Drucksache 18 / 13 876 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Cornelia Seibeld (CDU) und Stephan Standfuß (CDU) vom 21. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. März 2018) zum Thema: Flüchtlingsunterkünfte mit Sinn und Verstand? – Was macht Rot-Rot-Grün? und Antwort vom 11. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Apr. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Frau Abgeordnete Cornelia Seibeld und Herrn Abgeordneten Stephan Standfuß (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13876 vom 21. März 2018 über Flüchtlingsunterkünfte mit Sinn und Verstand? - Was macht Rot-Rot-Grün? ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Flächen für die Errichtung der 25 neu geplanten Flüchtlingsunterkünfte sind durch den Senat momentan vorgesehen (bitte um Auflistung nach Bezirken)? 2. a) Wie viele, die von den unter Frage 1 aufgezählten Flächen, sind Sportflächen bzw. Parkplätze von gedeckten und ungedeckten Sportanlagen (bitte auch Betriebssportanlagen identifizieren)? b) Sind für die unter 2. a) genannten Standorte Ersatzsportflächen geplant? 3. Welche Bezirke haben bezüglich welcher Standorte Vorbehalte geltend gemacht (bitte um Auflistung der Standorte und Bezirke)? 4. Wann soll die Errichtung der angekündigten Flüchtlingsunterkünfte beginnen (bitte um Auflistung nach Standort, Bezirk und Datum)? 5. Wann und durch wen sind die jeweiligen Anwohner über die Standorte informiert worden? Zu 1. bis 5.: Am 27.03.2018 hat der Senat eine Liste mit 25 Grundstücken beschlossen, auf denen künftig weitere modulare Unterkünfte für Flüchtlinge (MUF) errichtet werden sollen. 2 Bezirk Eigentümer Adresse Charlottenburg- Wilmersdorf BBB Mecklenburgische Straße 80, 10713 Berlin Charlottenburg- Wilmersdorf Land Berlin Noch zu identifizierende Fläche am Olympia- Stadion (außerhalb des Denkmalschutzbereichs) Friedrichshain- Kreuzberg GEWOBAG Alte Jakobstr. 4 mit Franz-Künstler-Straße 10, 10969 Berlin Friedrichshain- Kreuzberg BImA Reichenberger Str. 92 Ratiborstr.14c-g, 10999 Berlin Lichtenberg BImA Rheinpfalzallee 83,91,93, 10318 Berlin Lichtenberg GEWOBAG Köpenicker Allee 148, 10318 Berlin Marzahn- Hellersdorf GESOBAU Zossener Str. 156, 12627 Berlin Marzahn- Hellersdorf THV Murtzaner Ring 68, 12681 Berlin Mitte Land Berlin Putbusser Str. 12, 13355 Berlin Mitte Land Berlin Triftstr. 17, 13353 Berlin (Nutzung nach Aufgabe durch Beuth-Hochschule) Neukölln THV Töpchiner Weg 44, 12349 Berlin (kleiner Standort) Neukölln Land Berlin Haewerer Weg 35, 12349 Berlin Neukölln SuL Buckower Felder, 12349 Berlin (kleiner Standort) Pankow THV Rennbahnstr. 74, 13086 Berlin Pankow Vivantes Fröbelstr. 15, 10405 Berlin (Abriss Kantinengebäude) Reinickendorf Land Berlin Waidmannsluster Damm 12, 14, 13509 Berlin Reinickendorf BImA Rue Montesquieu 32, 33, Jean-Jaurés-Straße (Cité Foch Nord - ehem. Gendarmerie) Spandau BImA Askanierring 70-108A ohne 85-87A (Alexander Barracks), 13587 Berlin Spandau Vivantes Griesinger Str. 27 + o. Nr., 13589 Berlin Steglitz-Zehlendorf Land Berlin Dahlemer Weg 247, 14167 Berlin Steglitz-Zehlendorf THV Osteweg 63, 14167 Berlin Tempelhof- Schöneberg BImA General-Pape-Str. 52, 12101 Berlin Tempelhof- Schöneberg privat Ankaufsbemühungen Treptow-Köpenick BImA Bohnsdorfer Weg 109-119, 12524 Berlin Treptow-Köpenick THV Salvador-Allende-Str. 89-91, 12559 Berlin (ggf. Abtrennung Teilfläche für Dritten im Wege der Realteilung) 3 Nach derzeitigem Kenntnisstand handelt es sich bei den beiden MUF-Standorten in Charlottenburg-Wilmersdorf um Randflächen gewidmeter Sportflächen, die nicht betriebsnotwendig sind. Damit erübrigt sich die Notwendigkeit von Ersatzflächen. Alle Bezirke haben zu allen Standorten präzisierende, ablehnende oder ergänzende Vorbehalte formuliert. Die Bezirke hatten im Sommer 2017 Gelegenheit, zur Verfügung stehende Grundstücke zu priorisieren. Nicht geeignete Grundstücke wurden dabei gestrichen. Die Bezirke hatten weiterhin im Rahmen des Quickcheck-Verfahrens im Herbst 2017 die Möglichkeit zur Äußerung. Die Bezirke hatten mit Beschluss des Senats vom 13.02.2018 eine zweiwöchige Frist zur Benennung von Ersatzflächen. Dabei haben sich 11 Bezirke geäußert. Sechs Bezirke haben Ersatzflächen vorgeschlagen. Davon wurden drei Vorschläge nach Prüfung übernommen. Die konkreten grundstücksbezogenen Prüfungen und Planungen für die Errichtung von MUF auf den vom Senat beschlossenen Grundstücken können nun beginnen. Sobald diese vorliegen, können die Anwohnerinnen und Anwohner hierüber informiert und entsprechende Errichtungszeiträume benannt werden. Der Rat der Bürgermeister wird dabei wie auch schon bei den bestehenden geplanten MUF der ersten Tranche monatlich über den Projektfortschritt informiert. 6. Wie viele Flüchtlinge konnten seit 2015 in regulärem Wohnraum untergebracht werden? Zu 6.: Der Senat strebt die vorrangige Unterbringung von wohnungslosen Personen in regulärem Wohnraum an. Aus diesem Grund findet im Landesamt für Flüchtlinge (LAF) und fand in den vormals zuständigen Behörden eine Beratung und Unterstützung zur Wohnungsvermittlung statt. In den Jahren 2015 bis 2017 konnte folgende Anzahl an Asylbegehrenden in Wohnraum vermittelt werden: 2015 2.079 Personen 2016 4.160 Personen 2017 4.094 Personen Die Anzahl der darüber hinaus in Wohnraum gezogenen Asylbegehrenden und insbesondere bereits anerkannten Flüchtlingen (Statuswechsler) wird bislang nicht erfasst. 7. Welche Maßnahmen plant der Senat für die Beschleunigung des integrativen Wohnens von Flüchtlingen? Zu 7.: Der Senat steht dem integrativen Wohnen von Geflüchteten gemeinsam mit anderen Nutzergruppen grundsätzlich positiv gegenüber und prüft die hierfür nötigen Voraussetzungen. 4 Aufgrund des steigenden Unterbringungsbedarfs für wohnungslose Personen könnten für andere Nutzergruppen nur zusätzliche Kapazitäten genutzt werden. Berlin, den 11. April 2018 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales S18-13876 S18-13876a