Drucksache 18 / 13 882 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) vom 22. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. März 2018) zum Thema: Jugendhochschule Wilhelm Pieck II: Zustand und Antwort vom 11. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Apr. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/ 13882 vom 22. März 2018 über Jugendhochschule Wilhelm Pieck II: Zustand Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Um Ihnen ungeachtet dessen eine Antwort zukommen zu lassen, hat er die mit der Verwaltung des Treuhandvermögens des Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG (Liegenschaftsfonds Berlin) betraute BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM GmbH) um Stellungnahme gebeten. Die dem Senat von dort übermittelten Sachverhalte bilden die Grundlage zur Beantwortung der Fragen. 1. a.) In welcher Form wurde das Areal seit 1990 verändert? Zu 1. a.): Bis Ende 1999 wurde ein Hotelbetrieb durch den Internationalen Bund im Haus Berlin, Haus Reggio und Haus Bogensee durchgeführt. 1. b.) Welche Gebäude wurden abgerissen, welche Gebäude wurden modernisiert? Zu 1. b.): Es wurde keine Gebäude abgerissen. Zu Zeiten des Hotelbetriebes erfolgten Investitionen in die Gebäude Haus Berlin, Haus Reggio und Haus Bogensee. 1. c.) Wurden das Heizkraftwerk, die Plattenwohnhäuser, die Garagen und der Bunker abgerissen? Zu 1. c.): Nein. 1. d.) Welche Schäden sind im Inneren und Äußeren der bestehenden Gebäude durch Vandalismus zu verzeichnen? - 2 - Zu 1. d.): Die Gebäude weisen geringe Spuren von Vandalismus auf. Vereinzelt kommt es zur Beschädigung von Fensterscheiben und zu Diebstählen von Ausstattung (z. B. Leuchten). 1. e.) Welche Schäden sind im Inneren und Äußeren der bestehenden Gebäude durch Vandalismus zu verzeichnen gewesen? Konnten die Schäden behoben werden? Zu 1. e.): Vereinzelt kam es zur Zerstörung von Türen und Fenstern. Die Sicherung und eventuelle Notreparaturen erfolgen stets. 1. f.) Welche Schäden sind im Inneren und Äußeren der bestehenden Gebäude durch Diebstahl zu verzeichnen gewesen? Konnten die Schäden behoben werden? Zu 1. f.): Diebstahl von Lampen und Lampenträgern im Innen- und Außenbereich, diebstahlgefährdetes Interieur wurde deshalb unterdessen ausgelagert. 2. a.) In welchem Zustand befinden sich die Gebäude der ehemaligen Jugendhochschule Wilhelm Pieck im Inneren und im Äußeren? 2. b.) In welchem Zustand befindet sich die Mensa? 2. c.) In welchem Zustand befindet sich der Lektionssaal im Inneren, respektive das Parkett, die Klappsessel, die Wände und Decken? 2. d.) In welchem Zustand befinden sich die Bettenhäuser? Zu 2. a) bis d.): Generell befinden sich die Gebäude der ehemaligen Jugendhochschule in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Das Land Berlin hat für das Jahr 2018 Planungsmittel bereitgestellt, um den Sanierungsaufwand in Erfahrung zu bringen . Dazu erfolgen derzeit Untersuchungen, Studien sowie Gutachten. Da diese Untersuchungen derzeit vorgenommen werden, lässt sich erst nach Abschluss der Studien eine Aussage zu den aufgeworfenen Fragen treffen. 2. e.) In wessen Eigentum und in welchem Zustand befindet sich die Blockhütte? Steht die Blockhütte unter Denkmalschutz? Zu 2. e.): Die Blockhütte am Bogensee ist nicht Bestandteil des Komplexes der ehemaligen Jugendhochschule. Die Liegenschaft befindet sich ebenfalls im Eigentum des Landes Berlin und wird von den Berliner Forsten verwaltet. Die Blockhütte steht unter Denkmalschutz. Durch Vandalismus wurde das Objekt stark beschädigt. 3. a.) Über welches Heizsystem verfügen die Gebäude? Zu 3. a.): Das auf dem Areal befindliche Heizhaus ist stillgelegt worden. An der Liegenschaft liegt die Versorgung mittels Gas an. 3. b.) Welche Teile der Originaleinrichtung sind noch erhalten? Zu 3. b.): Dazu liegen dem Senat von Berlin keine Erkenntnisse vor. - 3 - 3. c.) Was ist mit der technischen Ausstattung wie den Dolmetscherkabinen und der Stasi- Abhöranlage geschehen? Zu 3. c.): Die Dolmetscherkabinen sind erhalten, die Stasi-Abhöranlage teilweise nicht mehr. 3. d.) Über welche sanitären Einrichtungen verfügen die Bettenhäuser? Zu 3. d.): Wasser- und Abwasseranlagen sind aus Sicherheitsgründen abgestellt. Abgesehen davon befinden sie sich in sanierungsbedürftigem Zustand. 3. e.) Wie viele Personen konnten ehemals in den Bettenhäusern übernachten? Zu 3. e.): Insoweit ist nur bekannt, dass der Hotelbetrieb des Internationalen Bundes auf ca. 300 Personen ausgelegt war. Berlin, den 11. April 2018 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen S18-13882 S18-13882a