Drucksache 18 / 13 874 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harald Gindra (LINKE) vom 22. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. März 2018) zum Thema: Unternehmen der Solidarischen Wirtschaft in Berlin und Antwort vom 05. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Apr. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Herrn Abgeordneten Harald Gindra (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13874 vom 22.03.2018 über Unternehmen der Solidarischen Wirtschaft in Berlin ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In der Koalitionsvereinbarung gibt es ein Bekenntnis zu Unternehmen und Initiativen in Berlin, die gemeinwohlorientiert wirtschaften und mit unternehmerischen Mitteln soziale und ökologische Ziele verfolgen. An welchen Standards orientiert sich dabei der Senat? Zu 1.: Der mit „Unternehmen der Solidarischen Wirtschaft“ umschriebene Akteurskreis ist durch eine ausgeprägte Heterogenität und Flexibilität und damit entsprechend hohe Individualität gekennzeichnet. Die Festlegung eines „Standards“ würde dieses Alleinstellungsmerkmal aus Sicht des Senats verwässern. Dementsprechend adressiert der Senat im Rahmen seiner Wirtschaftspolitik eine möglichst breite Vielfalt an Akteuren und bindet diese seit Dezember 2017 in einen Dialog ein. 2. Wie viele Unternehmen in Berlin sind nach Kenntnis des Senats dem Bereich der Solidarischen Wirtschaft zuzurechnen, in welchen Bereichen sind sie tätig und wie hat sich ihre Anzahl seit 2010 entwickelt? 3. Welche Formen der solidarischen Wirtschaft sind in Berlin vertreten (z.B. Kollektivbetriebe bzw. selbstverwaltete Unternehmen, Genossenschaften, Unternehmen der Gemeinwohl-Ökonomie, solidarische Wohnprojekte, Umsonstläden u.ä.)? Zu 2. und 3.: Statistische Angaben zur Zahl sowie Unternehmens- oder Rechtsform der Unternehmen im Bereich der Solidarischen Wirtschaft, zu deren Entwicklung seit 2010 und zu deren Tätigkeitsbereichen gibt es nicht. Es ist jedoch bekannt, dass zu den sich bereits am Standort Berlin engagierenden Einrichtungen aus dem Kollektiv- und Genossenschaftsbereich mittlerweile eine erhebliche Anzahl weiterer sozialer Unternehmen hinzu gekommen ist. Hinweise zu der Bandbreite an Initiativen finden sich u.a. auf den Internetseiten von Ashoka Deutschland (www.ashoka.org/de) oder der Schwab-Foundation (www.schwabfound.org). 2 4. Welche Kenntnisse hat der Senat über die Einkommenssituation der Unternehmungen der Solidarischen Wirtschaft und wie hat sie sich bezogen auf Gewinn bzw. Umsatz seit 2010 entwickelt? Zu 4.: Dazu liegen dem Senat keine Informationen vor. 5. Die Koalitionsvereinbarung sieht vor, „die Beratung von Unternehmungen der solidarischen und genossenschaftlichen Ökonomie (zu) stärken und in der Wirtschaftsverwaltung institutionell (zu) verankern , damit diese die Förderprogramme des Landes besser nutzen können.“ Welche konkreten Maßnahmen hat die Wirtschaftsverwaltung bisher ergriffen, um diese Vereinbarung umzusetzen? Welche zusätzlichen Beratungskapazitäten wurden bisher geschaffen? 6. Wie werden die entsprechenden Förderprogramme von den Unternehmen der Solidarischen Wirtschaft genutzt? Welche weiteren Maßnahmen bzw. erweiterte Förderprogramme sind bis zum Ende der Legislaturperiode geplant? Zu 5. und 6.: Um diese Thematik sachgerecht zu erörtern, fand im Dezember 2017 auf Einladung der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe eine erste Gesprächsrunde mit Akteuren der solidarischen Ökonomie statt, bei der u.a. Themen wie „Stärkung der Sichtbarkeit und der Anerkennung“ und Fragen des Zugangs zu Förderinstrumenten diskutiert wurden. Dieser Gesprächskreis wird im zweiten Halbjahr 2018 fortgeführt . Der Senat prüft auf Grundlage der Rückmeldung der „Sozialen Unternehmen “, wie der Zugang zu Fördermaßnahmen verbessert werden kann. 7. In welcher Form unterstützt der Senat auch finanziell Initiativen zur freiwilligen nichtmonetären Berichterstattung bspw. durch Erstellung eines Gemeinwohlberichts von Unternehmen sowie der Unternehmenszertifizierung im Sinne der Vorgaben der Gemeinwohl-Ökonomie (ecogoods) oder vergleichbarer Initiativen? 8. Wird der Senat seine Einflussmöglichkeiten nutzen, um Unternehmenszertifizierungen im Sinne der unter Pkt. 7 genannten Vorgaben auch in den kommunalen Unternehmen Berlins zu initiieren und dadurch die Gemeinwohlorientierung der kommunalen Unternehmen Berlins zu fördern? Zu 7. und 8.: Initiativen zur Bewertung, Dokumentation und Sichtbarmachung des Engagements der Sozialen Ökonomie werden derzeit vom Senat nicht unterstützt. Der „Gemeinwohlansatz“ der Landesbeteiligungen ergibt sich aus § 65 LHO. Hierzu werden jährlich entsprechende - vom Senat zu beschließende - Zielbilder erstellt. Berlin, den 05.04.2018 In Vertretung Christian R i c k e r t s ......................................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe S18-13874 S18-13874a