Drucksache 18 / 13 910 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Burkard Dregger (CDU) vom 22. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. März 2018) zum Thema: Ausgedient! – Was geschieht mit alten Waffen der Berliner Polizei? und Antwort vom 11. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Apr. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 5 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Burkard Dregger (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 13 910 vom 22. März 2018 über Ausgedient! – Was geschieht mit alten Waffen der Berliner Polizei? ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wann werden Waffen der Berliner Polizei ausgesondert (tabellarische Zusammenstellung erbeten , wenn nötig)? 2. Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein? Zu 1. und 2: Bei der Polizei Berlin werden Waffen in folgenden Fällen ausgesondert: - Reparaturkosten überschreiten den Zeitwert der Waffe. - Modellwechsel - Wegfall der einsatztaktischen Notwendigkeit. 3. Was geschieht mit ausgesonderten Waffen der Berliner Polizei? Wie werden sie entsorgt, weitergegeben , verkauft etc.? Zu 3.: Für die auszusondernden Dienstwaffen der Polizei gibt es keinen „sicheren“ Markt in Deutschland. Sicherheitsbehörden anderer Bundesländer und der Bund haben bereits auf modernere Modelle umgestellt (oder sind dabei) und sind daher nicht an einem Erwerb dieser Waffen interessiert. Damit bliebe nur der Verkauf an private Händler, die eine entsprechende Genehmigung nach dem Waffengesetz besitzen. Waffen aus polizeilichen Beständen sollen aber nicht durch einen Verkauf in privaten Besitz gelangen. Um dies sicherzustellen, werden ausgesonderte Waffen grundsätzlich vollständig vernichtet. Mit dieser Vorgehensweise steht das Land Berlin im Einklang mit anderen Polizeien der Länder. Die Polizeien der Länder Schleswig-Holstein, Hessen, Bayern, Bremen, Hamburg und die Bundespolizei haben ihre ausgesonderten Dienstpistolen vernichten lassen. Auch das Land Brandenburg sieht bei Einführung der neuen Dienstpistole die Vernichtung der ausgesonderten Pistolen vor. Das Bundesministerium des Inneren hat hinsichtlich der auszusondernden Dienstwaffen des Bundeskriminalamtes ebenfalls entschieden, dass diese Waffen zu vernichten sind. Seite 2 von 5 4. Welche gesetzlichen Vorgaben gelten für die Aussonderung von Waffen der Berliner Polizei und deren Entsorgung sowie für Waffen allgemein (erbitte jeweils gesonderte Darstellung)? Zu 4.: Dienstwaffen der Polizei Berlin: Es gelten allgemein die Regelungen der Landeshaushaltsordnung (LHO), dort im Wesentlichen die zum Vermögensnachweis gemäß § 73 LHO getroffenen Bestimmungen über Verbleib und Verwertung beweglicher Sachen, die nicht Vermögen im Sinne von § 73 LHO sind (siehe hierzu Nr.12 der Ausführungsvorschriften zu § 73 LHO). 5. Wie wird sichergestellt, dass ausgesonderte Waffen nicht wider den Vorgaben für Aussonderung und Entsorgung verwendet werden? 6. Wie wird sichergestellt, dass ausgesonderte und entsorgte Waffen der Berliner Polizei nicht in die Hände unbefugter Dritte oder auf den Schwarzmarkt gelangen? Zu 5. und 6.: Bei der Polizei Berlin werden ausgesonderte Waffen durch die Fachdienststelle (Waffenwerkstatt ) in einem gesicherten Transport zu den Orten verbracht, an denen eine materielle Vernichtung unter Aufsicht gewährleistet wird. 7. Wie und wo wird die Aussonderung und Entsorgung der Waffen der Berliner Polizei dokumentiert und wer erlangt wann von der Dokumentation wie Kenntnis? Zu 7.: Die Aussonderung und Entsorgung von polizeieigenen Waffen wird sowohl in der Hauptbestandsnachweisführung der Serviceeinheit Technik und Logistik als auch in den Waffenwerkstätten der Polizei Berlin dokumentiert. Die Aussonderung und Absetzung aus dem Bestand erfolgt nach einem festgelegten, schriftlichen Verfahren, in dem sowohl die Bewertung des waffentechnischen Personals als auch die Zustimmung der Gruppenleitung vorgegeben ist und durchgängig mindestens das Vier- Augen-Prinzip angewandt wird. Die anschließende fachgerechte Vernichtung der Waffen wird in den Waffenwerkstätten zusätzlich einzeln dokumentiert und von jeweils zwei Dienstkräften bestätigt. 8. Wird die sach- und fachgerechte Aussonderung und Entsorgung der Waffen der Berliner Polizei sowie die Dokumentation dessen von wem und wann überprüft? Zu 8.: Grundsätzlich gilt im gesamten Verfahren das Vier-Augen-Prinzip. Darüber hinaus wird die Bestandsnachweisführung – und damit auch die Aussonderung der Waffen - im 3-Jahres-Turnus durch die Serviceeinheit Finanzen überprüft. 9. Wie viele Waffen wurden seit dem 01.01.2017 in den einzelnen Dienststellen ausgesondert und entsorgt (erbitte nach Dienststellen gesonderte Darstellung)? Zu 9.: Seit dem 1. Januar 2017 bis einschließlich März 2018 wurden folgende Waffen ausgesondert und entsorgt: 258 Pistolen Sig Sauer, Modell P 6, 81 Maschinenpistolen Heckler & Koch, MP 5 A3 Z, 5 Pistolen Sig Sauer, Modell 226, 1 Pistole Modell Glock 17, Seite 3 von 5 2 Maschinenpistolen mit Lasereinrichtung, 6 Pistolen mit Lasereinrichtung, 2 Trainingsmaschinenpistolen (grün), 2 Trainingspistolen (grün), 9 Startrevolver, 1 CO2 Übungspistole (CO2 = Kohlenstoffdioxid), 5 verschiedene Musterwaffen. Dienststelle Waffenart Anzahl Direktion 1 Pistole P 6 5 MP 5 A 3 2 Direktion 2 Pistole P 6 11 MP 5 A 3 1 Direktion 3 Pistole P 6 4 Direktion 4 Pistole P 6 26 MP 5 A 3 4 Startrevolver 3 MP 5 mit Lasereinrichtung 1 Direktion 5 Pistole P 6 37 MP 5 A 3 1 Direktion 6 Pistole P 6 31 MP 5 A 3 5 MP 5 mit Lasereinrichtung 1 P 6 mit Lasereinrichtung 4 Direktion Einsatz Pistole P 6 34 MP 5 A 3 3 Startrevolver 2 Landeskriminalamt Pistole P 6 24 MP 5 A 3 10 Pistole P 226 5 Trainings-MP 5 2 Pistole Glock 17 1 Polizeiakademie Pistole P 6 86 MP 5 A 3 32 Startrevolver 4 Ausbildungs-P 6 2 Pistole P 6 mit Lasereinrichtung 2 Serviceeinheit Technik und Logistik MP 5 A 3 23 CO2-Übungspistole 1 verschiedene Musterwaffen 5 Seite 4 von 5 10. Wie viele Waffen wurden bzw. werden in den einzelnen Dienststellen beginnend ab dem 01.01.2018 bis zum 31.12.2019 in den einzelnen Dienststellen ausgesondert und entsorgt? Zu 10.: In der Zeit von Januar 2018 bis März 2018 wurden 39 Pistolen Sig Sauer, Modell P 6, 3 Maschinenpistolen Heckler & Koch, Modell MP 5 A3 Z, und 2 Pistolen mit Lasereinrichtung ausgesondert. Nachfolgend die Aufstellung nach Dienststellen (die Zahlen sind in der zu Frage 9 dargestellten Gesamttabelle enthalten): Dienststelle Waffenart Anzahl Direktion 1 Pistole P 6 1 Direktion 3 Pistole P 6 2 Direktion 4 Pistole P 6 4 Direktion 5 Pistole P 6 1 Direktion 6 Pistole P 6 6 Direktion Einsatz Pistole P 6 7 MP 5 A 3 3 Landeskriminalamt Pistole P 6 7 Polizeiakademie Pistole P 6 11 P 6 mit Lasereinrichtung 2 Mit der Einführung einer neuen Dienstpistole bei der Polizei Berlin geht die Aussonderung der bisher genutzten Dienstwaffe P 6 einher. Im Zuge der Beschaffung und Ausgabe der neuen Dienstwaffe an die Vollzugskräfte ist sukzessive die Aussonderung von 22.000 Dienstwaffen vorzusehen. Zu der Frage, wie viele Pistolen Sig Sauer P6 bis zum 31. Dezember 2019 ausgesondert werden können und welche Dienststellen das betrifft, sind zurzeit keine konkreten Aussagen möglich, weil dies von folgenden Faktoren abhängt: Den Liefermengen der neu eingeführten Pistole SFP 9 von Heckler & Koch (zunächst ca. 10.000 Stück ab April 2018 fortlaufend bis Dezember 2018 in mehreren Teillieferungen aus dem Sicherheitspakt II – 1. Rate), der Aus- und Fortbildung an den neuen Pistolen (Schulung Multiplikatoren im April/Mai 2018, ab Juli 2018 Ausgabe an die Dienstkräfte, geplant ca. 1.000 Stück/Monat) und den eventuellen Rücksendungen von neuen Pistolen, die der Qualitätskontrolle nicht entsprechen. 11. Welche Kosten werden für die Entsorgung der Waffen entstehen? 12. Mit welchen Einnahmen für den Landeshaushalt rechnet der Senat bei einem etwaigen Weiterverkauf der Waffen und in welcher Höhe konnten bereits Einnahmen generiert werden? Zu 11. und 12.: Bei der Vernichtung von Waffen wird grundsätzlich komplette Kostenneutralität angestrebt . Da bisher keine ausgesonderten Waffen der Polizei Berlin veräußert wurden, konnten auch keine Einnahmen für den Landeshaushalt generiert werden. Damit ist auch für die Zukunft nicht zu rechnen. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat der vorgesehenen Vorgehensweise (Vernichtung statt Veräußerung) im Ergebnis der in der Seite 5 von 5 Antwort zu Frage 3 dargelegten Erwägungen und dem damit zwangsläufig verbundenen Einnahmeverzicht für das Land zugestimmt. Berlin, den 11. April 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-13910 S18-13910