Drucksache 18 / 13 921 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank Scheermesser (AfD) vom 29. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. April 2018) zum Thema: Multifunktionsbäder und Antwort vom 05. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Apr. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Frank Scheermesser (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13921 vom 29. März 2018 über Multifunktionsbäder ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Die Berliner staatlichen Bäder dienen der Daseinsvorsorge. Ist der Senat der Meinung, dass die geplanten Multifunktionsbäder (In Pankow und Mariendorf) der reinen Daseinsvorsorge dienen? Zu 1.: Ja. 2. Wenn dem nicht so ist, was geht nach Meinung des Senats bei diesen Bädern über die reine Daseinsvorsorge hinaus? Zu 2.: Entfällt aufgrund der Beantwortung zu Ziffer 1. 3. Glaubt der Senat, dass die geplanten Multifunktionsbäder mit dem EU Beihilferecht vereinbar sind? Zu 3.: Ja. 4. Wo sieht der Senat einen Unterschied zwischen den geplanten Multifunktionsbädern und Spaßbädern (z. B.: Tropical Islands)? Zu 4.: Die geplanten Multifunktionsbäder unterscheiden sich von sogenannten „Spaßbädern “, die (vergleichbar mit Freizeitparks) darauf ausgerichtet sind, überregional Besucherinnen und Besucher anzuziehen. Das Angebot der Multifunktionsbäder dient in erster Linie den Einwohnerinnen und Einwohnern des jeweiligen Bezirks und angrenzender Bezirke. Die Nutzung für den Schwimmsport (durch Schulen, Vereine Seite 2 von 2 und Einzelpersonen) ist ein wesentlicher Aspekt und nimmt einen erheblichen Anteil der Flächen ein. Auch das Parkplatzangebot (jeweils ca. 200 Pkw-Stellplätze bei einer Besucherspitzenlast von jeweils ca. 2000 Gästen) ist darauf ausgerichtet, dass die Mehrzahl der Nutzerinnen und Nutzer nicht mit dem Pkw, sondern mit dem Öffentlichen Nahverkehr, zu Fuß oder mit dem Fahrrad anreist. Die geplanten Multifunktionsbäder stellen keine touristische Attraktion – wie z.B. das Tropical Island in Brandenburg – dar und ziehen Besucherinnen und Besucher aus dem Um- oder gar dem Ausland allenfalls in sehr geringem Umfang an. Darüber hinaus sind kommerzielle „Spaßbäder“ deutlich größer als die geplanten Multifunktionsbäder. Sie haben auch ein wesentlich breiteres Angebot, bei dem die Daseinsvorsorge in der Regel eine untergeordnete oder keine Rolle spielt. 5. Glaubt der Senat seine Definition von Multifunktionsbad vs. Spaßbad hätte hinsichtlich des EU Beihilferechtes vor Gericht bestand? Zu 5.: Ja. 6. Wenn dem so wäre wie begründet er dies? Zu 6.: Die Finanzierung des Baus der beiden Multifunktionsbäder durch das Land Berlin stellt aus Sicht des Senats keine Beihilfe dar, da der zwischenstaatliche Handel durch die beiden Vorhaben nicht beeinträchtigt werden dürfte. Dafür spricht, dass die Bäder keine Nutzerinnen und Nutzer aus anderen Mitgliedstaaten anziehen, die Berliner Bäder-Betriebe und BBB Infrastruktur GmbH & Co. KG nur im Raum Berlin tätig sind und es auch keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass ausländische Investoren von einer Tätigkeit in diesem Bereich abgehalten werden. Berlin, den 05. April 2018 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-13921 S18-13921a