätze für SGB II Leistungsbeziehende abzufragen. 4. Welche Bedingungen befördern den Anstieg bzw. den Abbau der Anzahl der von Obdachlosigkeit betroffenen Menschen im Land Berlin? Zu 4.: Diese Frage bezieht sich auf Gründe für und Prävention von Wohnraumverlust, Unterbringung und Wohnraumversorgung, aber auch behördliche Hilfestrukturen. Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales hat die Berliner Strategiekonferenz Wohnungslosenhilfe ins Leben gerufen, um mit den Akteuren der Wohnungslosenhilfe genau diese Fragen nicht nur substantiiert beantworten zu können, sondern weitergehende Lösungen zu erarbeiten. Die Auftaktveranstaltung hat am 10. Januar 2018 stattgefunden. Die Fragestellungen werden seither in Arbeitsgruppen erörtert, deren Ergebnisse im Rahmen der 2. Strategiekonferenz – voraussichtlich im Herbst 2018 – vorgestellt werden. 5. Welche Rechte und Pflichten haben Obdachlose für ein Leben in Berlin zu beachten? (Bitte gesetzliche Grundlagen auflisten, wenn diese von denen der Menschen mit festem Wohnsitz in Berlin abweichen.) Zu 5.: Die Rechte und Pflichten unterscheiden sich grundsätzlich von Menschen mit festem Wohnsitz nicht. 6. Welche Hilfsangebote existieren bisher in Berlin für Obdachlose zur Überwindung ihrer von vielen Berlinerinnen und Berlinern von außen betrachtet als prekär und lebensbedrohlich/unmenschlich angesehenen Lebenslage? (Bitte getrennt Angebote des Landes und der einzelnen 12 Bezirke angeben.) 7. Sind diese Hilfsangebote aus Sicht des Senates ausreichend? Wenn ja, woran wird diese Einschätzung festgemacht? Wenn nein, welche Angebote wären in welcher Weise erforderlich? 8. Welche Infrastruktur (soziale und medizinische Beratungsstellen, öffentliche Toiletten, Kleiderkammern, kosten-freie erste Hilfestützpunkte, Wärmestuben, ggf. „Tagelöhnermärkte“, Suppenküchen u. ä.) gibt es bisher für Obdachlose in Berlin und in welcher Form werden diese Angebote den Obdachlosen bekannt gemacht? 9. Wie erreichen diese für ein Überleben aufgeführten Hilfsangebote die Betroffenen im Allgemeinen und im Besonderen? (Bitte mit erfolgreichen Beispielen für betroffenen Kinder, Frauen und Männer unterlegen.) 10. Wie und in welcher Form kann Menschen noch geholfen werden, die (inzwischen) keine Hilfe mehr annehmen wollen bzw. auf Grund psychischer Probleme/Beeinträchtigungen annehmen können? (Bitte auch gesetzliche Grundlagen dazu aufführen.) Zu 6. bis 10.: Die Berliner Wohnungslosenhilfe ist in grundsätzlich vier Versorgungsstrukturen gegliedert. Die ordnungsbehördliche Unterbringung und Leistungen nach dem SGB XII bilden die Regelversorgung. Die niedrigschwelligen Einrichtungen/Dienste im Integrierten Sozialprogramm/ISP sowie die der Kältehilfe und den Wohnungslosentagesstätten werden unterhalb der Regelversorgung gefördert. Unterbringung Wohnungslose Menschen erhalten zur Abwendung akut drohender Obdachlosigkeit durch einen Unterkunftsplatz in einer behördlich vermittelten Unterkunft im Land Berlin. Auf die Rechtsgrundlage ist zur Beantwortung zur Frage 2 verwiesen. Insgesamt gibt es im Land Berlin ca. 632 vertragsfreie Unterkünfte, worunter auch Hostels und sonstige Beherbergungsstätten zählen. Die Daten sind jedoch nicht 4 vollständig, da keine statistische Erfassung über die genaue Anzahl der belegten Einrichtungen vorgenommen wird. Wegen der Gruppe der Geflüchteten, die nach Erfassung ebenfalls als „wohnungslos“ gelten, ist die Zahl noch einmal gestiegen. Hinsichtlich der Unterbringung von wohnungslosen Menschen ist es das Ziel des Senats, eine gesamtstädtische Belegungssteuerung einzuführen. Teilprojekte sind derzeit in Planung oder vorbereitende Schritte bereits eingeleitet. Personenzentrierte Leistungen erhalten Leistungsberechtigte auf der Grundlage der §§ 67 ff. SGB XII. Die rechtliche Grundlage für Inhalte und Umfang der Leistungen bildet der Berliner Rahmenvertrag (BRV) gem. § 79 Abs. 1 SGB XII. Ziel der Leistungen ist die Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten. Die Leistungen beinhalten in erster Linie eine sozialpädagogische Unterstützung durch Fachkräfte, sind auf den individuellen Bedarf angepasst und werden im Auftrag der Bezirke von Trägern der Freien Wohlfahrtspflege erbracht. Dieser Bereich wird fortlaufend fortentwickelt und fachlich angepasst. Die bestehenden Leistungsbeschreibungen sind Teil des BRV. Die Leistungsbeschreibungen sowie die dazugehörenden Beschlüsse der Berliner Vertragskommission Soziales für Einrichtungen und Dienste nach dem SGB XII sind auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales hinterlegt. http://www.berlin.de/sen/soziales/themen/vertraege/sgb-xii/kommission-75/berlinerrahmenvertrag / Die niedrigschwelligen Projekte der Wohnungslosenhilfe richten sich insbesondere an den Personenkreis von wohnungslosen Menschen, die die Regelversorgung noch nicht erreicht hat. Die gesamtstädtischen Projekte sind im Integrierten Sozialprogramm (ISP) zusammengefasst, die bezirklichen Angebote wie die „Kältehilfe“ und die Wohnungslosentagesstätten werden im jeweiligen Standortbezirk gefördert. ISP / Integriertes Sozialprogramm Der Berliner Senat fördert im Integrierten Sozialprogramm - ISP gesamtstädtisch ausgerichtete niedrigschwellige Einrichtungen und Dienste in der Wohnungslosenhilfe. Das Programm umfasst unterschiedliche - in der Regel anonym zu nutzende - Projekte in den Angebotsbereichen Beratungsstellen, Notübernachtungen, Straßensozialarbeit, ambulante medizinische Versorgung, Bahnhofsdienste oder Beratung für psychisch kranke wohnungslose Frauen. Ziel aller Projekte ist neben der Bereitstellung einer Grundversorgung und Soforthilfe auch eine Beratung zur Weitervermittlung in die Regelversorgung. Die Menschen sollen in die Regelversorgung integriert werden. Ihnen wird dabei geholfen, soziale Schwierigkeiten zu überwinden. Die Angebote richten sich sowohl an Menschen, die auf der Straße leben, als auch an Menschen, die von Wohnraumverlust bedroht sind. Die Projekte arbeiten niedrigschwellig und können unbürokratisch in der Regel anonym und ohne besondere Zugangsvoraussetzungen in Anspruch genommen werden. Die Förderung der Projekte ist seit 2015 erheblich ausgeweitet worden. Im Doppelhaushalt 2016/2017 wurden die Fördermittel um 1,1 Mio. EUR erweitert. Es konnten sechs neue Projekte in die Förderung aufgenommen werden. Mit dem Doppelhaushalt 2018/2019 wurden die Mittel erneut um 3,9 Mio. EUR erweitert. In der Umsetzungsplanung werden voraussichtlich acht neue Projekte in die Förderung aufgenommen. Gestärkt werden vor allem die Angebotsbereiche Notübernachtung, Straßensozialarbeit und weitere Angebote (Hygiene, u. a.). Weiterhin von besonderer sozial-politischer Bedeutung sind die Projekte der „Kältehilfe“- 5 Koordinierung bzw. bei der Bereitstellung von neuen Kapazitäten, weswegen auch hier eine Stärkung vorgenommen wurde. Bezirkliche Förderung Zudem fördern die Bezirke Wohnungslosentagesstätten als Treffpunkte mit Beratungsund Versorgungsleistungen. Weiterhin nehmen die Bezirke die „Kältehilfe“ nach dem Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz (AZG) seit 1995 als bezirkliche Aufgabe wahr. Die „Kältehilfe“ ist ein Sonderprogramm zur Bereitstellung von Notschlafplätzen während der kalten Jahreszeit bisher zwischen November und März für Menschen, die die Angebote der Regelversorgung nicht oder noch nicht in Anspruch nehmen. Die Bezirke haben 2015 rd. 1,4 Mio. EUR und 2016: rd. 1,6 Mio. EUR verausgabt. Damit wurde die Finanzierung jeweils für rd. 850 (2015) und rd. 900 (2016)Notschlafplätze sichergestellt. Der Berliner Senat unterstützt die Bezirke bei der Wahrnehmung ihrer Aufgabe. Die weitere Zielstellung ergibt sich aus den Richtlinien der Regierungspolitik 2016-2021. Der Berliner Senat hat die politische Festlegung getroffen, den Ausbau der Kapazitäten der Kältehilfe auf 1000 Notschlafplätze anzustreben. Weiterhin ist 500 Notschlafplätze der Förderzeitraum von Ende März auf Ende April erweitert worden. Im Herbst wird der Beginn auf den Oktober vorverlegt. Alle Angebote werden bedarfsgerecht erweitert und angepasst. Die Hilfesysteme stehen allen Leistungsberechtigten offen. Grundvoraussetzung ist die Akzeptanz, Hilfe anzunehmen. Auf die Ausführungen zum Sozialstaatsprinzip nach Art. 20 Grundgesetz – und der damit verbundenen Annahme von Angeboten auf freiwilliger Basis – wird auf die Beantwortung zu Frage 2 verwiesen. Diese Annahme herbeizuführen erfolgt permanent durch, u. a. auch durch aufsuchende Arbeit in den niedrigschwelligen Projekten auf der Straße durch Projekte der Straßensozialarbeit. Eine Mitarbeit der Betreffenden, Hilfe anzunehmen sowie ein minimaler Veränderungswille an der aktuellen Lebenssituation, sind jedoch unerlässlich und Grundprinzip jeder sozialen Arbeit. Sollten besondere psychiatrische Bedarfe vorliegen, sind diese im Rahmen der der gemeindepsychiatrischen Versorgung zu decken. 11. Wo und welche Informations- und Bildungsmaterialien bzw. Hilfestellungen gibt es für die Berliner Bevölkerung zum Thema Umgang mit Obdachlosigkeit und obdachlosen Menschen in Berlin, um möglicher Überforderung und Ratlosigkeit im Umgang mit obdachlosen Menschen einschließlich aller damit verbundenen Auswirkungen im öffentlichen Raum zu begegnen? (Bitte getrennt Materialien für Kinder- und Erwachsenenbildung angeben.) 12. Was empfiehlt der Senat Menschen, die z.B. in ihrem Kiez ganz unmittelbar helfen wollen, aber selbst hilflos und unsicher sind, ob und wie das im Einzelfall sinnvoll wäre? Zu 11. und 12. Die Angebote sind stadt- und szenebekannt, und werden sehr gut angenommen. Jedes Berliner Bezirksamt stellt im Bereich der Sozialen Wohnhilfen online-Informationen zum Thema Wohnungs- bzw. Obdachlosigkeit zur Verfügung. Ebenso informiert die Internetseite der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales über die Angebote und die Versorgungsstruktur. Als konkrete Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner vor Ort stehen zudem die Beratungsstellen der Träger der Wohnungslosenhilfe zur Verfügung. Der Senat empfiehlt daher, diese Informationsquellen und Beratungsangebote im Zusammenhang mit Fragestellungen zu obdachlosen Menschen zu nutzen. http://www.berlin.de/sen/soziales/themen/wohnungslose/ 6 Die GEBEWO pro gGmbH erstellt im Rahmen der „Kältehilfe“ eine Übersicht aller niedrigschwelligen Dienste und veröffentlicht diese auf der Internetseite und im „Kältehilfeweiser“. Der „Berliner Kältehilfe-Wegweiser“ ist als Papierversion, im pdf- Format und als Smartphone-App erhältlich. Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales stellt die Finanzierung dazu im ISP sicher. http://www.kaeltehilfeberlin .de/images/PDF/Kaltehilfe_2017_final_neu.pdf. Je nach Fallkonstellation vor Ort kann eine Kontaktaufnahme mit der Sozialen Wohnhilfestelle als Fachdienst des jeweiligen Bezirksamtes von Berlin/Abteilung Soziales bzw. mit einem Angebot der Träger der freien Wohlfahrtspflege im Rahmen der Versorgungsstrukturen des Landes Berlin hilfreich und angemessen sein. Für den Fall, dass hilflose Personen gesehen werden, ist ggf. die Einschaltung von Polizei oder Feuerwehr erforderlich. Die Berliner Landeszentrale für politische Bildung hat im November 2017 in einer Auflage von 10.000 Exemplaren eine Broschüre in einfacher Sprache unter dem Titel „Obdachlos in Berlin. 21 Fragen“ in Kooperation mit der Berliner Stadtmission herausgegeben. Da diese inzwischen vergriffen ist, befindet sich eine leicht überarbeitete Neuauflage in der Vorbereitung. Die Broschüre steht auf der Internetseite der Berliner Landeszentrale für politische Bildung unter weiterhin zur Verfügung. http://www.berlin.de/politische-bildung/publikationen/materialien/broschuere_obdachlosigkeit_sept- 2017_barrierefrei.pdf. Der Rahmenlehrplan (RLP) 1-10, Teil B, Punkt 3.2 „Übergreifende Thema - Bildung zur Akzeptanz von Vielfalt“ lehrt Lernenden anderen Menschen Empathie, Achtung und Wertschätzung entgegenzubringen und Perspektivwechsel hinsichtlich der Lebenssituation anderer Menschen vorzunehmen. Aber auch andere übergreifende Themen des RLP 1-10 ermöglichen es, das Thema Obdachlosigkeit zu reflektieren. Berlin, den 09. April 2018 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales S18-13866 S18-13866a