Drucksache 18 / 13 895 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Kluckert (FDP) vom 27. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. März 2018) zum Thema: Pläne des Erwerbs des Radialsystems durch den Senat und Antwort vom 11. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Apr. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Florian Kluckert (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/ 13 895 vom 27.03.2018 über Pläne des Erwerbs des Radialsystems durch den Senat Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht vollständig in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Um Ihnen ungeachtet dessen eine Antwort zukommen zu lassen, hat er die mit dem Ankauf des Grundstücks betraute BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) um Stellungnahme gebeten. Die dem Senat von dort übermittelten Sachverhalte wurden bei der Beantwortung berücksichtigt. 1. Welchen Kaufpreis plant der Senat ein, um das Radialsystem zu erwerben? Zu 1.: Grundstücksgeschäfte sind vertraulich. Deshalb kann die Frage im Rahmen einer Schriftlichen Anfrage nicht beantwortet werden. 2. Wie kam die Wertermittlung dafür zustande? Zu 2.: Durch ein Verkehrswertgutachten. 3. Gab es in den letzten Jahren weitere Gutachten zur Ermittlung des Verkehrswertes des Radialsystems und wenn ja, mit welchen Verkehrswertangaben? Zu 3.: Vom Land Berlin wurde zuvor keine Wertermittlung beauftragt. 4. Welche eingetragenen Baulasten gibt es für das Grundstück? Zu 4.: Es besteht eine Baulast für einen geplanten öffentlichen Fuß- und Radweg am Uferweg. - 2 - 5. Wie steht der Senat zu Plänen, einen öffentlich zugänglichen Uferweg für die Berlinerinnen und Berliner frei zu halten? Zu 5.: Der geplante öffentlich zugängliche Uferweg ist baurechtlich durch Eintragung einer entsprechenden Baulast gesichert. 6. Wie würde sich ein öffentlich zugänglicher Uferweg auf die zukünftige Nutzung sowie die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung des Radialsystems auswirken? Zu 6.: Ein öffentlich zugänglicher Uferweg würde die Attraktivität der Kulturstätte weiter erhöhen. Berlin, den 11. April 2018 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen S18-13895 S18-13895a