Drucksache 18 / 13 924 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Paul Fresdorf (FDP) vom 03. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. April 2018) zum Thema: Sachstand zum Vertretungsunterricht und Unterrichtsausfall an Berliner Schulen im Schuljahr 2016/2017 und Antwort vom 16. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Apr. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Paul Fresdorf (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13 924 vom 03. April 2018 über Sachstand zum Vertretungsunterricht und Unterrichtsausfall an Berliner Schulen im Schuljahr 2016/2017 ________________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Warum wurden die Daten zum Bedarf von Vertretungsunterricht, tatsächlich ausgeführter Vertretung von Unterricht und Ausfall von Unterricht im Berliner Schulverzeichnis nicht im Oktober 2017 aktualisiert, obwohl sie jährlich Ende Oktober aktualisiert werden sollen? 2. Wer ist für die Aktualisierung der Daten in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie verantwortlich ? Zu 1. und 2.: Die statistischen Erhebung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie liegt vollständig und vollzählig frühestens im Oktober eines Jahres vor. Die Bearbeitungszeit für die folgende Aufbereitung der Daten schwankt je nach Aufwand und Umfang der notwendigen Plausibilitätsprüfungen jährlich. Anschließend werden die Daten freigegeben und veröffentlicht. 3. Wie hoch war der prozentuale Anteil von Vertretungsunterricht im Schuljahr 2016/2017 an jeder Schule? Bitte bezirksscharf aufschlüsseln nach Schulart, Schulname und fünftstelligem Schulcode. 4. Wie hoch war der prozentuale Anteil von Unterricht an Berliner Schulen - bitte bezirksscharf aufschlüsseln nach Schulart, Schulname, und fünftstelligem Schulcode - der tatsächlich durch eine Vertretungslehrkraft durchgeführt wurde im Schuljahr 2016/2017? 5. Wie hoch war der prozentuale Anteil an Berliner Schulen - bitte bezirksscharf aufschlüsseln nach Schulart, Schulname und fünftstelligem Schulcode - von Unterrichtsausfall im Schul-jahr 2016/2017? - - 2 Zu 3. bis 5.: Die Veröffentlichung der Daten zu „Anfall von Vertretung“, „Vertretung von Unterricht“ und „Ausfall von Unterricht“ sind zu jeder einzelnen Schule im Internet unter der Kategorie „Management und Professionalität“ und „Vertretungsunterricht“ veröffentlicht: https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/berliner-schulen/schulverzeichnis/ 6. Wie hoch war der prozentuale Anteil von Unterrichtsausfall im Schuljahr 2016/17 für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, weil die Lehrkraft für Sonderpädagogik den Vertretungsunterricht für eine Klasse mit Schülerinnen und Schülern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf übernehmen musste, bitte bezirksscharf aufschlüsseln? Zu 6.: Die Vertretung von Lehrkräften nach Fächern, so auch für Sonderpädagogik, wird nicht statistisch erhoben. 7. Sind die Gründe - bitte berlinweit und auch bezirksscharf in Prozent aufschlüsseln - für anfallende Vertretungsstunden , tatsächlich ausgeführte Vertretungsunterricht und Unterrichtsausfall a. Krankheit, b. Fortbildung oder c. Schulveranstaltungen 8. Sind dem Senat noch andere Gründe für anfallende Vertretungsstunden, tatsächlich ausgeführten Vertretungsunterricht und Unterrichtsausfall bekannt? Zu 7. und 8.: Die Kategorie „Krankheit, Kur oder Mutterschutz“ (Personenbezogene Umstände) ist auch im vergangenen Schuljahr die Hauptbegründung für einen Vertretungsanfall an Berliner Schulen. Mit 60 % lässt dieser Grund andere Ursachen weit hinter sich. Vergleicht man dies mit den vorangegangenen Schuljahren, wird der fast gleichbleibende Anteil dieser Kategorie am Vertretungsanfall sichtbar. Diese Kategorie trägt über Jahre mit gut drei Fünftel zum Vertretungsanfall bei. Unverändert knapp 17 % der Vertretungsanfälle kommen auch im vergangenem Schuljahr aufgrund von „Dienstlicher Abwesenheit/Schulische Veranstaltung“ zustande. Wenn Unterrichtsstunden ausfallen müssen, weil Lehrkräfte andere schulische Verpflichtungen wahrnehmen, wie z.B. die Aufsicht oder Betreuung, ist die Begründung „Anfall wegen schulischer Veranstaltung“ zu benennen. Zur Vertretung anfallender Unterrichtsstunden aufgrund von Projekttagen, Dienstreisen oder Sondersitzungen, sind der dienstlichen Abwesenheit zuzuordnen. Änderungen im Unterrichtsablauf für Klassen, die an geplanten Veranstaltungen, Klausuren, Praktika oder an Sportfesten teilnehmen, stellen keinen Vertretungsanfall dar, dies ist ein Unterricht in anderer Form. „Tagaktuelle Änderung im Stundenplan“ wird verbucht, wenn planmäßig vorgesehene Stunden für regulären Unterricht, Teilungsstunden oder Förderunterricht z.B. Sprach- oder sonderpädagogische Förderungen nicht erteilt werden können, weil eine Lehrkraft die Vertretung in einer anderen Klasse oder in einem anderen Kurs übernimmt. - - 3 Die Kategorie „Fortbildung und Sonderurlaub“ geht mit 6,3 % in die Gesamtwertung ein. Es handelt sich hierbei um individuell genehmigte Stunden für Fort-/Weiterbildungen. Unter diese Begründung fallen auch Unterrichtsstunden, die wegen Durchführung eines Studientages angefallen sind. Entspricht keine der vier vorgenannten Gruppen den tatsächlichen Gründen, die zum Anfall führen und auch nicht in der negativen Bilanz begründet sind, so ist die Ursache ausnahmsweise der Gruppe „Sonstige Gründe“ zuzuordnen. Hierzu zählen u.a. Havarien, Hitzefrei oder auch die Streikteilnahme angestellter Lehrkräfte. 9. Wie viel Unterricht wurde durch Aufhebung von Teilungs- und Förderunterricht sowie von Sprachförderung oder durch Klassenzusammenlegung vertreten - bitte berlinweit und auch bezirksscharf in Prozent? Zu 9.: Droht eine Unterrichtstunde auszufallen aufgrund von zuvor erwähnten personenbezogenen oder schulbezogenen Gründen, stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, damit diese Unterrichtstunde stattfinden/vertreten werden kann. Um eine individuelle Förderung je nach Bedarf zu ermöglichen, werden Klassen in mehrere Gruppen aufgeteilt bzw. Kinder erhalten zusätzliche Förderstunden. Fehlt eine Lehrkraft, so wird diese Teilung /Förderung aufgehoben. Die einzelnen Gruppen finden sich dann wieder zu einer Klasse zusammen, wenn Förderunterricht oder Sprachförderung gekürzt bzw. Unterricht zusammengelegt wird. Diese Maßnahme wurde auch im Schuljahr 2016/2017 mit 49,8 % am Häufigsten angewandt. Als zweite Maßnahme ist die Vertretungsreserve zu benennen. Es handelt sich hierbei um eine erhöhte Reserve d.h., der Ausstattungsgrad einer Schule liegt über dem 100% Lehrkräftebedarf, es stehen Stunden zur Verfügung, die für Vertretung genutzt werden. Diese Reserven entstehen auch dann, wenn Klassen, Gruppen oder Kurse nicht an der Schule sein können und somit diesen Schülerinnen und Schülern kein Unterricht erteilt werden kann. Diese Reserven werden als Maßnahme eingesetzt, um Unterrichtsausfall zu vermeiden. Lehrkräfte werden dort eingesetzt, wo sie fehlen. Werden jedoch Lehrkräfte abweichend vom planmäßigen Einsatz zur Durchführung von Unterrichtsstunden in anderen Klassen, Gruppen oder Kursen eingesetzt, handelt es sich um tagesaktuelle Änderungen des Stundenplans . Eine andere Maßnahme, die prozentual gesehen mit 9,9 % am wenigsten zur Vertretung genutzt wird, ist die geleistete Mehrarbeit. Es handelt sich dabei um Stunden, die jeweils aktuell angeordnet werden, die jedoch über den Wochenstundenplan einer Lehrkraft hinausgehen. Ist eine Vertretungsregelung nicht den vorgenannten Maßnahmen zuzuordnen, so wird sie unter sonstige Maßnahmen gezählt. 10. Wie unterstützt die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Schulen in Berlin, an denen laut den erhobenen Daten in mehreren aufeinanderfolgenden Schuljahren überdurchschnittlich viel Unterricht vertreten werden musste bzw. ausfiel und wenn sie es nicht tut, warum nicht? - - 4 Zu 10.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie regelt die Zumessung von Unterrichtsstunden und den Umgang mit diesen Stunden in den Verwaltungsvorschriften für die Zumessung von Lehrkräften an öffentlichen Berliner Schulen (VV Zumessung). Die Zumessung von Lehrkräftestunden erfolgt dabei in der Regel schülerbezogen und basiert auf den geltenden gesetzlichen Regelungen und Verordnungen der Berliner Schule. Die Zumessung bildet so die idealtypische Bemessungsgrundlage der Versorgung mit Lehrkräften, die in der Verantwortung der einzelnen Schule organisatorisch umgesetzt wird. Dazu gehören sowohl die Erteilung, wie auch die Vertretung von Unterricht. Die zuständige Schulaufsicht begleitet die Entwicklung einzelner Schulen im Umgang mit dem Vertretungsunterricht und unterstützt Schulen in allen Fragen der organisatorischen Umsetzung der VV Zumessung. 11. Warum wird nicht erhoben, in welchen Fächern Unterricht ausfällt? Zu 11.: Wollte man der Frage nachgehen, ob es einen signifikant höheren Anteil einzelner Fächer am Unterrichtsausfall gibt (oder eben nicht), so wären alle Bewegungen im Stundenplan einer Schule stundengenau statistisch abzubilden und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zu übermitteln. Damit würde den Schulen ein extrem hoher Verwaltungsaufwand zugemutet werden. Gleichzeitig liegen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie keine Erkenntnisse vor, wonach einzelne Fächer besonders stark oder besonders gering von Vertretungsmaßnahmen und Unterrichtsausfall betroffen sind. Die Entscheidung zum Umfang und zur Organisation von Vertretungsmaßnahmen obliegt in jedem Fall immer der Schulleitung (siehe auch Antwort zu 10.). Nur durch die vor Ort vorhandene Detailkenntnis kann die bestmögliche Entscheidung im organisatorischen Handeln für den einzelnen Vertretungsfall getroffen werden. Berlin, den 16. April 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-13924 S18-13924a