Drucksache 18 / 13 891 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) vom 22. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. März 2018) zum Thema: Staatsvertrag zwischen Berlin und Brandenburg über die Nutzung von Plätzen in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und Antwort vom 04. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Apr. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Marianne Burkert-Eulitz (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13891 vom 22. März 2018 über Staatsvertrag zwischen Berlin und Brandenburg über die Nutzung von Plätzen in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Liegen dem Senat Erkenntnisse vor, wie viele Kinder von den Regelungen des Staatsvertrages v. 07.12.2001 betroffen sind? Wie viele Berliner Kinder besuchen Einrichtungen in Brandenburg, wie viele Brandenburger Kinder besuchen Einrichtungen in Berlin? (Wenn möglich mit Auflistung in den betroffenen Bezirke). Zu 1.: Die Anzahl der Verträge zum 31.03.2018 (nach Verwaltungsbezirk) sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Verwaltungsbezirk Berliner Kinder in Brandenburg Brandenburger Kinder in Berlin Mitte 19 64 Friedrichshain-Kreuzberg 11 22 Pankow 20 82 Charlottenburg-Wilmersdorf 6 52 Spandau 39 194 Steglitz-Zehlendorf 65 155 Tempelhof-Schöneberg 26 61 Neukölln 28 38 Treptow-Köpenick 19 115 Marzahn-Hellersdorf 80 44 Lichtenberg 26 33 Reinickendorf 11 8 Summe 350 868 (Quelle: Integrierte Software Berliner Jugendhilfe-Kita ausgewertet am: 27.03.18) - - 2 2. Gibt es Erfahrungen, wie mit der Aufnahme von Geschwisterkindern verfahren wird, wenn das ältere Kind bereits in einer Einrichtung des benachbarten Bundeslandes betreut wird? Zu 2.: Mit dem Staatsvertrag Berlin-Brandenburg über die gegenseitige Nutzung von Plätzen in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung wird das Ziel verfolgt, den leistungsberechtigten Bürgerinnen und Bürgern die Nutzung von Angeboten der Kindertagesbetreuung im jeweiligen anderen Bundesland zu erleichtern. Die Entscheidung über die Aufnahme von Kindern obliegt in Berlin den jeweiligen Bezirksämtern und in Brandenburg den jeweiligen Kommunen. Sie entscheiden in eigenem Ermessen. Der Senat geht davon aus, dass hierbei auch die individuellen Familienkonstellationen, bspw. die Versorgung eines Geschwisterkindes , Berücksichtigung finden. 3. Gibt es derzeit eine Vorgabe von Seiten des Senats oder der Senatsverwaltung keine neuen Brandenburger Kinder mehr aufzunehmen, um Plätze für die steigenden Bedarfe in Berlin vorzuhalten. Wenn ja, inwieweit ist dies mit den Regelungen des Staatsvertrages vereinbar? Zu 3.: Die Verpflichtung zur Gewährleistung einer bedarfsgerechten Förderung in Tageseinrichtungen oder Kindertagespflege richtet sich gemäß § 2 Kindertagesförderungsgesetz (Kita- FöG) zunächst an das Land Berlin als Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Grundsätzlich ist die Betreuung eines Brandenburger Kindes in einer Berliner Tageseinrichtung auf Grundlage des Staatsvertrages möglich, das setzt aber voraus, dass in Berlin ausreichend freie Plätze vorhanden sind bzw. die Kinder für die das Land Berlin einen Rechtsanspruch zu erfüllen hat mit einem Kita-Platz versorgt sind, denn Berlin muss zuerst die eigene Gewährleistungsverpflichtung gegenüber seinen Eltern und Kindern erfüllen. Eine Aufnahmeverpflichtung eines Brandenburger Kindes in Berlin besteht durch den Staatsvertrag nicht. Die Entscheidung ob hinreichend freie Plätze vorhanden sind, obliegt dem Berliner Jugendamt in dem die Einrichtung liegt. Berlin, den 04. April 2018 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-13891 S18-13891