Drucksache 18 / 13 909 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Burkard Dregger (CDU) vom 22. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. März 2018) zum Thema: Erschwerniszulage – wann kommt die versprochene Erhöhung? und Antwort vom 12. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Apr. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1/1 Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Burkard Dregger (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/ 13909 vom 22. März 2018 über Erschwerniszulage – wann kommt die versprochene Erhöhung? ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wann beabsichtigt der Senat, die in den Beratungen für den Doppelhaushalt 2018/2019 mitgeteilte Absicht, die Erschwerniszulage für die Polizei, Feuerwehr und Justiz anzuheben, umzusetzen? 2. Zu welchem Zeitpunkt soll die Erhöhung für welche Berufsgruppe wie wirksam werden? 3. Um welchen Betrag soll die Erschwerniszulage jeweils erhöht werden (erbitte nach Berufsgruppen gesonderte Darstellung)? Zu 1. bis 3.: Da zur weiteren Bearbeitung noch Einzelheiten der vorgesehenen Erhöhung der Erschwerniszulagen senatsintern abgestimmt werden, können zurzeit keine näheren Angaben zum Zeitpunkt des Inkrafttretens und zur jeweiligen Erhöhung der Zulage gemacht werden. 4. Wo und in welcher Höhe sind die Mittel für die Umsetzung der Erschwerniszulagenverordnung und für die Erhöhung etatisiert? Zu 4.: Die Personalausgaben für Polizei und Feuerwehr sind im Haushalt 2018/2019 entsprechend den im Aufstellungsrundschreiben benannten Berechnungsfaktoren etatisiert. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Erhöhung der Erschwerniszulagen aus den veranschlagten Mitteln finanziert werden kann. Berlin, den 12. April 2018 In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen S18-13909 S18-13909