Drucksache 18 / 13 871 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katina Schubert und Kristian Ronneburg (LINKE) vom 22. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. März 2018) zum Thema: Ruppiner Chaussee und Antwort vom 06. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Apr. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Frau Abgeordnete Katina Schubert und Herrn Abgeordneten Kristian Ronneburg (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13871 vom 22.03.2018 über Ruppiner Chaussee Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Angesichts der bevorstehenden Instandsetzungsarbeiten und Ersatzbauten an der Autobahn A 111 finden derzeit Untersuchungen durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH zur verkehrlichen Abwicklung während dieser Maßnahmen statt. Da durch die Baumaßnahmen Stausituationen nicht auszuschließen sind, die Umfahrungen erforderlich machen, werden infrage kommende Umfahrungsstrecken mit in diese Untersuchung einbezogen - so auch die Ruppiner Chaussee. Im Zuge einer zurückliegenden Studie wurde bereits festgestellt, dass die Ruppiner Chaussee, verglichen mit anderen Umleitungsstrecken, im Raum Heiligensee die wenigsten Betroffenheiten aufweist. Die erwähnte Untersuchung der DEGES ist noch in Bearbeitung. Erst wenn diese abgeschlossen ist und dem Senat vorliegt, kann er sich eine fundierte Meinung über die in den diversen Teilfragen der Schriftlichen Anfrage angesprochenen Themen bilden, Bewertungen vornehmen und Positionen einnehmen. Frage 1: Welche Position vertritt der Senat bezüglich einer möglichen Öffnung der Ruppiner Chaussee, die einst als Lärmschutzersatzmaßnahme im Zuge des Baus der A111 entwidmet wurde, für die Dauer der anstehenden Autobahnsanierung? Antwort zu 1: Eine Position bezüglich einer möglichen Öffnung der Ruppiner Chaussee während der Autobahnsanierung kann der Senat erst nach Vorlage der o.g. Untersuchung der DEGES einnehmen, die u. a. auch diese Fragestellung zum Thema hat. 2 Frage 2: Wie bewertet der Senat die Risiken für die Verkehrssicherheit aufgrund des sehr schlechten Zustands der Straße und hier insbesondere den Zustand der Fahrbahndecke? Frage 4: Welche Risiken sieht der Senat für die Rollstuhlfahrer aus dem anliegenden Diakoniezentrum und der Schulkinder, die die Straße durch den Tegeler Forst nutzen um nach Tegel zu kommen? Antwort zu 2 und 4: Eine Risikobewertung bezüglich der Verkehrssicherheit aufgrund des Straßenzustands und bezüglich Rollstuhlfahrern und Schulkindern kann der Senat erst vornehmen, wenn die Untersuchung der DEGES, die auch die Ruppiner Chaussee umfasst, vorliegt. Frage 3: Wie bewertet er den Missstand, dass streckenweise keine Fußgängerwege, bei zum Teil nur 1,5 Meter Abstand von der Straße zu angrenzenden Wohnhäusern und keine Fahrradwege vorhanden sind? Antwort zu 3: Eine Bewertung der Dimensionen im Straßenraum der Ruppiner Chaussee unter Berücksichtigung der Verkehrsflächen für Fußgänger und Radfahrer kann der Senat erst nach Vorlage der Untersuchung der DEGES vornehmen. Frage 5: Wäre die Ruppiner Chaussee aus Sicht des Senats überhaupt für Schwerlastverkehr geeignet? Frage 9: Inwiefern teilt der Senat die Auffassung, dass die Ruppiner Chaussee vorher saniert werden müsste, bevor die Entwidmung aufgehoben würde? Frage 10: Wie hoch wird der Sanierungsaufwand für die Ruppiner Chaussee eingeschätzt? In welchem Zeitraum würde sich eine Sanierung der Ruppiner Chaussee bewegen? Frage 15: Wie kann gewährleistet werden, dass die fast direkt an der Straße liegenden denkmalgeschützten Gebäude (Ensemble Gut Schulzendorf) nicht weiteren Schaden durch den Schwerlastverkehr nehmen? Antwort zu 5, 9, 10 und 15: Wenn die Ruppiner Chaussee als Umleitungsstrecke für die Baumaßnahmen an der A 111 herangezogen werden (und aus diesem Grunde entwidmet werden) sollte, wird vermutlich zuvor eine Sanierung erforderlich werden, die dann auch die Aufnahme von Schwerverkehr ermöglichen würde, ohne, dass dieser Schäden verursacht. Genaueres wird die DEGES-Untersuchung ergeben. Dies betrifft auch Aussagen zur Schätzung der Kosten und der Dauer der Sanierung. 3 Frage 6: Wie bewertet der Senat den Umstand, dass mit der Öffnung der Ruppiner Chaussee ein Naherholungsgebiet und eine Wildbrücke zerschnitten würden und zusätzlich die Gefahr von Wildwechsel bestünde? Antwort zu 6: Die DEGES-Untersuchung wird für den Fall der Heranziehung der Ruppiner Chaussee als Umleitungsstrecke auch Aussagen zur Wildwechselgefahr enthalten. Vorher kann hier keine Aussage getroffen werden. Frage 7: Welche planungsrechtlichen Voraussetzungen müssten für die Öffnung der Straße für den Verkehr erfüllt sein? Wann könnte frühstens mit einem Abschluss der Verfahren gerechtnet werden? Antwort zu 7: Zur Vorbereitung der Ausgestaltung einer Bedarfsumleitung für die A 111 sind Unterlagen für ein durchzuführendes Planänderungsverfahren durch den Vorhabenträger zu erarbeiten. Insbesondere sind die Kompensationsmaßnahmen für die wegfallende Schutzauflage der Teilentwidmung der Ruppiner Chaussee zu untersuchen und zu bewerten. Nach erfolgreichem Abschluss des Planänderungsverfahrens kann die Bedarfsumleitung aktiviert werden. Allerdings ist ein diesbezüglicher Änderungsantrag bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bisher nicht eingegangen, so dass derzeit keine Aussagen über die zeitlichen Abläufe gemacht werden können. Frage 8: Die bisherige offizielle Umleitungsstrecke (Hennigsdorfer-/Heiligensee-/Karolinenstraße) wurde zum Teil bereits umfangreich ausgebaut. Ein fehlendes Teilstück wird jetzt umfangreich saniert. Welche Gründe sieht der Senat, dann die Ruppiner Chaussee für den Umleitungsverkehr zu nutzen? Antwort zu 8: Welche Umleitungsstrecken während der A 111-Maßnahmen unter Abwägung aller Aspekte am geeignetsten und welche Kapazitäten erforderlich sind, ist u.a. Gegenstand der Untersuchung der DEGES. Ob nur eine der in der Schriftlichen Anfrage genannten Umleitungsstrecken (Hennigsdorfer-/Heiligensee-/Karolinenstraße bzw. Ruppiner Chaussee) oder beide erforderlich werden, kann erst nach Vorlage der DEGES- Untersuchung beantwortet werden. Frage 11: Inwiefern wäre eine temporäre Aufhebung der Entwidmung der Straße ein Präjudiz für eine dauerhafte Öffnung der Ruppiner Chaussee für den Verkehr? 4 Antwort zu 11: Eine temporäre Aufhebung der Entwidmung der Ruppiner Chaussee stellt nach Auffassung des Senats kein Präjudiz dar, da eine Entwidmung schon einmal vorgenommen wurde und erneut vorgenommen werden könnte. Frage 12: Wie bewertet der Senat die verkehrlichen Probleme, die durch die Aufhebung der Entwidmung entstehen würden? Teilt der Senat die Auffassung, dass sich der „Alte Fritz“ zum Nadelöhr entwickeln würde, von wo aus sich der Verkehr bis zur Autobahnauffahrt Schulzendorfer Straße stauen würde? Inwiefern würde eine temporäre oder dauerhafte Aufhebung der Entwidmung der Ruppiner Chaussee zu noch mehr Autoverkehr in Teilen von Tegel und Heiligensee führen? Wie sieht hierzu der Senat die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr (Buslinie 124)? Antwort zu 12: Generell gilt, dass, wenn Verkehre, die normalerweise auf Autobahnen stattfinden, wegen einer Störung oder wegen Bauarbeiten von der Autobahn in ein niederrangiges Straßennetz abgeleitet werden müssen, es in Spitzenlastzeiten zu Engpässen an bestimmten Punkten im Stadtstraßennetz kommen kann. Derartige Vorkommnisse können auch für den Knoten Heiligenseestraße/Ruppiner Chaussee/Karolinenstraße nicht ausgeschlossen werden. Hinsichtlich des ÖPNVs in diesem Bereich sind die Aussagen der DEGES-Untersuchung abzuwarten. Frage 13: Welche Erkenntnisse hat der Senat über den ordnungswidrigen Verkehr in der Ruppiner Chaussee? Wie oft fanden in den vergangenen Jahren Verkehrskontrollen durch die Berliner Polizei statt? Antwort zu 13: Die Beachtung des mittels Verkehrszeichen angeordneten Durchfahrtverbotes für Kraftfahrzeuge lässt nach polizeilichen Beobachtungen tendenziell nach. Weil die Verkehrszeichenlage neben der BVG auch den Anliegerverkehr zum Forstamt Tegel und zur Siedlungsgemeinschaft Tegelgrund zulässt, ist eine restriktive und nachhaltig wirkende Verkehrsüberwachung nicht erfolgreich möglich. Betroffene haben im Falle einer Kontrolle größtenteils passende Behauptungen zum Fahrtziel bereit, welche die Ahndung verhindern. Verstöße häufen sich bei Sperrungen der A 111 nach Verkehrsunfällen oder aufgrund von Bau- und Wartungsarbeiten. Über das regelmäßige Einschreiten durch die Polizeidienstkräfte im Streifendienst hinaus wurden in den Jahren 2016/2017 acht Schwerpunktkontrollen zum Durchfahrtverbot und 39 Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Im Ergebnis sind insgesamt 519 Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt worden. Das Geschwindigkeitsniveau in der Ruppiner Chaussee ist nicht auffällig hoch. Frage 14: Wie will der Senat der Beschlusslage effektiv Rechnung tragen, dass die Ruppiner Chaussee durch den Tegeler Forst für den Individualverkehr gesperrt ist und sich kein Parallelverkehr zur Autobahn entwickelt? 5 Antwort zu 14: Hierzu erwartet der Senat konzeptionelle Aussagen aus der noch in Arbeit befindlichen Untersuchung der DEGES. Berlin, den 06.04.2018 In Vertretung Jens-Holger Kirchner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-13871 S18-13871a