Drucksache 18 / 13 883 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) vom 22. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. März 2018) zum Thema: Jugendhochschule Wilhelm Pieck III: Konzept für die Zukunft und Antwort vom 11. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Apr. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/ 13883 vom 22. März 2018 über Jugendhochschule Wilhelm Pieck III: Konzept für die Zukunft Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Um Ihnen ungeachtet dessen eine Antwort zukommen zu lassen, hat er die mit der Verwaltung des Treuhandvermögens des Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG (Liegenschaftsfonds Berlin) betraute BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM GmbH) um Stellungnahme gebeten. Die dem Senat von dort übermittelten Sachverhalte bilden die Grundlage zur Beantwortung der Fragen. 1. a.) Wann und wie oft wurde das Areal der ehemaligen Jugendhochschule Wilhelm Pieck zum Verkauf ausgeschrieben? 1. b.) Kam es zu einem Bieterverfahren? 1. c.) Welche Kaufinteressenten gab es und zu welchem Zweck wollten sie das Areal verwenden? 1. d.) Welche Denkmalschutzauflagen werden den Kaufinteressanten gemacht? 1. e.) Welche sonstigen Auflagen werden den Kaufinteressanten gemacht? 1. f.) Welcher Kaufpreis wurde geboten? 1. g.) Welchen Kaufpreis wollte bzw. will der Senat erzielen? 1. h.) Will der Senat das Areal weiterhin verkaufen oder soll das Land Berlin das Areal in Zukunft selbst entwickeln und nutzen? - 2 - Zu 1. a.) bis h.): Zur Liegenschaft gab es ein Interessenbekundungsverfahren und 2013/ 2014 ein Bieterverfahren. Ein Verkauf kam nicht zustande, da das Land Berlin entschieden hat, die Liegenschaft nicht mehr zu veräußern. Eine nachhaltige Nutzungsüberlassung bei Verbleib im Landeseigentum wird derzeit untersucht. 2. a.) Wie will der Senat sicherstellen, dass das Areal nicht zur Pilgerstätte politisch Gestriger wird? Zu 2. a.): Durch Prüfung geeigneter Nutzungskonzepte und sorgfältige Auswahl des zukünftigen Betreibers. 2. b.) Birgit Möhring (BIM) erklärte: „Ich würde die Goebbels-Villa am liebsten abreißen. Man muss nicht jedes Denkmal erhalten.“ Erwägt der Senat einen Abriss des Waldhofs? Was spricht rechtlich gegen einen Abriss? Was spricht aus Sachgründen für und gegen einen Abriss? Zu 2. b.): Da die Gebäude unter Denkmalschutz stehen, stimmt die zuständige Denkmalschutzbehörde einem Abriss der Gebäude nicht zu. Der zukünftige Umgang mit dem Landhaus wird in den derzeitigen Planungen betrachtet. 3. a.) Welche Maßnahmen sind nötig, um die Bettenhäuser gemäß heutiger Standards wieder bewohnbar zu machen? 3. b.) Wie hoch sind die Kosten dafür einzuschätzen? 3. c.) Wie viele Übernachtungsplätze können bereitgestellt werden, wenn Einzelzimmer eingerichtet werden? 3. d.) Wie viele Übernachtungsplätze können bereitgestellt werden, wenn Doppelzimmer eingerichtet werden? 3. e.) Welche Maßnahmen sind nötig, um die übrigen Gebäude zu sanieren? 3. f.) Wie hoch sind die Kosten dafür einzuschätzen? (Bitte einzeln aufschlüsseln) 3. g.) Welche Sanierungen wurden in der jüngeren Vergangenheit durchgeführt? 3. h.) Welche Gebäude bzw. Gebäudeteile befinden sich in einem nutzbaren, welche befinden sich nicht in einem nutzbaren Zustand? Zu 3. a.) bis h.): Generell befinden sich die Gebäude der ehemaligen Jungendhochschule in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Ohne weitere Maßnahmen ist keines der Gebäude der ehemaligen Jugendhochschule nutzbar. Das Land Berlin hat für das Jahr 2018 Planungsmittel zur Verfügung gestellt, um den Sanierungsaufwand in Erfahrung zu bringen. Dazu erfolgen derzeit Untersuchungen, Studien sowie Gutachten, um Kenntnis über den Sanierungs- bzw. Herrichtungsaufwand zu erhalten. Erst nach Abschluss der Studien wird sich eine Aussage zu den aufgeworfenen Fragen treffen lassen. 4. a.) Welches Konzept gibt es für die Zukunft der ehemaligen Jugendhochschule Wilhelm Pieck? - 3 - Zu 4. a.): Das Areal befindet sich planungsrechtlich überwiegend im Sondergebiet Bogensee mit der Zweckbestimmung Bildung/Tourismus. Aufgrund der ursprünglichen baulichen Konzeption der Liegenschaft als Bildungsstätte ist als zukünftige Verwendung eine akademische Nutzung naheliegend. 4. b.) Welche Vereinbarungen wurden zwischen der BIM und der Akademie Bogensee GmbH getroffen ? Handelt es um eine Zwischennutzung oder um eine auf Dauer angelegte Vereinbarung? Zu 4. b.): Mit der Akademie Bogensee wurden in den Jahren 2016/2017 insgesamt drei Kurzzeitmietverträge für kulturelle Veranstaltungen geschlossen. Langfristige Mietverträge wurden nicht abgeschlossen. 4. c.) Hat das Land Berlin (vertreten durch die Berliner Immobilienmanagement GmbH BIM) mit der Akademie Bogensee GmbH einen Mietvertrag geschlossen? Wenn ja: Wie lange läuft dieser Vertrag und was ist dessen Inhalt? 4. d.) Die Akademie Bogensee GmbH strebt einen längerfristigen Erbpachtvertrag an, um so für Firmen , Organisationen und Vereine Teilflächen zur Verfügung stellen zu können. Die Sanierung soll in kleinen Schritten erfolgen. Ab wann und in welchen Schritten soll die Sanierung erfolgen und wann soll die neue Nutzung einsetzen? Zu 4. c.) und d.): Grundlage einer baulichen Revitalisierung der Gebäude bilden die derzeit laufenden Untersuchungen und Studien. Zum aktuellen Zeitpunkt kann noch kein Zeitplan vorgelegt werden. 4. e.) In welcher Form wird das IZT – Institut für Zelltechnologie ein Bildungs- & Erlebniszentrum Mikrokosmos in die Entwicklung des Areals einbezogen? Zu 4. e.): Das Mikroskopiezentrum ist Projektpartner der Akademie Bogensee GmbH. 4. f.) In welcher Form wird das Projekt BIST (Bildung, Inklusion und soziale Teilhabe) in die Entwicklung des Areals einbezogen? Zu 4. f.): Das Projekt ist Partner der Akademie Bogensee GmbH. 4. g.) In welcher Form wird die Tanmed GmbH in die Entwicklung des Areals einbezogen? Zu 4. g.): Die Tanmed GmbH ist Projektpartner der Akademie Bogensee. 4. h.) Welche weiteren Projektpartner gibt es? Zu 4. h.): Neben den Projektpartnern unter dem Dach der Akademie Bogensee werden Veranstalterinnen und Veranstalter, Künstlerinnen und Künstler, Akteurinnen und Akteure und Bewohnerinnen und Bewohner der Gemeinde, die Gemeinde selbst und die Ideen der im Übrigen auf die BIM GmbH zugekommenen Interessentinnen und Interessenten bei der konzeptionellen Ideenentwicklung einbezogen. 5. In welcher Form wurde und wird das Abgeordnetenhaus in die Entwicklung des Zukunftskonzepts einbezogen? - 4 - Zu 5.: Die BIM legt gemäß der Landeshaushaltsordnung (LHO) Grundstücksgeschäfte dem Abgeordnetenhaus zur Zustimmung vor. Berlin, den 11. April 2018 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen S18-13883 S18-13883a