Drucksache 18 / 13 894 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Lars Düsterhöft (SPD) vom 20. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. März 2018) zum Thema: Fußgängertunnel am Bahnhof Schöneweide und Antwort vom 09. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Apr. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Lars Düsterhöft (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13894 vom 20. März 2018 über Fußgängertunnel am Bahnhof Schöneweide Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Schäden sind am Fußgängertunnel unter der Michael-Brückner-Straße beim Brand am 20. Dezember 2016 entstanden und wie bewertet die Senatsverwaltung den aktuellen baulichen Zustand? Antwort zu 1: Der Brand führte zur Zerstörung der sichtbaren Tunneldecke einschließlich der Tunnelbeleuchtung und aller Türen zu den Betriebsräumen im Bereich des Ausganges am Bahnhof Schöneweide. Wie sich zwischenzeitlich herausstellte, ist nicht nur der Aufzug erheblich beschädigt, sondern auch die Fahrtreppe auf der Bahnhofseite. Die Wände und übrigen Tunneldecken sind durch die Rauchgase stark verrußt. Der bauliche Zustand des Fußgängertunnels ist zufriedenstellend. Die Standsicherheit und die Verkehrssicherheit für den Oberflächenverkehr sind nicht beeinträchtigt. Frage 2: Wie hoch sind die Kosten für die Instandsetzung des Tunnels? Antwort zu 2: Aufgrund einer aktualisierten Kostenschätzung betragen die Instandsetzungskosten unter Einbeziehung der Leistungen für die Neuinstallation der Tunnelbeleuchtung und der zusätzlichen Kosten für die Instandsetzung der Fahrtreppe rund 210.000 €. 2 Frage 3: Wann sollen die Baumaßnahmen zur Instandsetzung des Fußgängertunnels beginnen und wann soll der Tunnel dem Fußgängerverkehr wieder übergeben werden? Antwort zu 3: Der Baubeginn ist für Herbst 2018 mit einer geschätzten Bauzeit von 3 Monaten vorgesehen. Frage 4: Ist nach aktueller Planung die Schließung und Verfüllung des Fußgängertunnels zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen, wenn ja, zu wann? Frage 6: Ist der Senatsverwaltung bekannt, dass das Bezirksamt kein gesteigertes Interesse an einer erneuten Inbetriebnahme des Fußgängertunnels hat und die Vervollständigung der Lichtsignalanlage dahingehend bevorzugen würde, dass eine weitere Querungsmöglichkeit auf der südlichen Seite der Kreuzung Michael- Brückner-Straße/Brückenstraße/Schnellerstraße geschaffen werden würde? Frage 7: Welche Voraussetzungen müssten geschaffen werden, um die Kreuzung - wie in Frage 6 beschrieben - schnellstmöglich umzubauen und zu wann könnte der Umbau erfolgen? Antwort zu 4, 6 und 7: Es wird auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/10431 vom 28.02.2017 verwiesen. Hier wurde geantwortet, dass eine ebenerdige Führung des Fußgängerverkehrs grundsätzlich favorisiert wird. Hierfür bedarf es im Bereich Schöneweide verschiedener verkehrlicher und verkehrstechnischer Voraussetzungen und Lösungsmöglichkeiten, die im Rahmen der neuen Verkehrslösung Schöneweide, der Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes, der Untersuchung zum Verkehrskonzept Schöneweide und der damit verbundenen Umgestaltungen der neuen Knotenpunkte der B 96 a mit dem Sterndamm, der Brückenstraße und der Spreestraße auch im Rahmen der neuen Planungen der Lichtzeichenanlagen (LZA) untersucht werden. Eine Entscheidung zur Schließung des Fußgängertunnels ist erst nach Prüfung und Umsetzung dieser beschriebenen Maßnahmen möglich. Frage 5: Ist der Senatsverwaltung bekannt, dass seit der Schließung des Fußgängertunnels die Eingänge verwahrlosen und zu Anziehungspunkten für sich dort dauerhaft aufhaltende Personen geworden sind? Antwort zu 5: Soweit bekannt, haben sich auch vor der Schließung des Fußgängertunnels - insbesondere im Bereich des Ausganges am Fern- und S-Bahnhof bzw. in der Nähe des Einkaufzentrums - dauerhaft Personen aufgehalten. Hierbei handelt es sich wohl um ein stadtweites gesellschaftliches Problem. Es gibt keine Kenntnisse darüber, dass sich dieser Zustand aufgrund der Schließung des Fußgängertunnels verschlechtert hat. 3 Frage 8: Könnte sich die Senatsverwaltung vorstellen, die Kreuzung - wie in Frage 6 beschrieben - umzubauen und den Fußgängertunnel für gewerbliche Zwecke - beispielsweise für eine Fahrradwerkstatt, ein Fahrradparkhaus oder eine Kunstgalerie - zur Verfügung zu stellen? Antwort zu 8: Der Senat/der Baulastträger könnte sich andere Nutzungskonzepte vorstellen. Allerdings wird seitens des Baulastträgers zum Zeitpunkt der Schaffung einer ebenerdigen Querungsmöglichkeit am südöstlichen Knotenpunktarm der Michael-Brückner-Straße eine Verfüllung der Tunnelanlage mit Boden bzw. ein Rückbau favorisiert, da zu jeder Zeit die Sicherheit des Oberflächenverkehrs zu gewährleisten ist. Diese Verpflichtung kann nicht an Privatpersonen oder privatrechtliche Unternehmen delegiert werden, sodass dadurch ein erheblicher monetärer und personeller Aufwand beim Baulastträger verbleiben würde. Frage 9: Welche Gespräche gab es in den letzten 14 Monaten mit dem Bezirksamt zur Zukunft des Fußgängertunnels und wann werden die nächsten Gespräche zu diesem Thema stattfinden? Antwort zu 9: Speziell zur Zukunft des Fußgängertunnels gab es bisher keine Gesprächstermine mit dem Bezirksamt. Das Thema ist im Rahmen der Planungsgespräche zur Verkehrslösung Schöneweide und der damit verbundenen und in der Antwort zu 4 benannten Maßnahmen einschließlich der Abstimmungen zum Planfeststellungsverfahren zur Gleisschleife immer präsent. Zuletzt gab es Ende 2017 im Vorfeld der Aufstellung der Planfeststellungsunterlagen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) zum Umbau der Gleisschleife Schöneweide (das Planfeststellungsverfahren der BVG wurde zwischenzeitlich eingestellt, der Termin der Wiederaufnahme ist nicht bekannt) Abstimmungen zum Knotenpunktumbau, bei denen die bisher fehlende südöstliche Querung bereits enthalten ist. Zur Möglichkeit einer späteren Nachnutzung des Tunnels gibt es bisher nur sehr grobe Planungsideen (s. dazu auch Antwort zu 8). Berlin, den 09.04.2018 In Vertretung Jens-Holger Kirchner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-13894 S18-13894a