Drucksache 18 / 13 884 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) vom 22. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. März 2018) zum Thema: Liegenschaften außerhalb der Landesgrenzen Berlins und Antwort vom 11. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Apr. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/ 13884 vom 22. März 2018 über Liegenschaften außerhalb der Landesgrenzen Berlins Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Um Ihnen ungeachtet dessen eine Antwort zukommen zu lassen, hat er die mit der Verwaltung des Treuhandvermögens des Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG (Liegenschaftsfonds Berlin) betraute BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM GmbH) um Stellungnahme gebeten. Die dem Senat von dort übermittelten Sachverhalte bilden die Grundlage zur Beantwortung der Fragen. 1. a.) Welche Liegenschaften außerhalb der eigenen Landesgrenzen befinden sich im Eigentum des Landes Berlin? 2. Welche Pachtverträge bestehen für diese Liegenschaften? 3. a.) Welche dieser Liegenschaften sind bebaut? 3. b.) In welcher Form werden die Gebäude genutzt? Welche Gebäude werden nicht oder nur teilweise genutzt? Zu 1. a.) und 2. bis 3. b.): Im Eigentum des Landes Berlin befanden sich zum Stichtag 31.12.2017 Flächen im Land Brandenburg mit einer Größe von ca. 126 km². Überwiegend handelt es sich dabei um Waldflächen, welche durch die Berliner Forsten verwaltet werden. Weitere Grundstücke des Landes Berlin befinden sich im Treuhandvermögen des Liegenschaftsfonds sowie im Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB), diese werden von der landeseigenen BIM GmbH verwaltet . Es bestehen diverse Miet-, Pacht-, Nutzungsverträge sowie Erbbaurechtsverträge . Darüber hinaus befinden sich im Vermögen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften und der Berliner Stadtgüter GmbH (BSG) weitere Flächen. Auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/13465 wird verwiesen. - 2 - 1. b.) Welche jährlichen Kosten sind mit dem Unterhalt dieser Liegenschaften verbunden? Zu 1. b.): Dazu liegen dem Senat von Berlin keine Erkenntnisse vor. 4. Welche Liegenschaften im Ortsteil Lanke besitzt das Land Berlin? Zu 4.: Im Ortsteil Lanke besitzt das Land Berlin im Wesentlichen den ehemaligen Wohnungsbestand der Berliner Stadtgüter. 5. Welche Liegenschaften im Ortsteil Lanke hat das Land Berlin veräußert? 6. Für welchen Preis wurde das Schloss Lanke veräußert und wie ist der heutige Wert der Liegenschaft einzuschätzen? Welche Auflagen wurden den Käufern des Schlosses gemacht? Zu 5. und 6.: Grundstücksgeschäfte, auch Veräußerungen sind vertraulich. Über beabsichtigte Grundstücksgeschäfte wird der Unterausschuss Vermögensverwaltung laufend gemäß § 64 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 in Verbindung mit Abs. 9 i.V.m. § 112 Landeshaushaltsordnung (LHO) in Kenntnis gesetzt. Berlin, den 11. April 2018 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen S18-13884 S18-13884a