Drucksache 18 / 13 887 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) vom 23. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. März 2018) zum Thema: Problemschwerpunkt Sprinkleranlage – Baufortschritt und Herausforderungen für den Hauptstadtflughafen BER und Antwort vom 11. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Apr. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1/2 Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/ 13887 vom 23. März 2018 über Problemschwerpunkt Sprinkleranlage – Baufortschritt und Herausforderungen für den Hauptstadtflughafen BER ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht ausschließlich aus eigener Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie ist in die Antworten einbezogen. 1. Wann wird der Umbau der Sprinkleranlage nach derzeitigem Stand (März 2018) final abgeschlossen sein? Zu 1.: Die bauliche Fertigstellung der Sprinkleranlage ist für Mitte 2018 vorgesehen (inkl. Umbauten aus hydraulischer Ertüchtigung und Mängelbeseitigung). 2. Welchen Stand haben die hydraulischen Berechnungen zur Sprinkleranlage a) derzeit (Stand März 2018) und b) welche konkreten Erkenntnisse wurden dem Senat seit August 2017 durch die FBB diesbezüglich übermittelt? Zu 2.: Die hydraulischen Berechnungen sind abgeschlossen. Die Geschäftsführung der FBB hat in den zuständigen Gremien der Gesellschaft fortwährend über den Fertigstellungsstand berichtet. 3. Liegt derzeit eine Planung für neue Rohre vor? Wenn ja, wurde sie zur Genehmigung eingereicht? 4. Welcher Zeitplan für eine Genehmigung der Umbauten liegt mit welchen konkreten Terminen bzw. Fristen vor? Zu 3. und 4.: Die Planungen zu den hydraulischen Berechnungen liegen vor. Eine baubehördliche Genehmigung ist nicht erforderlich. 5. Sind zum Zeitpunkt März 2018 bereits Rohre in Auftrag gegeben worden? Wenn ja, wie erfolgte die Auftragsvergabe unter Beteiligung welcher Akteure? 2/2 6. Wurde eine Firma mit den Arbeiten zum Austausch der Rohre beauftragt? Wenn ja, wie erfolgte die Auftragsvergabe unter Beteiligung welcher Akteure? Zu 5. und 6.: Der Auftrag ist von der FBB an die Firma Caverion Deutschland vergeben worden. 7. Sind Beton-Arbeiten erforderlich? Wenn ja, in welchem Umfang mit welchen zeitlichen Vorgaben? Zu 7.: Nein. 8. Wann ist der bauliche Fertigstellungstermin der neuen Sprinkler-Rohre? Zu 8.: Siehe Antwort zu Frage 1. 9. Wann ist der Termin der Abnahme? Zu 9.: Teilabnahmen laufen bereits, die Gesamtabnahme ist prognostiziert für Ende 2018. 10. Welche konkreten Erfordernisse bringt der Nachtrag 6.1. mit sich und warum ist dieser Nachtrag notwendig? Zu 10.: Der Nachtrag 6.1 war erforderlich, um einen Bahnbetrieb gemäß Planfeststellungsbeschluss zu ermöglichen. Im Einzelnen ging es um sämtliche Sicherheitsaspekte an der Schnittstelle zwischen dem Fluggastterminal und dem darunterliegenden Bahnhof. Zur Ermöglichung des maximalen Zugverkehrs wurden bauliche Anpassungen in der Verteilerebene des Fluggastterminals genehmigt. Gegenseitige Beeinträchtigungen aus einem eventuellen Brandereignis im Fluggastterminal auf den Genehmigungsbereich des Bahnhofes können auf der jetzt freigegebenen Basis – auch unter Berücksichtigung der maximal möglichen Zugbewegungen – ausgeschlossen werden. 11. Welche a) Genehmigungen zur Sprinkleranlage liegen derzeit (Stand März 2018) vor und b) durch welche Institutionen wurde diese Genehmigungen wann und unter welchen Auflagen erteilt? Zu 11.: Derzeit liegt die Baugenehmigung einschließlich der Nachträge vor, die durch das Bauordnungsamt des Landkreises Dahme Spree erteilt wurde. Die Auflagen ergeben sich aus den jeweiligen Genehmigungen. Berlin, den 11.04.2018 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen S18-13887 S18-13887a