Drucksache 18 / 13 899 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 19. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. März 2018) zum Thema: Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung bei der Berliner Polizei XIV und Antwort vom 06. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Apr. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13899 vom 19. März 2018 über Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung bei der Berliner Polizei XIV ------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Gibt es Vorschriften oder Handlungsanweisungen für den Umgang mit (post-)traumatisierten Polizeibeamten ? Bitte Vorschriften beifügen. Zu 1.: Die beigefügte Geschäftsanweisung der Zentralen Serviceeinheit zum Umgang mit potenziell traumatisierenden dienstlichen Ereignissen (GA ZSE I Nr. 4/2014 – Anlage 1) beinhaltet umfassende Informationen, Verfahrens- und Zuständigkeitsregelungen sowie Hilfsangebote für betroffene Dienstkräfte. 2. Nach welcher Definition wird ein mit der Dienstausübung in Zusammenhang stehendes Erlebnis bzw. Ereignis als a) vorübergehende (psychische oder physische) Belastung bzw. Einschränkung b) posttraumatische Störung c) Dienstunfall eingestuft? Bitte Definitionen erläutern mit seit 2010 erfassten, exemplarischen Erlebnissen, die zu einer Einstufung nach a)-c) führten. Zu 2.: Erkrankungen sind in der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision (ICD-10), der Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert. Dort sind sowohl Symptome als auch Zeitkriterien aufgeführt , um die jeweilige Erkrankung genau zu benennen. Die Definition eines Dienstunfalles ergibt sich aus § 31 des Landesbeamtenversorgungsgesetzes (LBeamtVG). Danach ist ein Dienstunfall ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis, das in Ausübung oder infolge des Dienstes eingetreten ist. Seite 2 von 3 Auch vorübergehende oder dauerhafte psychische Störungen können Folge eines Dienstunfallgeschehens im Sinne des § 31 LBeamtVG sein, sofern alle Tatbestandsmerkmale vorliegen. Eine statistische Erhebung, die eine Zuordnung exemplarischer Ereignisse zum Auftreten vorübergehender oder dauerhafter gesundheitlicher Einschränkungen oder zur Einstufung als Dienstunfallgeschehen zulassen würde, erfolgt nicht. 3. Wer nimmt diese Bewertung der einzelnen Erlebnisse bzw. Ereignisse vor und über welche Qualifikation verfügen diese bewertenden Personen? Auf welcher Grundlage (Anweisung) erfolgt die Bewertung? Zu 3.: Fachärztinnen und Fachärzte des Polizeiärztlichen Dienstes bewerten im Auftrag der Dienstbehörde die zu prüfenden Ereignisse. Die persönliche Qualifikation umfasst mindestens die Facharztbezeichnung. Einzelne Polizeiärztinnen und Polizeiärzte verfügen darüber hinaus über Zusatzqualifikationen. 4. Wie viele Fälle zu 2 a)-c) sind seit 2010 jährlich bei der Polizei Berlin erfasst worden? Zu 4.: Hierzu erfolgt keine statistische Erfassung. 5. Gibt es Analysen zu eventuellen Häufungen an bestimmten Orten oder durch bestimmte Ereignisse ? Welche Schwerpunkte sind dort genannt? Zu 5.: Nein. 6. Welche Maßnahmen wurden im BGM, Gesundheits- und Arbeitsschutz für Betroffene bzw. eingesetzte Polizeibeamte zur nachträglichen psychischen und physischen Bewältigung besonderer Ereignissen wie a) Kontaminationen von Schießständen seit 2010 b) Einsatz in Flüchtlingsunterkünften seit 2015 c) Einsatz beim Terroranschlag am Breitscheidplatz seit 2016 angeboten und durchgeführt? Bitte Maßnahmen im Einzelnen wiedergeben. Zu 6.: Über die in der GA ZSE I Nr. 4/2014 beschriebenen Maßnahmen hinaus werden zur nachträglichen psychischen und physischen Bewältigung der extremen Belastungen der besonderen Einsatzlage „Terroristischer Anschlagsfall“ auf dem Breitscheidplatz am 19. Dezember 2016 auf die belastende Einsatzsituation ausgerichtete Seminare angeboten. Die je dreitägigen Seminare enthalten Sportangebote (gemeinsames Klettern am Fels) und Gesprächsrunden. Eine Fortsetzung der anlassbezogenen Seminarreihe im Jahr 2019 wird derzeit geprüft. 7. Wie hoch ist die Anzahl der langfristig durch die Ereignisse 6 a)-c) a) psychisch traumatisierten bzw. b) körperlich eingeschränkten oder erkrankten Polizeibeamten? Bitte Anzahl der zu 6 a) und c) eingesetzten Polizeizugehörigen (potentiell Betroffene ) und in diesem Zusammenhang stehende Erkrankungen von Personen statistisch aufführen . Seite 3 von 3 Zu 7.: Hierzu erfolgt keine statistische Erfassung. Berlin, den 06. April 2018 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-13899 S18-13899 S1813899 Anlage