Drucksache 18 / 13 913 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stephan Standfuß (CDU) vom 23. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. März 2018) zum Thema: Radrennen des Radsportclubs Charlottenburg e.V. von 1883 und Antwort vom 09. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Apr. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Stephan Standfuß (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13913 vom 23. März 2018 über Radrennen des Radsportclubs Charlottenburg e.V. von 1883 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wann wurde dem Senat bekannt, dass das für den 15.04.2018 geplante Radrennen des RC Charlottenburg nicht stattfinden kann? 2. Wie hat der Senat von der Absage erfahren? Zu 1. und 2.: Die genannte Veranstaltung ist dem Senat nicht bekannt gemacht worden. Der Verein hat gegenüber der Senatsverwaltung für Inneres und Sport keine Förderung angemeldet oder beantragt. Auch über eine Absage hat der Veranstalter die Senatsverwaltung für Inneres und Sport nicht offiziell informiert. Der Sachverhalt wurde am Rande eines Gespräches in einer anderen Sache am 29. März 2018 vom Projektleiter für den Bahnradweltcup 2018, Herrn Burkhard Bremer, gegenüber der Senatsverwaltung für Inneres und Sport erwähnt. Ebenfalls am 29. März 2018 hat der Berliner Radsport Verband e.V. in seinen Antragsunterlagen zum „Airfield Race 2018“ von der Absage des Straßenrennens informiert. Der Senat hat vom Veranstalter keine offizielle Absage erhalten. Über eine Absage hat der Veranstalter auch die Verkehrslenkung Berlin (VLB) nicht offiziell informiert. Der Veranstalter stand lediglich im Zuge des Erlaubnisprüfverfahrens nach der Straßenverkehrs -Ordnung im schriftlichen Kontakt zur VLB und den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG). Dem Veranstalter wurden verschiedene höhere, der aktuellen Situation angepasste, Sicherheitsanforderungen aufgegeben, um überhaupt zu einer positiven Einschätzung kommen zu können. Die Belange der BVG, der Anwohnerinnen und Anwohner sowie der Polizei spielten dabei wie üblich eine entscheidende Rolle. 3. Welche Unterstützungsmaßnahmen für den Verein unternahm der Senat nach Bekanntwerden der Absage? Seite 2 von 2 Zu 3.: Dem Senat lagen und liegen dazu keine Anforderungen des Veranstalters vor. Da der Veranstalter für diese Veranstaltung auch keine Förderung angemeldet oder beantragt hat und der Senat keine Kenntnis von der Absage hatte, konnte die für Sportveranstaltungen zuständige Senatsverwaltung für Inneres und Sport keine Unterstützungsmaßnahmen leisten. 4. Gab es seitens des Senats direkten Kontakt zur BVG bezüglich der Thematik? Zu 4.: Die BVG wurde wie gewohnt im üblichen Anhörungsverfahren beteiligt. Darüber hinaus war der Veranstalter im unmittelbaren direkten Kontakt zur BVG. Die Ergebnisse führten aber letztendlich zu deren Ablehnung. Nach den Erfahrungen der BVG zum letzten Rennen wurde die bisherige zwischen dem Veranstalter und der BVG positiv abgestimmte Zustimmung zur Veranstaltung von der BVG widerrufen. 5. Welche Schlüsse zieht der Senat aus dem unglücklichen Vorfall für kommende Sportveranstaltungen im öffentlichen Raum? Zu 5.: Es ist grundsätzlich davon abzuraten, hier oder bei anderen Veranstaltungen, Busoder Individualverkehr während einer Sportveranstaltung im Veranstaltungsraum zuzulassen , um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Zudem sind alle Veranstalter gehalten, die Auflagen der Genehmigungsbehörden vollständig umzusetzen, da sonst keine erneute Genehmigung zu erwarten ist. 6. Wie bewertet der Senat die Absage aus sportfachlicher Sicht? Zu 6.: Da die Veranstaltung bei der für die sportfachliche Bewertung zuständigen Senatsverwaltung für Inneres und Sport gar nicht angemeldet wurde, liegen keine weiteren detaillierten Informationen für eine sportfachliche Bewertung der Veranstaltung oder ihrer Absage vor. Berlin, den 09. April 2018 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-13913 S18-13913