Drucksache 18 / 13 875 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Tobias Schulze, Franziska Brychcy und Kristian Ronneburg (LINKE) vom 21. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. März 2018) zum Thema: Vorgehen bei Fahrscheinkontrollen von Kindern in Fahrzeugen der BVG und Antwort vom 05. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Apr. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Tobias Schulze (Die Linke), Frau Abgeordnete Franziska Brychcy (Die Linke) und Herrn Abgeordneten Kristian Ronneburg (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13875 vom 21. März 2018 über Vorgehen bei Fahrscheinkontrollen von Kindern in Fahrzeugen der BVG Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe, Anstalt des öffentlichen Rechts (BVG AöR) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend entsprechend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Wie viele Kinder zwischen 6 und 14 Jahren wurden im vergangenen Jahr bei Kontrollen ohne gültigen Fahrschein in Fahrzeugen der BVG angetroffen? Antwort zu 1: Die BVG hat hierzu übermittelt: „In 2017 wurden durch die BVG AöR 4.834 Kinder zwischen 6 und 14 Jahren ohne gültigen Fahrausweis festgestellt, diese konnten folgenden Altersgruppen zugeordnet werden: 6 Jahre 20 7 Jahre 53 8 Jahre 68 9 Jahre 116 10 Jahre 177 11 Jahre 225 12 Jahre 622 2 13 Jahre 1.324 14 Jahre 2.229“ Frage 2: Welche konkreten Anweisungen für Kontrolleure gelten bei Fahrscheinkontrollen von allein reisenden Kindern zwischen 6 und 14 Jahren in Fahrzeugen der BVG? Antwort zu 2: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Alle allein reisende Minderjährige sind wie die anderen Fahrgäste zu behandeln. Es wird nach einem gültigen Fahrausweis gefragt. Die Gesprächsatmosphäre muss dem Alter des Minderjährigen angepasst werden. Die Minderjährigen dürfen keinesfalls aus dem Fahrzeug verwiesen werden. Zu treffende Maßnahmen sind nach Möglichkeit sachlich zu erläutern. Der typische Sprachgebrauch ist wahrzunehmen, zu relativieren bzw. zu überhören.“ Frage 3: Müssen Kinder im Alter zwischen 6 und 14 Jahren bei der Nutzung ermäßigter Fahrscheine einen Altersnachweis mit sich führen? Antwort zu 3: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Nein dies ist nicht vorgeschrieben.“ Frage 4: Sind Kontrolleure befugt, allein reisende Kinder zwischen 6 und 14 Jahren zum Aussteigen anzuweisen? Frage 5: Sind Kontrolleure befugt, bei allein reisenden Kindern zwischen 6 und 14 Jahren Erkundigungen zur Altersfeststellung vorzunehmen? Wenn ja, auf welchem Wege? Frage 6: Räumt die BVG den Kontrolleuren einen Ermessensspielraum ein, allein reisende Kinder trotz fehlenden Altersnachweises nicht aus dem Fahrzeug zu verweisen? Frage 7: Welche Form der Personalienfeststellung durch die Kontrolleure erfolgt bei allein reisenden Kindern, die sich nicht ausweisen können? Antwort zu 4 bis 7: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Kinder zwischen 6 und 14 Jahren sind, wenn sie ohne oder ohne gültigen Fahrausweis angetroffen werden, nicht zur sofortigen Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgeltes aufzufordern. Für die Weiterfahrt hat das Kind oder der Jugendliche wenn möglich, einen Fahrausweis zu lösen bzw. diesen zu entwerten. Ist dies nicht möglich, darf ein 3 Fahrtausschluss nicht erfolgen. Nach Möglichkeit sind die Personalien des Kindes oder Jugendlichen und des/der Erziehungsberechtigten festzustellen. Bestehen Zweifel an den Angaben ist die Polizei hinzuzuziehen und die Kinder oder Jugendlichen werden in die Obhut der Polizei übergeben.“ Frage 8: In welcher Form werden Eltern bzw. Aufsichtspersonen von möglichen Verspätungen allein reisender Kinder nach Fahrscheinkontrollen informiert? Antwort zu 8: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Fahrausweiskontrollen von Kindern zwischen 6 und 14 Jahren werden kurz und sehr sensibel durchgeführt, sodass Verspätungen vermieden werden. Bei der Übergabe in die Obhut der Polizei erfolgt die Information durch diese.“ Frage 9: Wo können Kinder bzw. ihre Eltern Beschwerde über nicht regelkonformes bzw. nicht angemessenes Verhalten gegenüber Kindern bei Fahrscheinkontrollen einlegen? Antwort zu 9: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Der Kunde kann alle Anliegen online über das BVG Portal ´BVG-EBE.de´ oder persönlich im BVG Kundenbüro für Erhöhtes Beförderungsentgelt, An der Michaelbrücke, 10179 Berlin, darlegen.“ Berlin, den 05.04.2018 In Vertretung Jens-Holger Kirchner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-13875 S18-13875a