Drucksache 18 / 13 922 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 19. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. April 2018) zum Thema: Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung bei der Berliner Polizei XII und Antwort vom 11. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Apr. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13922 vom 19. März 2018 über Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung bei der Berliner Polizei XII ------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie häufig war seit dem Jahr 2010 der Lösungsweg zur Verbesserung und Stabilisierung des Gesundheitszustandes für Beratung suchende Polizeibeamte ein Wechsel der Dienststelle a) aufgrund eines mit der Dienststelle in Zusammenhang stehenden gesundheitlichen Problems b) aufgrund eines persönlichen gesundheitlichen Problems? Zu 1.: Hierzu erfolgt keine statistische Erfassung. 2. Ab welcher Anzahl an Krankheitstagen oder welchem Schwergrad der Erkrankung ist die dienstliche Re-Integration in Form eines Hamburger Modells möglich? Bitte Vorschriften beifügen. Zu 2.: Das Hamburger Modell kann nach jeglicher länger währenden krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit durchgeführt werden, unabhängig von der Art und dem Grund der Erkrankung. Eine definierte Anzahl an Krankheitstagen gibt es dabei nicht. Für die Verfahrensweise nach dem Hamburger Modell gilt das beigefügte Rundschreiben der Senatsverwaltung für Inneres und Sport I Nr. 11/2008 vom 12. Februar 2008 zur stufenweisen Eingliederung nach längerer Krankheit von Beamtinnen und Beamten (Hamburger Modell). 3. Wie viele erkrankte Polizeibeamte kommen jährlich seit dem Jahr 2010 im sogenannten Hamburger Modell in den Dienst zurück? Bitte Statistik beifügen. Zu 3.: Hierzu erfolgt keine statistische Erfassung. 4. Wie lange wird eine individuelle qualifizierte Begleitung der wieder einzugliedernden (Langzeit-) Erkrankten durchgeführt? Welche Regelungen zur Begleitung und Qualifikationen der Begleiter bestehen ? Zu 4.: Die Begleitung von (Langzeit-)Erkrankten im Rahmen des Wiedereingliederungsverfahrens ist nicht explizit geregelt. Seite 2 von 2 5. Werden die Personalvertretungen in die Gesprächs- und Wiedereingliederungsprozesse und Begleitung des Hamburger Modells einbezogen? Zu 5.: Die zuständigen Beschäftigtenvertretungen werden vor Beginn der beabsichtigten Wiedereingliederungsmaßnahmen nach § 167 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 176 des Sozialgesetzbuches (SBG) IX, § 73 Abs. 1 des Personalvertretungsgesetzes (PersVG) und § 17 des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) beteiligt. 6. Wie lange dauert die Wiederaufnahme der Arbeit mit reduziertem Stundenumfang im Hamburger Modell bis zum vollständigen Erreichen der Wochenarbeitszeit? Zu 6.: Die Dauer der Wiedereingliederungsmaßnahme hängt von den Umständen des Einzelfalles und den jeweiligen Empfehlungen der behandelnden Ärzte ab. Eine Gesamtdauer von sechs Monaten sollte jedoch in der Regel nicht überschritten werden. In besonderen Ausnahmefällen, die vom Ärztlichen Dienst der Polizei Berlin bestätigt werden müssen, kann die Wiedereingliederungsphase bis maximal ein Jahr verlängert werden. 7. Werden die zurückkehrenden Erkrankten auf ihrer vorherigen Dienststelle bei gleicher Tätigkeit (vor der Erkrankung) eingesetzt und welche Gründe sprechen gegebenenfalls dafür bzw. dagegen, nach längerer Erkrankung dorthin zurückzukehren? Bitte Regelungen und Begründungen beifügen. Zu 7.: Hierzu erfolgt keine statistische Erfassung. 8. Welche Regelungen bestehen für die Durchführung eines erfolgreichen Hamburger Modell (z.B. Einhaltung der vorgegebenen reduzierten Stunden, zeitlich angemessenes Volumen an Arbeitsaufträgen , soziale Re-Integration) und wem obliegt die jeweilige Aufsicht für deren Einhaltung? Bitte Regelungen beifügen. Zu 8.: Es wird auf die Beantwortung der Frage 2 verwiesen. 9. Wie hoch ist die Anzahl der Personen seit 2010 jährlich, die a) während der Arbeitsaufnahme im Hamburger Modell b) innerhalb eines Jahres nach Beginn der Wiedereingliederung erneut erkrankt sind? 10. Welche Analysen zu den Ursachen und welche Lösungswege werden in solchen Fällen durchgeführt bzw. aufgezeigt? Bitte beispielhafte Analysen beifügen. 11. In wie vielen Fällen jährlich seit 2010 führten gescheiterte Arbeitsversuche nach längerer Erkrankung zu einer vorzeitigen Pensionierung? Zu 9. bis 11.: Hierzu erfolgen keine statistischen Erfassungen. Berlin, den 11. April 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-13922 S18-13922a S1813922 Anlage