Drucksache 18 / 13 897 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 19. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. März 2018) zum Thema: Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung bei der Berliner Polizei X und Antwort vom 06. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Apr. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 6 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13897 vom 19. März 2018 über Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung bei der Berliner Polizei X ------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ab welchem Zeitraum der Erkrankungsdauer werden Polizeibeamte als „Langzeiterkrankte“ eingestuft und welche reintegrativen Angebote erhalten Erkrankte und Langzeiterkrankte? Bitte Regelungen beifügen. Zu 1.: Gesetzliche Vorgaben oder interne Dienstvorschriften, die den Begriff „langzeitkrank “ definieren, gibt es nicht. Bei der Polizei Berlin wird eine Polizeidienstkraft als „dauerkrank“ eingestuft, wenn sie 90 Tage ununterbrochen arbeitsunfähig ist bzw. war. Gemäß § 167 Abs. 2 des Sozialgesetzbuches (SGB) IX ist für Beschäftigte, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, das Instrument des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) anzuwenden. Betroffenen wird entsprechend der Dienstvereinbarung über das Betriebliche Eingliederungsmanagement der Polizei Berlin (DV BEM – vgl. hierzu Anlage zur Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/13817) schriftlich ein Gesprächsangebot unterbreitet. In diesem Gespräch kann z. B. eine Wiedereingliederung nach dem sog. Hamburger Modell erörtert werden. 2. Wie viele Personen sind für die Betriebliche Wiedereingliederung i.S.d. BGM zuständig und welche Anzahl erkrankter Personen werden pro Person betreut; haupt- oder nebenamtlich, in Voll-zeit oder Teilzeit. Bitte pro polizeilicher Liegenschaft (PA, LKA, Direktionen mit Polizeiabschnitten, Präsidium , Personalbereich) aufführen. Zu 2.: Liegenschaft Anzahl der mit der Betreuung beauftragten Anzahl der zu betreuenden BEM -Verfahren pro Seite 2 von 6 Dienstkräfte Dienstkraft Direktion 1 2 18 bis 20 Direktion 2 4 8 bis 10 Direktion 3 5 10 bis 12 Direktion 4 2 12 bis 14 Direktion 5 3 10 bis 12 Direktion 6 3 8 bis 10 Direktion Einsatz 4 16 bis 18 Landeskriminalamt 5 15 bis 17 Serviceeinheit Personal 3 13 bis 15 Polizeiakademie 3 15 bis 17 Die BEM-Verfahren werden von allen beauftragten Dienstkräften als Zugleichaufgabe wahrgenommen. Die Unterscheidung nach Vollzeit- oder Teilzeitkräften wird statistisch nicht erfasst. 3. Welche Qualifikation haben die internen und gegebenenfalls extern hinzugezogenen Gesprächsführer , die für die Betrachtung der Krankheits- und Wiedereingliederungs-Umstände sowie die Erarbeitung von Maßnahmen einzelner Erkrankter zuständig sind? Bitte Qualifikationen und Fortbildungen bzw. gegebenenfalls externe Berufsbezeichnungen aufführen. Zu 3.: Die mit der Wiedereingliederung betrauten Dienstkräfte der Polizei Berlin haben ein zweitägiges Seminar an der Verwaltungsakademie (VAk) Berlin zum Thema „Betriebliches Eingliederungsmanagement“ besucht. 4. Wie viele Erkrankte erhielten ein Gesprächsangebot und in welcher Form (telefonisch, schriftlich, per-Email, durch Vorgesetzte persönlich)? Zu 4.: Alle betroffenen Dienstkräfte erhalten ein schriftliches Gesprächsangebot. 5. Wie viele Gespräche im Sinne des Betrieblichen Gesundheitsmanagements wurden seit 2008 freiwillig wahrgenommen bzw. wie viele Erkrankte blieben diesen fern? Bitte Aufstellung nach Jahren und Dienststellen beifügen. Zu 5.: Die Bearbeitung des BEM-Verfahrens erfolgte zunächst zentral beim Personalservice der Zentralen Seviceeinheit (ZSE). Erst seit dem 1. März 2013 werden die Verfahren dezentral in den Direktionen und Ämtern durchgeführt. 08/2006 – 2008 wahrgenommene Gespräche nicht wahrgenommene Gespräche Gesprächsangebote gesamt gesamtbehördlich 107 4173 4280 Seite 3 von 6 2009 wahrgenommene Gespräche nicht wahrgenommene Gespräche Gesprächsangebote gesamt gesamtbehördlich 35 1735 1770 2010 wahrgenommene Gespräche nicht wahrgenommene Gespräche Gesprächsangebote gesamt gesamtbehördlich 36 2369 2405 2011 wahrgenommene Gespräche nicht wahrgenommene Gespräche Gesprächsangebote gesamt gesamtbehördlich 30 2428 2458 2012 wahrgenommene Gespräche nicht wahrgenommene Gespräche Gesprächsangebote gesamt gesamtbehördlich 34 2426 2460 2013 wahrgenommene Gespräche nicht wahrgenommene Gespräche Gesprächsangebote gesamt Direktion 1 60 361 421 Direktion 2 45 346 391 Direktion 3 45 324 369 Direktion 4 39 355 394 Direktion 5 20 196 216 Direktion 6 26 213 239 Direktion Zentrale Aufgaben 102 851 953 Landeskriminalamt 136 849 985 Stab des Polizeipräsidenten 1 19 20 ZSE 6 229 235 gesamt 480 3743 4223 2014 wahrgenommene Gespräche nicht wahrgenommene Gespräche Gesprächsangebote gesamt Direktion 1 37 331 368 Direktion 2 66 445 511 Direktion 3 33 247 280 Direktion 4 45 379 424 Direktion 5 17 175 192 Direktion 6 30 256 286 Direktion Zentrale Aufgaben 42 538 580 Seite 4 von 6 Landeskriminalamt 130 618 748 Stab des Polizeipräsidenten 0 17 17 ZSE hierzu liegen keine Angaben vor gesamt 400 3006 3406 2015 wahrgenommene Gespräche nicht wahrgenommene Gespräche Gesprächsangebote gesamt Direktion 1 60 277 337 Direktion 2 56 468 524 Direktion 3 62 343 405 Direktion 4 50 274 324 Direktion 5 50 266 316 Direktion 6 27 223 250 Direktion Zentrale Aufgaben 73 671 744 Landeskriminalamt 108 726 834 Behördenleitung/ ZSE 18 240 258 gesamt 504 3488 3992 2016 wahrgenommene Gespräche nicht wahrgenommene Gespräche Gesprächsangebote gesamt Direktion 1 56 224 280 Direktion 2 66 392 458 Direktion 3 73 280 353 Direktion 4 37 243 280 Direktion 5 32 164 196 Direktion 6 29 273 302 Direktion Einsatz 134 780 914 Landeskriminalamt 96 703 799 Behördenleitung/ ZSE 29 308 337 gesamt 552 3367 3919 2017 wahrgenommene Gespräche nicht wahrgenommene Gespräche Gesprächsangebote gesamt Direktion 1 35 110 145 Direktion 2 33 207 240 Direktion 3 16 186 202 Direktion 4 19 127 146 Direktion 5 44 48 92 Direktion 6 12 138 150 Seite 5 von 6 Direktion Einsatz 43 400 443 Landeskriminalamt 52 395 447 Behördenleitung 15 99 114 Polizeiakademie 247 167 414 gesamt 516 1877 2393 6. Womit wurde das Fernbleiben vom Angebot begründet? Bitte anonymisierte Beispielfälle benennen . Zu 6.: In der Mehrzahl der Fälle wird angegeben, dass die Erkrankung bereits ausgeheilt ist und keine gesundheitlichen Einschränkungen mehr bestehen oder dass kein Gesprächsbedarf gesehen wird, da die Erkrankung in keinem dienstlichen Zusammenhang steht. 7. Finden Gespräche und andere Maßnahmen zur Wiedereingliederung während der Krankheit oder erst mit Erhalt der ärztlich bestätigten Dienstfähigkeit statt? Bitte Regelungen beifügen. Zu 7.: Die DV BEM macht diesbezüglich keine Vorgaben. Vielmehr ist der Zeitpunkt der Gesprächsführung individuell vom Gesundheitszustand der jeweils betroffenen Mitarbeitenden abhängig und wird an deren Bedürfnissen ausgerichtet. Daher können Gespräche sowohl während einer Erkrankungsphase als auch nach erfolgter Rückkehr im Rahmen der Wiedereingliederung sowie bereits im Vorfeld einer evtl. auftretenden Erkrankung als Präventivmaßnahme stattfinden. 8. In welcher Form werden zwischen der Behörde und der erkrankten Person verbindliche Lösungswege beschlossen, um eine kontinuierliche Begleitung zur Stabilisierung des wiedereinzugliedernden Polizeimitarbeiters zu ermöglichen? Zu 8.: Die Lösungswege sind individuell. Sie werden im sogenannten Maßnahmenblatt BEM vermerkt. Zur kontinuierlichen Begleitung bietet das Integrationsteam Folgegespräche und auf Wunsch der Betroffenen eine individuell abgestimmte Kontaktpflege an. 9. Welche korrektiven Angebote für Erkrankte erfolgten seit 2008 noch? Bitte anonymisiert beispielhafte Erkrankungen mit jeweiligen krankheitsbezogenen Angebot aufführen. Zu 9.: Liegen z. B. orthopädische Erkrankungen vor, so werden im Bedarfsfall höhenverstellbare Tische, ergonomische Stühle oder spezielle Mäuse für den PC beschafft. Sollten im Einzelfall spezielle Sehbehinderungen vorliegen, werden geeignete PC- Monitore bereitgestellt. Des Weiteren werden bei Tinnitus derzeit Induktionskopfhörer erprobt. 10. In welcher Form wird der jeweilige unmittelbare Vorgesetzte in den Wiedereingliederungsprozess des erkrankten Mitarbeiters einbezogen? Bitte etwaige Vorschriften beifügen. Zu 10.: Seite 6 von 6 Die Einbindung der oder des unmittelbar Vorgesetzten in den Wiedereingliederungsprozess erfolgt nur auf Wunsch der betroffenen Dienstkräfte. Berlin, den 06. April 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-13897 S18-13897a