Drucksache 18 / 13 905 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Vogel (CDU) vom 22. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. März 2018) zum Thema: Modulare Unterkünfte in Altglienicke und Antwort vom 11. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Apr. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Frau Abgeordnete Katrin Vogel (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13905 vom 22. März 2018 über Modulare Unterkünfte in Altglienicke ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Flüchtlinge sollen in der Modularen Unterkunft im Bohnsdorfer Weg 109-119 untergebracht werden? 2. Welche Geschosshöhe wird der geplante Bau haben? 3. Wurde bereits Bauantrag gestellt? Wann wird mit einer Baugenehmigung gerechnet? 4. Hat der Bezirk dem Bauvorhaben Bohnsdorfer Weg 109-119 zugestimmt? 5. Welche Alternativstandorte wurden im Bezirk Treptow-Köpenick geprüft? 6. Wurden vom Bezirk Alternativ-Vorschläge eingebracht? Wenn ja, welche? 7. Welche Planungen verfolgt der Senat mit dem Grundstück Bohnsdorfer Weg 99-103? Zu 1. bis 7.: Auf den Grundstücken Bohnsdorfer Weg 99-103 und 109-119 sollen durch eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Wohnungen errichtet werden. Nach derzeitigem Planungsstand sollen drei der geplanten Gebäude des Wohnprojektes mit insgesamt ca. 85 Wohneinheiten (ca. 270 Plätze für die Unterbringung von Geflüchteten) als modulare Unterkunft für Flüchtlinge (MUF) genutzt werden. 2 Das Grundstück wurde bei der Suche nach neuen Grundstücken für MUF in 2017 vom Bezirk mit der höchsten Priorität versehen. Die mit der Priorität 2 versehenen Grundstücke Fürstenwalder Allee 362, 264, 366 und Müggelseedamm 109-111 wurden ebenfalls geprüft, aber als weniger geeignet eingeschätzt. Ein Bauantrag wurde noch nicht gestellt. Nach Eingang des Bauantrags wird – vorausgesetzt der Antrag ist vollständig und richtig – mit einer Bearbeitungszeit von 3 bis 4 Monaten gerechnet. Die drei Gebäude werden voraussichtlich unterschiedliche Geschosshöhen haben. Vorgesehen sind drei- und viergeschossige Gebäude. Die vorgesehene Fläche steht zum Teil im Eigentum des Bundes und ist Gegenstand der Ankaufsverhandlungen des Landes Berlin mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Gegenüber der BImA wurde eine Zweckerklärung abgegeben, in der die Absicht erklärt wird, die Grundstücke Bohnsdorfer Weg 99-103 und 109-119 für die Bebauung mit Modularen Unterkünften zu nutzen. Ebenfalls realisiert werden soll ein MUF auf dem Grundstück Salvador-Allende-Str. 89- 91. Dieses wurde ebenfall mit Priorität 1 zwischen Bezirk und Senat konsentiert. Es wird darüber hinaus geprüft, ob neben der Errichtung eines MUFs im Wege der Realteilung des Grundstückes die Möglichkeit für Dritte besteht, ein so geteiltes Grundstück zum Zwecke der Wohnbebauung zu erwerben. Voraussetzung hierfür ist, dass die Gesamtfläche des Grundstückes für eine Realteilung ausreicht. Des Weiteren wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage – Drucksache 18/13902 - verwiesen. 8. Welche Planungen verfolgt der Senat mit dem Grundstück zwischen Hassoweg/Nelkenweg? 9. Welche Geschosshöhen und wie viele Wohneinheiten sind im Hassoweg/Nelkenweg geplant? 10. Warum wird dieses Grundstück nicht in der Anlage zur Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Drucksache 18/13431 genannt, obwohl Stadt und Land bereits Planungen dazu veröffentlichen? Zu 8. bis 10.: Das Grundstück Hassoweg/Nelkenweg wurde bereits 2016 als Standort für die Errichtung eines MUF beschlossen. Das Bauvorhaben befindet sich weiterhin in der Konzeptionsphase, sodass keine genaueren Angaben zu Geschosshöhen und der Anzahl der Plätze des MUFs getroffen werden können. Die Schriftliche Anfrage Drucksache 18/13431 befasst sich mit dem Wohnungsbau der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften. Die Errichtung Modularer Unterkünfte für 3 Flüchtlinge nimmt einen Sondertatbestand ein, der von der Schriftlichen Anfrage nicht umfasst ist. 11. Wie viele Flüchtlinge an konkret welchen Standorten sollen langfristig insgesamt in Altglienicke untergebracht werden? Zu 11.: Im Ortsteil Altglienicke befinden sich drei Unterkünfte zur Unterbringung von Geflüchteten mit einer maximalen Kapazität von 770 Plätzen in Betrieb (Stand 05.04.2018). Die Gemeinschaftsunterkunft Tempohome Quittenweg verfügt über 256 Plätze und wird nach derzeitiger Planung in 2019 geschlossen werden. Die Erstaufnahmeeinrichtung im Schwalbenweg mit 314 Plätzen wird mittelfristig weiterhin als Erstaufnahmeeinrichtung genutzt. Bei der Notunterkunft in der Rudower Straße (200 Plätze) befindet sich eine mögliche Qualifizierung des Objektes derzeit in Klärung, so dass keine Aussagen zum weiteren mittel- oder langfristigen Betrieb möglich sind. Wie zuvor erwähnt, sind die Errichtung eines MUF im Hassoweg/Nelkenweg mit ca. 500 Plätzen und die Errichtung des MUFs im Bohnsdorfer Weg mit ca. 270 Plätzen geplant. Entsprechend dieser Planungen werden im Ortsteil Altglienicke voraussichtlich drei bis vier Standorte zur Unterbringung von Flüchtlingen mit einer maximalen Kapazität von bis zu ca. 1.280 Plätzen mittel- bis langfristig genutzt werden. Berlin, den 11. April 2018 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales S18-13905d S18-13905